Energieeffizienzgesetz: Mit Schulungen auf der sicheren Seite

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen dazu, Energie zu sparen. Das gelingt nur mit geschultem Personal.

 

Andreas Meerschiff, Leiter der Stabsstelle Energiemanagement am Uniklinikum Düsseldorf (UKD), hat zusammen mit webtvcampus einen Kurs entwickelt, der Mitarbeitende aktiv ins Energiemanagement einbindet. „Wir wollen deutlich machen, wie groß der Anteil jedes Einzelnen beim Energiesparen sein kann.“ Denn viele kleine Maßnahmen führten „in der Summe zu einer großen Wirkung“.

Was schreibt das Energieeffizienzgesetz vor?

 

Das 2023 verabschiedete Energieeffizienzgesetz (Quelle 1) definiert klare Anforderungen für Unternehmen – darunter Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – abhängig vom Energieverbrauch:

 

  • Ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen Unternehmen ihre Energieverbräuche systematisch analysieren, Abwärme erfassen und melden sowie wirtschaftliche Einsparmaßnahmen identifizieren und in Umsetzungsplänen dokumentieren.
  • Ab mehr als 7,5 GWh pro Jahr ist zusätzlich die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems vorgeschrieben, beispielsweise nach DIN EN ISO 50001.

 

Unternehmen müssen damit nicht nur Maßnahmen umsetzen, sondern ihre Energieeffizienz strukturiert und nachvollziehbar steuern.

Welche Einrichtungen betrifft das Energieeffizienzgesetz?

Krankenhäuser zählen zu den besonders energieintensiven Einrichtungen. Der tatsächliche Energieverbrauch variiert je nach Größe und Ausstattung. Ein durchschnittliches Krankenhaus liegt bei rund 7 GWh pro Jahr. Das ist etwa so viel wie der Verbrauch von 800 Privathaushalten. Unikliniken übertreffen diese Größenordnung regelmäßig deutlich: „Das UKD verbraucht rund 150 GWh im Jahr“, erklärt Andreas Meerschiff.

 

Warum ist der Energieverbrauch eines Krankenhauses so hoch?

Krankenhäuser benötigen Energie für zahlreiche, oft rund um die Uhr laufende Prozesse:

  • Medizinische Geräte (z. B. MRT, Beatmungsgeräte, OP-Technik)
  • Klimatisierung und Lüftung (Hygienerichtlinien erfordern hohe Luftwechselraten)
  • Beleuchtung (24/7-Betrieb, hohe Helligkeitsanforderungen)
  • Warmwasser und Heizung (z. B. für Sterilisation und Patientenversorgung)
  • IT-Infrastruktur (Server, Datenverarbeitung)

 

Viele dieser Bereiche sind kritisch für die Patientensicherheit – Energieeinsparungen dürfen die Qualität der medizinischen Versorgung nicht gefährden.

 

Welche Energiesparmöglichkeiten gibt es?

 

„Das höchste Einsparpotenzial liegt in der Modernisierung von Anlagen und Technik“, so Andreas Meerschiff. Ein Beispiel aus dem UKD: Im Zentrum für Operative Medizin II wurde ein neues Beleuchtungskonzept umgesetzt: LED-Leuchten ersetzen Glühbirnen und Leuchtstoffröhren und eine intelligente Steuerung schaltet das Licht nur bei Bedarf ein. Das Ergebnis: Eine deutliche Reduzierung des Stromverbrauchs von rund 108.516 kWh gegenüber dem Vorjahr.

Wie können Mitarbeitende das Energieeffizienzgesetz umsetzen?

 

Einen nicht zu unterschätzenden Beitrag leisten die Mitarbeitenden selbst. Konkrete Beispiele: Eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad spart sechs Prozent der Heizenergie. Geräte wie Drucker, Kaffeemaschinen oder Blutdruckmessgeräte, die nicht im Stand-by-Modus bleiben, können die Stromkosten um 10 bis 15 Prozent senken.
Genau hier setzt eine Schulung an: Sie macht Mitarbeitenden in medizinischen Einrichtungen bewusst, wie wichtig ihr individueller Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes ist.

 

Energiemanagementsystem schulen – Pflicht und Mehrwert zugleich

 

Ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 stellt nicht nur Anforderungen an Prozesse und Kennzahlen, sondern auch an die Organisation selbst. Die Norm fordert, dass Mitarbeitende über die notwendige Kompetenz verfügen und sich ihres Einflusses auf den Energieverbrauch bewusst sind. In der Praxis wird dies in der Regel durch gezielte Schulungen sichergestellt. Sie vermitteln:

  • Eigenverantwortung: Jede kleine Einsparung zählt – in der Summe entsteht eine große Wirkung.
  • Akzeptanz: Maßnahmen wie eine zentrale Lichtsteuerung sind keine Bevormundung, sondern sinnvolle Beiträge zur Energieeffizienz.
  • Beteiligung: Wer Ideen für Einsparmaßnahmen hat, soll diese einbringen – Einrichtungen sind auf das Wissen ihrer Mitarbeitenden angewiesen.

Energieeffizienzgesetz-Novelle geplant

 

Aktuell wird eine Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (Quelle 2) diskutiert, um es stärker an europäische Vorgaben anzupassen und gleichzeitig Bürokratie zu reduzieren. Die konkreten Änderungen sind noch nicht final beschlossen, könnten aber Auswirkungen auf bestehende Pflichten haben. Fest steht: Die grundsätzliche Anforderung, Energie effizient einzusetzen und Einsparpotenziale zu nutzen, bleibt bestehen.

 

Fazit: Schulung zum Energieeffizienzgesetz ist immer eine gute Idee

 

Für Andreas Meerschiff ist deshalb die Schulung des Personals zu den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes „immer eine gute Idee“ – nicht zuletzt, weil Strom, Gas und Wasser erhebliche Kosten verursachen. Wer den Verbrauch senkt, leistet nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern spart auch Geld. Oder anders ausgedrückt: Energiesparen ist nicht nur notwendig – sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. (sas)

 

Quellen:
Quelle 1: EnEfG – Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland 1
Quelle 2: Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie | BMWE

 

Autorin: Sabrina Steiger | 13.07.2026