Gefährdungsbeurteilung in der ambulanten Pflege: Sicherheit für Mitarbeitende und Patienten

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes und auch für ambulante Pflegedienste Pflicht. Sie ist mit etwas Aufwand verbunden, doch der zahlt sich aus: Eine Gefährdungsbeurteilung in der ambulanten Pflege dient der Sicherheit des Personals und auch der Patienten.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

 

Eine Gefährdungsbeurteilung – auch in der ambulanten Pflege – ist nicht nur ein Dokument mit Maßnahmen zum Arbeitsschutz, sondern vor allem der Prozess, in dem diese Maßnahmen erarbeitet werden. Denn die Gefahren, denen Beschäftigte ausgesetzt sind, unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen und von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz. Deshalb gehört es zur Führungsaufgabe, sie für den jeweiligen Pflegedienst zu erfassen, zu beurteilen und passende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen.

Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung in der ambulanten Pflege?

 

Die Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtsdienste und Gesundheitspflege (BGW) nennt acht Schritte, um eine Gefährdungsbeurteilung in der Pflege zu erarbeiten (Quelle 1)

 

  1. Arbeitsbereiche festlegen und Tätigkeiten erfassen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Maßnahmen festlegen
  5. Maßnahmen durchführen
  6. Wirksamkeit überprüfen
  7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
  8. Gefährdungsbeurteilung dokumentieren

 

Welche Gefährdungen in der ambulanten Pflege?

 

Viele Gefahrenquellen in der ambulanten Pflege decken sich mit denen in der stationären Pflege. So drohen Muskel- und Skeletterkrankungen durch Fehlbelastungen beim Bewegen, Waschen und Anziehen der Pflegebedürftigen. Häufiges Händewaschen, Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel können die Haut schädigen und zu Allergien führen. Der Umgang mit Medikamenten und Gefahrstoffen muss geschult und die Beschäftigten sollten vor Infektionen geschützt werden.

 

In der ambulanten Pflege ergeben sich besondere Gefährdungssituationen dadurch, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiter in der häuslichen Umgebung der Patienten arbeiten. Dort treffen sie mitunter auf ungünstige Arbeitsbedingungen – wenn die Patientin etwa kein höhenverstellbares Bett hat oder das Bad sehr klein ist. Es gibt Sturz- und Stolperfallen, die erst beseitigt werden müssen. Unangenehme Gerüche wie Zigarettenrauch belasten die Arbeit, es kann Zugluft geben oder gar keine Lüftung. Zu den psychischen Belastungen können die Angst vor Haustieren der Patienten gehören oder deren Konflikte innerhalb des Haushaltes. Die Möglichkeit, sich mit Kollegen und Kolleginnen darüber auszutauschen, fehlt hingegen oft. (Quelle 2)

 

Die Fahrten zu den Patienten mit dem Dienstwagen bergen ebenfalls Gefahren, die in der Gefährdungsbeurteilung für die ambulante Pflege berücksichtigt werden müssen. (Quelle 2)

Welche Gesetze und Vorschriften muss ich für eine Gefährdungsbeurteilung in der ambulanten Pflege beachten?

 

Laut Arbeitsschutzgesetz § 5 (Quelle 3) muss jeder, der Angestellte beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Grundsätzliche Anforderungen an die betriebliche Prävention finden sich in der DGUV Vorschrift 1. Außerdem sind für die Gefährdungsbeurteilung in der ambulanten Pflege zum Beispiel folgende Verordnungen wichtig:

 

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Medizinproduktebetreiberverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung

 

Welche Bedeutung hat die Gefährdungsbeurteilung in der ambulanten Pflege?

 

Wie wichtig die Gefährdungsbeurteilung in der ambulanten Pflege ist, kann gar nicht genug betont werden. Sie hat weitreichende Auswirkungen:

 

  • Schutz der Mitarbeiter: Durch die Identifizierung und Minimierung von Risiken wird die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gefördert, was zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und geringeren Fehlzeiten führt.
  • Patientensicherheit: Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung trägt auch zur Sicherheit der Patienten bei, indem sie potenzielle Gefahren im Umgang mit medizinischen Behandlungen und Verfahren reduziert.
  • Attraktivität des Arbeitgebers: Die Sicherheit bei der Arbeit macht den Pflegedienst als Arbeitgeber attraktiver.

Warum muss ich die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren?

 

Nur mit der schriftlichen Dokumentation kann im Schadensfall gegenüber der Berufsgenossenschaft oder staatlichen Arbeitsschutzbehörden nachgewiesen werden, dass alle Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllt worden sind. (sas)

 

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Quellen:

Quelle 1: Gefährdungsbeurteilung in der Pflege – bgw-online

Quelle 2: https://kolegeprojekt.uni-bremen.de/wp-content/uploads/2019/05/Instrument-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf

Quelle 3: § 5 ArbSchG – Einzelnorm