Maßnahmen gegen den Pflegenotstand bei ambulanten Pflegediensten
Personalmangel plagt nicht nur Krankenhäuser und Pflegeheime. Auch die ambulante Pflege sucht nach Maßnahmen gegen den Pflegenotstand. Entlastung der Arbeitskräfte lautet das Gebot der Stunde. Dabei helfen zum Beispiel die Unterweisungen von webtvcampus.
Ambulante Pflege wird immer wichtiger
Laut Statistischem Bundesamt sinkt die Zahl der Pflegebedürftigen in Heimen – dagegen steigt die Zahl der Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Ende 2021 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) waren demnach 4,96 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, davon wurde jeder Sechste vollstationär im Pflegeheim betreut. Das macht 790.000 Menschen. Von den Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, übernahm ein ambulanter Pflegedienst bei 1,05 Millionen ganz oder zusammen mit Angehörigen die Betreuung (Quelle 1). Umso wichtiger werden Maßnahmen gegen den Pflegenotstand in der ambulanten Pflege.
Zahl der Beschäftigten gestiegen – die der Pflegebedürftigen noch mehr
Dabei arbeiten schon mehr Kräfte in der ambulanten Pflege als noch vor 20 Jahren – aber die Zahl der Pflegebedürftigen, die von einem Pflegedienst versorgt werden, ist in noch größerem Maße gestiegen. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Beschäftigten bei Pflegediensten um 134 Prozent gegenüber 2001 erhöht. Die Zahl der Menschen, die von einem Pflegedienst zu Hause versorgt werden, stieg im gleichen Zeitraum um 141 Prozent (Quelle 1).
Eine ambulante Pflegekraft muss also mehr Pflegebedürftige versorgen als früher. Hinzu kommt, dass Zweidrittel der Beschäftigten nur Teilzeit arbeiten, und das sind vor allem Frauen. Bei ihnen liegt die Teilzeitquote bei 49 Prozent, bei Männern nur bei 12 Prozent. Als Maßnahme gegen den Pflegenotstand ist es deshalb wichtig, einerseits die Arbeit so effizient wie möglich zu gestalten und andererseits mehr Pflegekräfte für Vollzeitstellen zu gewinnen.
Gesetze mit Maßnahmen gegen den Pflegenotstand
Verschiedene Gesetze versuchen, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern: nach Tarif gezahlter Lohn, mehr Verantwortung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind hier die Stichworte. Auch die Digitalisierung in der Pflege soll dazu beitragen, die Arbeit zu erleichtern. Eine Auswahl:
Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vom 1.7.2023:
Das Förderprogramm zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf wird über das Jahr 2024 hinaus bis 2030 verlängert. Damit sollen mehr „Menschen dazu motiviert werden, in der Pflege zu arbeiten oder ihre Wochenstunden aufzustocken“ (Quelle 2). Die Arbeitsbedingungen sollen nicht nur für Eltern verbessert werden, sondern auch für Menschen, die zu Hause eigene Verwandte pflegen. Gefördert werden zum Beispiel Kinderbetreuungsangebote, die auf den Schichtdienst von Pflegekräften ausgerichtet sind, besondere Arbeitszeitmodelle oder Schulungen zur besseren Einsatzplangestaltung (Quelle 3). Neu ist: Ambulante Pflegedienste mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Beschäftigten erhalten für die Maßnahmen mehr Mittel und müssen weniger Geld selbst aufwenden (Quelle 2).
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vom 1.9.2022 (GVWG, Quelle 4):
Pflegeeinrichtungen, also Heime und ambulante Pflegedienste, müssen ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen – sonst können sie nicht mehr mit den Pflegekassen abrechnen.
Pflegefachkräfte sollen eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Krankenpflege treffen und selbst geeignete Hilfsmittel für die Pflegebedürftigen auswählen dürfen.
Pflegeberufereformgesetz: Die Ausbildungen im Bereich Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege werden zu einer dreijährigen generalistischen Ausbildung zusammengefasst – also zu einer Ausbildung, die zur Tätigkeit in allen drei Bereichen befähigt (Quelle 5). Damit wird der Pflegeberuf insbesondere in der Altenpflege aufgewertet. Die Ausbildung zu „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ gibt es seit 2020.
Digitalisierung als Maßnahme gegen Pflegenotstand
Die Digitalisierung ist im gesamten Gesundheitswesen seit Jahren ein großes Thema. Wenn sie dazu dient, Arbeitsabläufe zu vereinfachen oder zu beschleunigen, kann sie auch in der ambulanten Pflege zur Entlastung der Mitarbeitenden beitragen. Schon das Pflegepersonalstärkungsgesetz startete zum Beispiel 2019 ein Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen (Quelle 6). Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (Quelle 2) verpflichtet Pflegedienste, sich bis 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur, die Datenautobahn für das Gesundheitswesen, anzuschließen. Das ist zum Beispiel wichtig, um die Elektronische Patientenakte nutzen zu können. (sas)
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Quellen:
Quelle 1: Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt – Statistisches Bundesamt (destatis.de)
Quelle 2: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) (bundesgesundheitsministerium.de)
Quelle 3: 2022_06_14_Pflege_Richtlinien_8_Abs7_SGB_XI.pdf (gkv-spitzenverband.de)
Quelle 4: Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GV (bundesgesundheitsministerium.de)
Quelle 5: BMFSFJ – Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz)
Quelle 6: Finanzierungs- und Fördervorhaben – GKV-Spitzenverband