Sepsis in deutschen Akutkrankenhäusern – Warum Schulungen ab 2026 verpflichtend sind
Neue Vorgaben und Chancen durch den G-BA-Beschluss
Seit 2012 findet jedes Jahr am 13. September der WeltSepsisTag statt, initiiert durch die Global Sepsis Alliance. Im Rahmen des Sepsis Awareness Month September 2025 wird die Kampagne #DeutschlandErkenntSepsis des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V., mit dem Fokus auf bundesweite Sensibilisierung für diese lebensbedrohliche Erkrankung fortgesetzt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Juli 2025 auf der Basis des Beschlusses vom 19.12.2024 festgelegt, das Verfahren „QS Sepsis“ als Teil datengestützter, einrichtungsübergreifender Qualitätssicherung einzuführen.
„Das Qualitätssicherungsverfahren Sepsis, das 2026 startet, ist ein besonderes Novum aller QS-Verfahren, weil es die Prozesse verändern wird. Und zwar ist in die Vorbereitung eingezogen die Hygiene, dann natürlich die Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Kolleginnen und Kollegen in den zentralen Notaufnahmen. Und vor allen Dingen auch die Patienteninformation: Patienten wollen auch über das Krankheitsbild „Sepsis“ informiert werden“, sagt die Initiatorin der Kampagne #DeutschlandErkenntSepsis und Vorsitzende des APS, Dr. Ruth Hecker, im Gespräch mit webtvcampus.
Sepsis fordert jährlich zahlreiche Todesopfer
Sepsis ist eine der größten Herausforderungen im klinischen Alltag deutscher Akutkrankenhäuser geworden. Trotz Fortschritten in Diagnostik und Behandlung gilt Sepsis weiterhin als zeitkritischer Notfall – frühzeitiges Erkennen und rasches Handeln sind für die Überlebenschancen der Patientinnen und Patienten essenziell.
Dr. Ruth Hecker betont: „Da waren Patientenvertretungen im Hintergrund sehr aktiv, die gesagt haben, wir brauchen ein QS-Verfahren zum Thema Sepsis, weil wir über 230.000 Sepsis-Erkrankungen im Jahr haben und etwa 80.000 bis 85.000 davon versterben – und davon sind wieder viele vermeidbar. Weil das gesamte Krankheitsbild überall auftreten kann, ist es sehr wichtig, über die Fachgebiete hinweg dieses Qualitätssicherungsverfahren zusätzlich zu der Öffentlichkeitskampagne durchzuführen.“
Schulungen vorgeschrieben
Mit dem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.12.2024 sowie der Ergänzung vom 17.07.2025 wurden – auf der Basis von § 23 IfSG sowie der Hygieneverordnungen der Länder – neue Vorgaben geschaffen, um die Versorgung von Sepsis-Patientinnen und Patienten deutschlandweit zu verbessern. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Qualitätsanforderungen an Struktur, Prozesse und Dokumentation in Akutkrankenhäusern (QS Verfahren).
Die Schulungsverpflichtung für Krankenhäuser im Bereich Sepsis wurde neu geregelt im Rahmen einer Änderung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQSRL). Konkret erfolgte dies durch das Verfahren 20: Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS Sepsis).
Der G-BA hat mit dem Beschluss vom 19. Dezember 2024 erstmals verbindliche Mindestanforderungen für die Sepsisversorgung festgelegt. Ziel ist es, die Identifikation, Erstversorgung und Nachsorge von Sepsis-Patientinnen und Patienten zu verbessern und dadurch das Sterblichkeitsrisiko zu minimieren.
Ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat für Krankenhäuser in Deutschland eine verbindliche Wirkung. G-BA-Beschlüsse gelten als untergesetzliche Normen. Sie konkretisieren das Sozialgesetzbuch V (§ 137 SGB V), haben unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Leistungserbringern im Gesundheitswesen.
Der G-BA-Beschluss definiert nunmehr einen umfassenden Katalog an Qualitätsbereichen, die künftig standardisiert erfasst und bewertet werden:
- Einstufung des Sepsisrisikos
- Durchführung einer mikrobiologischen Diagnostik
- Infektionspräventive Maßnahmen (z. B. Katheterassoziierte Infektionen)
- Antiinfektive Therapie
- Implementierung standardisierter Prozesse (z. B. SOPs, Schulungen)
- Erfassung von neu aufgetretenen Beschwerden sowie Überleben und Folgezustand der Patientinnen und Patienten
- Externe Qualitätssicherung: Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen und Audits
- Prozessoptimierung durch Schulungen und Standardverfahren
- Bereitstellung eines strukturierten Nachsorgeprogramms für Sepsis-Überlebende (medizinische, pflegerische und psychosoziale Aspekte)
- Ambulante und sektorenübergreifende Nachsorge zur kontinuierlichen Betreuung und frühzeitigen Erkennung von Spätfolgen
- Verpflichtende regelmäßige Fortbildungen für das gesamte Gesundheitspersonal zur Vermeidung nosokomialer Infektionen und zur Optimierung der Sepsisprävention.
Im Indikator 602607 (Regelmäßige Schulungen zur Erkennung, Risikoeinstufung und Therapie von Sepsis) wird die jährliche Unterweisung postuliert. Im Rahmen einer Studie an einer Uniklinik konnte nachgewiesen werden, dass Schulungen einen signifikanten Einfluss auf die Verminderung der Mortalitätsrate haben.
Im Bereich Eigenschaften und Berechnungen zu diesem Indikator ist der Schulungsumfang wie folgt definiert: „Rechnerisch auffällig werden die Krankenhäuser, die im Erfassungsjahr weniger als 80 % ihres medizinischen Personals gemäß den Anforderungen des Qualitätsindikators geschult haben.“
Die Umsetzung des QS-Verfahrens stellt viele Krankenhäuser vor enorme Herausforderungen. Insbesondere die Sicherstellung der personellen und technischen Ressourcen, die Etablierung neuer Prozesse im laufenden Betrieb und die umfassende Dokumentation erfordern ein hohes Maß an Organisationsentwicklung.
Im Gespräch mit webtvcampus begrüßt die APS-Vorsitzende Dr. Ruth Hecker die Verpflichtung zur Schulung des Personals: „Letztendlich ist es so, dass Sepsis nicht wie der Herzinfarkt oder der Schlaganfall einer Fachgruppe zugeordnet ist. Sepsis kann überall, nach jeder Infektion passieren, auch im urologischen Bereich oder im HNO-Bereich oder im gynäkologischen Bereich. Und deshalb vergisst man das vielleicht so ein bisschen, dass eine Sepsis zusätzlich aus jeder Infektion entstehen kann. Deshalb sind auch in diesem Qualitätssicherungsverfahren Schulungsinhalte Pflicht!“
Fazit
Die neuen Regelungen setzen wichtige Impulse, um die Sepsisversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Sie bieten die Chance, vermeidbare Todesfälle zu reduzieren, die Behandlungsqualität zu erhöhen und Betroffene auch nach der Akutphase besser zu begleiten. Durch die systematische Erfassung und Auswertung von Qualitätsindikatoren entsteht zudem eine solide Datenbasis für die Forschung und Weiterentwicklung der Sepsisversorgung.
Mit dem G-BA-Beschluss vom 19.12.2024 und der Ergänzung vom 17.07.2025 wird die Sepsisversorgung in deutschen Akutkrankenhäusern auf ein neues Qualitätsniveau gehoben. Die verpflichtenden Struktur-, Prozess- und Nachsorgevorgaben stellen sowohl eine Herausforderung als auch eine große Chance dar, Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen und langfristig die Mortalität durch Sepsis zu senken. Schulungen sind jetzt keine Kann-, sondern eine Mussbestimmung!
Entscheidend für den Erfolg ist die konsequente Umsetzung in der klinischen Praxis sowie die Bereitschaft aller Akteure, sich aktiv an der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards zu beteiligen.
RAin Turid Reischig
Fachbeirat webtvcampus GmbH
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