SAPV: Qualifizierung ist wichtig
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein essenzieller Bestandteil der medizinischen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. Sie ermöglicht eine würdevolle Betreuung im häuslichen Umfeld und trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Betroffenen bei. Damit SAPV-Teams diese anspruchsvolle Aufgabe optimal erfüllen können, ist eine fundierte Qualifizierung der Mitarbeitenden unerlässlich.
Qualifizierung ist die Voraussetzung für die Anerkennung
Der Bundesrahmenvertrag für Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung regelt, welche Qualifizierung das medizinische und pflegerische Personal eines SAPV-Dienstes vorweisen muss. Ärztinnen und Ärzte brauchen eine anerkannte Zusatzweiterbildung Palliativmedizin. Die Pflegefachpersonen müssen eine mindestens 160 Stunden umfassende Weiterbildung in Palliative Care oder ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben. Diese Qualifikationen des Personals sind eine der Voraussetzungen um als SAPV-Dienst anerkannt zu werden.
Was gehört zur SAPV-Qualifizierung?
Die Qualifizierung für SAPV-Teams umfasst spezielle Schulungen und Fortbildungen, die medizinisches Fachpersonal, Pflegekräfte und andere Teammitglieder auf die besonderen Anforderungen der palliativmedizinischen Versorgung vorbereiten. Ziel ist es, die Kompetenzen in den Bereichen Schmerz- und Symptommanagement, psychosoziale Begleitung sowie Kommunikation zu stärken.
Typischerweise umfasst diese Qualifizierung folgende Themen:
- Palliativmedizinische Grundlagen: Verständnis der Krankheitsbilder, Symptomkontrolle und Behandlungsmöglichkeiten.
- Schmerz- und Symptommanagement: Einsatz von Medikamenten, nicht-medikamentösen Maßnahmen und interdisziplinäre Ansätze.
- Kommunikation und Gesprächsführung: Einfühlsame Gespräche mit Patienten und Angehörigen, Umgang mit schwierigen Situationen.
- Rechtliche und ethische Aspekte: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und ethische Fragestellungen.
- Teamarbeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit: Koordination mit Ärzten, Pflegekräften, Seelsorgern und anderen Fachkräften.
- Qualitätssicherung durch Fortbildungen
Außerdem schreibt der Bundesrahmenvertrag in Paragraph 14 Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor. Dazu gehört die regelmäßige Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungen – 16 Stunden pro Mitarbeiter im Kalenderjahr. Auf Anfrage der zuständigen Krankenkasse müssen sie nachgewiesen werden.
Die Inhalte der Fortbildungen sind an dem aktuellen Stand der allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisse auszurichten. Hier eignen sich zum Beispiel Schulungen zu den Expertenstandards in der Pflege, die genau diesen aktuellen Forschungsstand wiedergeben. Für SAPV-Dienste könnten folgende Expertenstandards besonders wichtig sein: Schmerzmanagement, Dekubitusprophylaxe und Förderung der Hautintegrität.
Auch Pflichtunterweisungen sorgen für Qualität
Verschiedene gesetzliche Vorschriften zu Schulungen von Personal im Gesundheitswesen gelten auch für SAPV-Dienste. Diese Pflichtunterweisungen schaffen die Basis für die sichere Versorgung schwerstkranker und sterbender Patienten. Dazu gehören Schulungen in Hygiene, Arbeitsschutz, Datenschutz und IT-Sicherheit. Da das Team mit dem Auto zu seinen Einsatzorten fährt, ist auch die Fahrerunterweisung Pflicht.
Digitale Schulungen erleichtern die Qualifizierung
Es ist nicht immer einfach, die notwendigen Schulungen im Dienst- und Einsatzplan des SAPV-Dienstes unterzubringen. „Jeder ist zu unterschiedlichen Zeiten bei Patienten“, sagt Nadja Prell vom Palliativdienst Erding, „deshalb ist es schwer, die Mitarbeiter für eine Präsenzschulung zusammen zu holen.“ Deshalb schulten sie lieber digital, zum Beispiel mit webtvcampus. Wenn die einzelnen Mitarbeiter die entsprechende Unterweisung dann machen können, wenn sie in ihren Dienstplan passen, „macht uns das vieles leichter.“
Warum ist die Qualifizierung so wichtig?
Eine regelmäßige Schulung und Fortbildung stellt sicher, dass das SAPV-Team die komplexen Bedürfnisse der Patienten erkennt und entsprechend handelt. Sie fördert die Qualität der Versorgung, erhöht die Sicherheit und stärkt das Vertrauen der Patienten und Angehörigen. Außerdem erfüllt der Palliativdienst damit verschiedene Anforderungen des Gesetzgebers. (sas)