WebTV-Kurse rechnen sich:
Transparente Preise. Fixe Kosten pro Mitarbeiter.

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Ein Ticketsystem, mit dem Sie sparen

Mit WebTV-Kursen reduzieren Sie den Aufwand für Präsenzveranstaltungen erheblich.

Durch den Wegfall von Durchführungskosten, Wegezeiten und eine deutlich komprimiertere Wissensvermittlung sparen Sie Kosten:
Bei unseren Kunden häufig Im 6-stelligen Bereich.

Mit WebTV-Kursen schulen Sie rechtssicher, erfolgreich & wirtschaftlich effizient.
Berechnen Sie jetzt Ihren Kostenvorteil:*

Anzahl Ihrer Mitarbeiter insgesamt:

2000 Mitarbeiter

Dauer Ihrer aktuellen Präsenzveranstaltungen:

45 Minuten

Teilnehmerzahl je aktueller Präsenzveranstaltung:

10 Personen

So viel sparen Sie mit webtvcampus:

10 Personen
*Beispielrechnung Arbeitsschutzunterweisung gemäß §12 ArbSchG
Angebot einholen

WebTV-Kurse sind im Preis-Leistungsverhältnis unschlagbar. Und sie sind sicher planbar.
Für jeden angemeldeten Mitarbeiter bezahlen Sie einen fixen Ticketpreis. Mehr nicht.

  • transparente Preisgestaltung
  • feste Kosten je Mitarbeiter
  • attraktive Ticketpakete
  • ohne Lizenz- und Bearbeitungsgebühren
  • keine langfristige Bindung

Unser Angebot für Sie

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns bitte auch an, wenn Sie einen Demozugang erhalten möchten.

fon: +49 (0) 221 30930-00
mail: kommunikation@webtvcampus.de

Zusatzinformation: Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sollen Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch bessere Personalausstattung und Arbeitsbedingungen erreicht werden. Das PpSG sieht einen Anspruch für vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf Zahlung von Vergütungszuschlägen zur Finanzierung von insgesamt 13.000 zusätzlichen Pflegestellen vor. Um die Digitalisierung in der Pflege zu stärken, fördert die Pflegeversicherung in den Jahren 2019 bis 2021 die Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung von Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung. Die Anträge auf Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen und auf Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowie zur Digitalisierung in der Pflege müssen an die zuständigen Pflegekassen gerichtet werden.