Die Gefährdungsbeurteilung in der stationären Pflege

Jeder Arbeitgeber muss für die Arbeitsplätze seiner Angestellten Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Das gilt auch für Einrichtungen der stationären Pflege. Sie sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig, um notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen zu können. Gefährdungsbeurteilungen in der stationären Pflege sorgen für die Sicherheit von Mitarbeiter und Patienten.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

 

Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor allem ein Prozess, in dem Gefährdungen identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Die Gefahren, denen Beschäftigte ausgesetzt sind, unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen und von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz. Deshalb gehört es zur Aufgabe der Leitung, sie für die jeweilige Pflegeeinrichtung zu erfassen, zu beurteilen und passende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen.

 

Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung in der stationären Pflege?

 

Die Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtsdienste und Gesundheitspflege (BGW) nennt acht Schritte, um eine Gefährdungsbeurteilung in der Pflege zu erarbeiten (Quelle 1):

 

  1. Arbeitsbereiche festlegen und Tätigkeiten erfassen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Maßnahmen festlegen
  5. Maßnahmen durchführen
  6. Wirksamkeit überprüfen
  7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
  8. Gefährdungsbeurteilung dokumentieren

Welche Gefährdungen gibt es in der stationären Pflege?

 

Zu den allgemeinen Gefährdungen und Belastungen in der Pflege zählt die BGW zum Beispiel die Brandgefahr, Gefahren durch Strom bei der Bedienung elektrischer Geräte, aber auch psychische Belastungen und Gewaltvorfälle. Die häufigsten Unfälle im Gesundheitsdienst entstünden durch Stürze über Kabel, auf rutschigen Böden oder von Leitern und Tritten.

 

Die Gefährdungsbeurteilung in der stationären Pflegeeinrichtung muss nicht nur für die Pflege, sondern für alle Arbeitsbereiche prüfen, welche Gefahren dort bestehen und wie ihnen begegnet werden kann. Es gibt folgende Arbeitsbereiche:

 

  • Stationäre Pflege: Hier drohen Muskel- und Skeletterkrankungen durch Fehlbelastungen beim Bewegen, Waschen und Anziehen der Pflegebedürftigen. Häufiges Händewaschen, Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel können die Haut schädigen und zu Allergien führen. Der Umgang mit Medikamenten und Gefahrstoffen muss geschult und die Beschäftigten sollten vor Infektionen geschützt werden.
  • Küche und Hauswirtschaft: Typische Gefährdungen sind Verbrennungen und Verbrühungen oder Stich- und Schnittverletzungen. Fritteusen, Kochkessel und die Abluft von Spülmaschinen belasten das Raumklima. Überhitztes Öl und Fett sorgt für Brand- und Explosionsgefahr. Ein hoher Lärmpegel kann zu Stress führen.
  • Haustechnik und Gebäudereinigung: Hier gilt es, Unfälle mit Maschinen und Geräten zu vermeiden, außerdem durch elektrischer Strom, Brand und Explosion. Gefahrstoffe spielen bei der Reinigung und Reparatur eine Rolle, zum Beispiel Desinfektionsmittel oder aber Leim, Lösemittel oder Pflanzenschutzmittel.
  • Fahrdienst: Bei allen Autofahrten besteht die Gefahr eines Unfalls. Wenn dabei Pflegebedürftige transportiert werden, ist es besonders wichtig, diese richtig anzuschnallen und Rollstühle zu sichern.

Gefährdungsbeurteilung in der Pflege: Gesetze und Vorschriften

 

Laut Arbeitsschutzgesetz § 5 (Quelle 2) muss jeder, der Angestellte beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Grundsätzliche Anforderungen an die betriebliche Prävention finden sich in der DGUV Vorschrift 1. Außerdem sind für die Gefährdungsbeurteilung in der Pflege zum Beispiel folgende Verordnungen wichtig:

 

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Medizinproduktebetreiberverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung

Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für die stationäre Pflege

 

Wie wichtig die Gefährdungsbeurteilung in der stationären Pflege ist, kann gar nicht genug betont werden. Sie hat weitreichende Auswirkungen:

  • Schutz der Mitarbeiter: Durch die Identifizierung und Minimierung von Risiken wird die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gefördert, was zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und geringeren Fehlzeiten führt.
  • Patientensicherheit: Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung trägt auch zur Sicherheit der Pflegebedürftigen bei. Potenzielle Gefahren im Umgang mit medizinischen Behandlungen und Verfahren werden reduziert.
  • Personalsuche: Die Sicherheit bei der Arbeit macht den Pflegedienst als Arbeitgeber attraktiver.

Warum muss ich die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren?

 

Nur mit der schriftlichen Dokumentation kann im Schadensfall gegenüber der Berufsgenossenschaft nachgewiesen werden, dass alle Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllt worden sind. (sas)

 

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Quellen:

Quelle 1: Gefährdungsbeurteilung in der Pflege – bgw-online

Quelle 2: § 5 ArbSchG – Einzelnorm

 

Autorin: Sabrina Steiger | 01.07.2026