Qualitätsmanagement in der Pflege: Schulungen planen und nachweisen

Qualitätsmanagement in der vollstationären Pflege ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine der wichtigsten Aufgaben dabei ist die Organisation der Fort- und Weiterbildungen. Ein digitales System hilft, vor den Behörden zu bestehen.
„Wir haben eine Kennzahl im QM, dass wir mindestens 1,5 Prozent unserer Brutto-Arbeitszeit in Schulungen investieren wollen“, sagt Silvia Keggenhoff, Leiterin des Elisabeth-Tombrock-Hauses in Ahlen. Zu ihrer Freude lag die Quote 2023 bei 1,67 Prozent. Möglich machen es die Online-Schulungen von webtvcampus: „Damit erreichen wir mehr Mitarbeiter.“

Qualitätsmanagement in der Pflege: Gesetzliche Grundlagen

 

Pflegeeinrichtungen sind zu Qualitätsmanagement in der Pflege nach § 112 Sozialgesetzbuch verpflichtet. Auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Pflege sind dort gesetzlich festgeschrieben. (Quelle 1) Die Grundsätze für Qualität in der Pflege, ihre Sicherung und die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sind in Richtlinien niedergelegt. Die Krankenversicherungen, Träger der Sozialhilfe und der stationären Pflegeeinrichtungen, Medizinischer Dienst, Pflegefachkräfte und Patientenvertreter haben sie gemeinsam erarbeitet. (Quelle 2) Die Verantwortung für die Umsetzung des Qualitätsmanagements liegt danach auf der Leitungsebene. In der Praxis gibt sie die Aufgaben des QM oft an Qualitätsbeauftragte weiter.

Qualitätsmanagement in der Pflege: Aufgaben und Begriffe

PDCA-Zyklus

Das Qualitätsmanagement soll nach den Richtlinien aus der Festlegung von Zielen und einem „stetigen Prozess der Planung, Ausführung, Überprüfung und ggf. Verbesserung“ bestehen (Quelle 2). Dieser Zyklus, auch als PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act) bekannt, ist ein wichtiger Begriff im Qualitätsmanagement nicht nur der Pflege.
Ein Beispiel: Die Sturzrisikoanalyse ergibt, dass zu viele Bewohner stürzen. Der oder die Qualitätsbeauftragte bekommt den Auftrag, eine neue Verfahrensanweisung zu schreiben (Plan). Wenn die eingeführt ist (Do), wird überprüft (Check), ob eine Verbesserung zu sehen ist. Unter Umständen muss eine weitere Maßnahme erfolgen (Act). Die kann zum Beispiel aus einer weiteren Schulung in Sturzprophylaxe bestehen.

Fortbildungsplan

Schulungen sind jedoch nicht nur im Bedarfsfall wichtig, sondern grundlegend für die Qualität der Pflege. Die Richtlinien zur Qualitätssicherung verpflichten den Träge der Einrichtung, die „fachliche Qualifikation der Leitung und aller in der Pflege und Betreuung tätigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter“ sicherzustellen. Das soll durch geplante funktions- und aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildung geschehen. Ein schriftlicher oder digitaler Fortbildungsplan hält fest, welche Mitarbeiterin wann welche Schulung machen muss – in der Pflege genauso wie im sozialen Dienst.

Qualitätsmanagement in der Pflege: Welche Schulungen?

Zentrales Fortbildungsthema für die Mitarbeiter der Pflege sind die Expertenstandards. Darin legt das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) den aktuellen Forschungsstand zu einzelnen Themen dar – Dekubitusprophylaxe, Erhaltung und Förderung der Mobilität, Mundgesundheit und viele mehr. In den einzelnen Expertenstandards sollte jede Pflegefachkraft einmal im Jahr geschult werden. Denn der Medizinische Dienst verlangt bei seiner jährlichen Prüfung, dass dieser aktuelle Forschungsstand in der Pflege umgesetzt wird.

Von manchen Expertenstandards profitieren auch die Mitarbeiter im sozialen Dienst –  Beziehungsgestaltung zu Menschen mit Demenz ist so ein Beispiel. Dann setzen Leitung und Qualitätsbeauftragte den Expertenstandard auch auf den Fortbildungsplan der Betreuer.

Andere Schulungen wie Hygiene, Arbeitsschutz oder Brandschutz gehören zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtunterweisungen und müssen jährlich von jedem Mitarbeiter gemacht werden, egal ob in Küche, Pflege oder sozialem Dienst.

Zur Sicherung der Qualität in der Pflege sind weitere Fortbildungen wichtig – zum Beispiel zur Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz. Dieser Kurs ist zwar nur für katholische Einrichtungen verpflichtend. Da es aber um Gewalt in der Pflege geht, können alle Einrichtungen ihre Pflege mit solch einer Schulung verbessern.

Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes

Überprüft wird die Qualität der Pflege durch den Medizinischen Dienst (MD). Bei der Qualitätsprüfung des MD schauen die Prüfer mittlerweile vor allem auf die Ergebnisqualität: Sind die Bewohner der Pflegeeinrichtung gut und sicher versorgt? Wissen die Pflegefachkräfte, wie sie Dekubitus verhindern können? Wie gehen sie um mit Menschen mit Demenz? Dabei spielt immer eine Rolle, inwieweit die Pflegefachkräfte die Expertenstandards umsetzen. Für Adela Sakic, Pflegedienstleitung im Elisabeth-Tombrock-Haus in Ahlen, sind deshalb die Expertenstandards zentral für ihre Arbeit: „Gerade bei den Expertenstandards ist es sehr wichtig, dass die Mitarbeiter alle an diesen Schulungen teilnehmen.“

Der Medizinische Dienst will übrigens auch wissen, ob der Qualitätszyklus von Plan, Do, Check, Act (PDCA) im Haus umgesetzt wird. Dazu schaut er sich die erarbeiteten Konzepte an, zum Beispiel zur Senkung des Sturzrisikos. Wenn dann noch eine zusätzliche Schulung zum Thema nachgewiesen werden kann, gibt das Pluspunkte – dank eines guten Qualitätsmanagements der Pflege.

Nachweis gegenüber den Behörden

Gerade in Sachen Nachweis ist ein digitales Fortbildungssystem von Vorteil. Denn damit lässt sich auf die Minute genau dokumentieren, wie weit jeder Mitarbeiter mit seinen Fortbildungen ist. Einrichtungsleiterin Silvia Keggenhoff hat damit gute Erfahrungen gemacht, nicht nur beim Medizinischen Dienst. Das Gesundheitsamt reagiere positiv darauf, wie viele Mitarbeiter sie im Infektionsschutz und der Lebensmittelhygiene erreichten. „Wir haben auch die Heimaufsicht im Haus gehabt, die prüfen dann Sachen wie Arbeitsschutz, oder die Berufsgenossenschaft – auch die haben uns eine positive Rückmeldung gegeben.“

Mit einem organisiertem Fortbildungswesen setzen Pflegeeinrichtungen eine wesentliche Vorgabe für das Qualitätsmanagement in der Pflege um. Online-Schulungen wie die von webtvcampus erleichtern diese Aufgabe: Die Kurse werden planmäßig freigeschaltet, die Mitarbeiter können sie machen, wenn es in ihren Dienstplan passt, und bei einer Prüfung kann die Teilnahme für jeden Mitarbeiter dank des Dokumentationssystems nachgewiesen werden. (sas)

Quelle 1: § 112 SGB XI Qualitätsverantwortung (sozialgesetzbuch-sgb.de)

Quelle 2: Richtlinien nach § 112a SGB XI_finale 2021.docx (md-bund.de)