
Gesetzliche Verpflichtung der Expertenstandards? Prof. Andreas Büscher gibt webtvcampus eine klare Antwort
Sollten die Expertenstandards in der Pflege gesetzlich verpflichtend sein? Nein, meint Prof. Dr. Andreas Büscher, Leiter des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege. Im Interview mit webtvcampus erklärt er, warum er lieber über die Anwendung als die Verpflichtung reden will.
Herr Prof. Büscher, der Gesetzgeber hat den Paragraph 113a, mit dem die Einführung der Expertenstandards für Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste verpflichtend
werden sollte, zum 1. Juli 2023 gestrichen. Warum finden Sie das richtig?
Weil ich im Laufe meiner Karriere zu der festen Überzeugung gekommen bin: Wenn wir über die Verpflichtung reden, dann reden wir nicht über die Inhalte. Dann geht es nur darum, wie etwas
geprüft und sanktioniert werden kann, aber nicht darum, die Pflege zu verbessern. Meiner Meinung nach setzt das die falschen Anreize.
Haben Sie da ein Beispiel?
Etwa beim Dekubitus. Da meldet das Krankenhaus jedes Jahr die Dekubitus-Inzidenz an das IQTIG. Doch wenn ich meine Studenten frage – die zum Großteil aus der Praxis kommen – wie hoch die Inzidenz in ihrem Haus ist, dann wissen sie das nicht. Die gesetzliche Vorgabe wird also erfüllt, aber es hat überhaupt keine Auswirkungen auf das Handeln in der Pflege.
Aber worin sollte denn jetzt noch die Motivation für die Einrichtungen liegen, mit den Expertenstandards zu arbeiten?
Naja, erstens natürlich in dem Anspruch, gute Arbeit abzuliefern. Wenn die Expertenstandards systematisch umgesetzt werden, bieten sie eine gute Möglichkeit, das eigene Handeln zu reflektieren und Probleme zu erkennen, zum Beispiel: Ja, wir haben ein Problem mit Dekubitus. Und da sind wir schon beim zweiten Punkt, der Qualitätssicherung.
Die ist ja sehr wohl gesetzlich vorgeschrieben
Genau, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen Qualitätssicherung betreiben und ihre Arbeit am aktuellen Stand der wissenschaftliche Erkenntnisse orientieren. Und den finden sie in den Expertenstandards. Außerdem finden sich dort die Analyseinstrumente, um überhaupt erst herauszufinden, welche Qualitätsprobleme vorliegen.
Wie verbreitet ist Ihrer Einschätzung nach die Arbeit mit den Expertenstandards?
Wir sehen ein hohes Interesse und eine hohe Nachfrage aus allen Bereichen. Am meisten Sorge machen uns die ambulanten Pflegedienste. Dort ist die Personaldecke sehr dünn und die oft kleinen Betriebe müssen sehr viele Aufgaben zur gleichen Zeit schultern.
Pflegeheime wissen, dass der Medizinische Dienst bei seiner Qualitätsprüfung auch darauf schaut, ob die Expertenstandards erfolgreich umgesetzt werden. Wie ist das in den Krankenhäusern?
Eine solche externe Prüfung gibt es dort nicht, aber dennoch wissen wir, dass viele Krankenhäuser mit den Expertenstandards arbeiten. Manchmal sind es auch Schadensersatzprozesse, die den Ausschlag geben. Wenn Patienten einen Dekubitus entwickeln oder sich bei einem Sturz den Oberschenkel brechen, kann das sehr teuer werden. Besser ist es, diese Gefahren im Vorfeld zu minimieren. Aber noch mal: Es bringt nichts, dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG ) melden zu können: Wir haben zwei Expertenstandards eingeführt. Es geht darum, dass auch das Personal im Haus damit arbeitet.
Das muss also darin geschult werden?
Je nachdem, welche Risiken in der Einrichtung/der Abteilung häufiger vorkommen, sollten dahingehend gezielte Fortbildungsmaßnahmen stattfinden. Die Expertenstandards bieten eine gute Grundlage für die Fortbildungen zu zentralen Qualitätsthemen. Und das wäre ein dritter Punkt, wo die Expertenstandards gut zu gebrauchen sind: Im Sinne der Professionalisierung.
Können Sie das weiter ausführen?
Bei der systematischen Anwendung sieht man zum Beispiel am Anfang, dass fünf Prozent der Patienten im Haus einen Dekubitus entwickeln. Und nach einem halben Jahr sind es etwa nur noch dreieinhalb Prozent. Auf der Basis solcher Daten lassen sich Rückmeldungen dazu geben, was die Pflegenden erreicht haben. Solche Anerkennung ist bisher in der Pflege leider sehr selten.
Also viele Gründe, die für die Expertenstandards sprechen.
Ja, natürlich. Ich wehre mich zwar gegen die Verpflichtungsdebatte. Aber es gibt so viele Anwendungsmöglichkeiten für die Expertenstandards. Alle Einrichtungen wären gut beraten, sich damit auseinanderzusetzen.
Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Büscher ist Leiter des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Der bundesweite Zusammenschluss von Fachkollegen in der Pflege, angesiedelt an der Universität Osnabrück, gibt die Expertenstandards für die Pflege heraus. (sas)
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Wofür ist das DNQP zuständig?
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) erarbeitet seit 1998 Expertenstandards für die Pflege. (Quelle 1) 2008 legte der Gesetzgeber mit § 113a SGB fest, dass künftig Expertenstandards im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entwickelt und dann für alle Einrichtungen verbindlich werden sollten. (Quelle 2) Der erste und einzige Auftrag gemäß § 113a ging 2013 an das DNQP, das im Auftrag des G-BA den Expertenstandard „Zur Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ herausgab. Mittlerweile ist der Gesetzgeber von der Idee, die Arbeit nach Expertenstandards gesetzlich vorzuschreiben, wieder abgekommen: Mit dem „Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz“ vom Juli 2023 wurde der § 113a SGB gestrichen. (Quelle 3) Pflegeheime, Krankenhäuser und ambulante Pflegedienste sind jedoch weiterhin gesetzlich verpflichtet, Qualitätssicherung zu betreiben und sich am aktuellen Stand der Forschung zu orientieren. (sas)
Quelle 1: www.dnqp.de
Quelle 2: Expertenstandards – GKV-Spitzenverband
Quelle 3: Expertenstandards nach § 113a SGB XI | Pflegequalität | Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)