Die jährliche Unterweisung rettet Menschenleben

Brandschutz, Arbeitsschutz, Hygiene – in diesen und anderen Bereichen ist eine jährliche Unterweisung Pflicht. Und das mit gutem Grund: Wer bei Feuer Patienten retten möchte, muss den Weg zur nächsten Brandschutztür kennen. Wer Gefahrstoffe wie Zytostatika falsch entsorgt, gefährdet sich selbst und die Umwelt. Und wer bei Infusionen und Injektionen die Hygienevorschriften nicht exakt einhält, bringt Patienten in Lebensgefahr. Betriebliche Unterweisungen sind also wichtig: Sie dienen dem Schutz von Mitarbeitenden und Patienten.

 

Was ist eine Unterweisung?

Mit einer Unterweisung informieren Arbeitgeber ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über Risiken an ihrem Arbeitsplatz und bei der Ausführung ihrer Aufgaben. Außerdem geben sie ihnen Handlungsanweisungen, wie sie ihre Aufgaben erfüllen können, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Deshalb werden insbesondere Unterweisungen im Arbeitsschutz auch als Sicherheitsunterweisung bezeichnet.

Ein verwandter Begriff ist „Schulung“. Damit können alle Formen des Unterrichts, der Fort- oder Weiterbildung bezeichnet werden. Schulungen sind jedoch im Gegensatz zu Unterweisungen keine Pflicht. Zur Unterweisung ihres Personals sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) heißt es zum Beispiel

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.“

Auch in anderen Bereichen schreibt der Gesetzgeber die Unterweisung des Personals vor.

Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Arbeitsschutz:

Laut § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) müssen alle Beschäftigten bei der Einstellung eine Erstunterweisung bekommen. Wenn sich die Tätigkeit ändert, neue Arbeitsmittel oder Technologien eingeführt werden, muss diese Erstunterweisung aufgefrischt werden, bei Bedarf auch regelmäßig. Die Unfallverhütungsvorschrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gibt in § 4 (1) an, dass die Mitarbeiterunterweisung mindestens einmal jährlich erfolgen muss.

Brandschutz:

Zum vorbeugenden Brandschutz gehört die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das legt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR2.2 fest. Danach müssen die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Beschäftigung und bei Änderungen ihrer Tätigkeit im Brandschutz unterwiesen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Unterweisung in regelmäßigen Abständen, aber mindestens einmal jährlich, zu wiederholen.

Hygiene:

Die Pflicht zur Hygieneunterweisung des Personals in Einrichtungen des Gesundheitswesens geht auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zurück. In § 23 IfSG geht es darum, nosokomiale Infektionen zu verhindern. Das sind Infektionen, die sich Patienten während ihres Aufenthaltes in Krankenhaus, Pflegeheim oder Arztpraxis zuziehen. Nach § 23 IfSG müssen die Landesregierungen Verordnungen erlassen über „die erforderliche Qualifikation und Schulung des Personals hinsichtlich der Infektionsprävention“. Dazu gehört auch „die Information des Personals über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind“.

Datenschutz:

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt in Artikel 39 die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten eines Unternehmens fest. Dazu gehört eine Datenschutzunterrichtung der Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, über die Inhalte der DSGVO.

IT-Sicherheit:

Die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen sind laut Gesetz über das Bundesamt für Informationstechnik (BSIG) dazu verpflichtet, nicht nur technische, sondern auch organisatorische Vorkehrungen für die IT-Sicherheit zu treffen. Die meisten Krankenhäuser gehören zur Kritischen Infrastruktur (festgelegt durch Verordnung des Bundesministerium des Inneren). In § 8a (1) BSIG heißt es, es sei alles zu tun „zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse“. Ein wichtiger Bestandteil dieser Vorkehrungen ist die entsprechende Unterweisung der Beschäftigten.

Strahlenschutz:

§ 63 der Strahlenschutzverordnung legt fest, dass Mitarbeitende der Radiologie einmal jährlich unterwiesen werden müssen. Unter anderem sollen sie durch die Strahlenschutzschulung lernen, welche Gefahren von ionisierender Strahlung ausgehen und welche Schutzmaßnahmen es gibt.

Zytostatika:

Die in der Krebsmedizin eingesetzten Zytostatika gehören zu den Gefahrstoffen. Nach § 14 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) müssen alle Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen umgehen, einmal jährlich darin geschult werden. Das gilt für Ärzte und Ärztinnen ebenso wie für Pflegekräfte und Transportmitarbeiter.

Welche Unterweisungen sind Pflicht?

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen verpflichten auch Vorgaben der Qualitätssicherung zu jährlichen Unterweisungen: In der Transfusionsmedizin müssen zum Beispiel alle beteiligten Mitarbeitenden – von der Ärztin bis zum Transportmitarbeiter – im Umgang mit Blutprodukten geschult werden. Das schreiben die Ärztekammern von Bund und Ländern vor.

Eine große Rolle bei der Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen spielen die Expertenstandards, die das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) veröffentlicht. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen zum Beispiel prüft, ob das Personal in Dekubitusprophylaxe, Schmerzmanagement und anderen Expertenstandards geschult ist.

Unterweisung, wie oft?

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Arbeitnehmer die meisten Unterweisungen mindestens einmal im Jahr, bei Bedarf auch öfter, bekommen müssen. Nur die Infektionsschutzbelehrung gemäß § 42/43 IfSG nicht: Nach der Erstbelehrung, die nur das Gesundheitsamt durchführen darf, muss die Folgebelehrung alle zwei Jahre stattfinden. Beides richtet sich an Mitarbeitende, die in irgendeiner Form an der Zubereitung oder Austeilung von Essen beteiligt sind. Sie informiert sie darüber, mit welchen Krankheitssymptomen (z.B. Durchfall) sie nicht zur Arbeit kommen dürfen.

Warum ist der Unterweisungsnachweis wichtig?

Da die jährliche Unterweisung gesetzlich vorgeschrieben ist, muss sie natürlich auch belegt werden können. Und zwar jederzeit. Wenn Prüfer unangemeldet in die Einrichtung kommen, wollen sie wissen, wie der Schulungsstand des Personals ist. Nach einem Arbeitsunfall muss es besonders schnell gehen: Dann verlangt die Berufsgenossenschaft oder sogar die Staatsanwaltschaft Dokumentationen der Unterweisungen. Wichtig ist es deshalb, stets nachweisen zu können, wie weit jeder einzelne Mitarbeiter mit seinen betrieblichen Unterweisungen ist.

Wie muss eine Unterweisung aussehen?

Der Gesetzgeber macht für die jährlichen Unterweisungen vor allem eine Vorgabe: Sie müssen mündlich erfolgen. Viele Unternehmen leiten daraus die Notwendigkeit ab, in Präsenz zu schulen. Das muss aber nicht sein. Die Strahlenschutzverordnung zum Beispiel eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, E-Learning-Angebote oder audiovisuelle Medien zu nutzen, „wenn dabei eine Erfolgskontrolle durchgeführt wird und die Möglichkeit für Nachfragen gewährleistet ist“. Online-Schulungen mit Schulungsfilmen oder Schulungsvideos, in denen der Inhalt mündlich vermittelt wird, sind deshalb erlaubt. (sas)

 

Die Vorzüge von WebTV-Kursen

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