Digitalisierung muss man nicht besprechen, sondern machen

Der Gesetzgeber fordert für die Gesundheitsbranche digital und fördert analog.

Wie ist es möglich, dass in einer Pandemie das deutsche Robert Koch-Institut montags und dienstags nur ungenaue Zahlen zur aktuellen Lage veröffentlichen kann, weil die Gesundheitsämter an Wochenenden offenbar die Faxgeräte nicht bedienen können?

Wie kann es sein, dass die viertgrößte Industrienation der Welt seit Jahren nicht in der Lage ist, das Thema „Digitale Schule“ voranzubringen, wie es in Skandinavien und vielen anderen Regionen der Welt längst Usus ist?

Der Grund ist hier wie da eine legislative Schizophrenie: Die Digitalisierung wird zwar in Interviews postuliert. Wenn es aber darum geht, digitalen Strukturen den Vorrang gegenüber antiquierten analogen Verfahren zu geben, scheitern Politik, Legislative und Exekutive grandios.

Strahlenschutz in medizinischen Einrichtungen: ein Beispiel

Der Umgang mit ionisierenden Strahlen ist in Deutschland wie in Europa engen Grenzen unterworfen und gesetzlich geregelt. Das ist gut so. Alle Menschen, die Strahlen z. B. in der Medizin einsetzen, müssen jährlich geschult werden. Auch das ist eine gute Idee.

In einem Land, in dem Digitalisierung höchste Priorität hätte, wäre jetzt eine digitale Form z. B. als E-Learning vorgeschrieben. Denn auf diesem Weg könnte unter bestimmten Bedingungen eine solche Online-Unterweisung nicht nur attraktiv gestaltet, sondern auch sicher überprüft werden. Analoge Schulungen durch Menschen in Seminarräumen wären die Ausnahme.

Die Verantwortung wälzt der Gesetzgeber auf Verwaltungsmitarbeiter ab

In der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) von Analog-Deutschland wird die Systematik aber umgedreht. Im § 63 der StrlSchV ist das Maß der Dinge die Präsenzschulung. Und in sehr speziellen Ausnahmefällen können aufsichtsführende Behörden eine digitalisierte Form zulassen. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen, jede Klinik, jede Praxis einen eigenen Antrag z. B. bei der zuständigen Bezirksregierung stellen muss und es im Ermessen des einzelnen Beamten liegt, digitale Formen – gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr versteht sich – zuzulassen. Der Gesetzgeber wälzt die Verantwortung also auf Mitarbeiter in den Regierungspräsidien oder Senatsverwaltungen ab.

Worum es geht, bleibt auf der Strecke: Strahlenschutz

Das Ergebnis: Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst für die Präsenzschulung. Das schont die Budgets, kann in wenigen Minuten erledigt werden, und eine Überprüfung ist ausgeschlossen. Und der so wichtige Strahlenschutz? Der bleibt einmal mehr auf der Strecke.

Powerpoint & Klassenzimmer: Beim Aktualisierungskurs ist E-Learning untersagt

Noch schlimmer steht es um die sogenannten Aktualisierungskurse, die bestimmte Zielgruppen fünfjährig zu wiederholen haben. Hier untersagt der Gesetzgeber eine 100%-Schulung in E-Learningformaten komplett.

Ärztliches und pflegerisches Personal hat sich also alle fünf Jahre in Seminarräumen einzufinden, um mehr oder weniger motivierten, medial bzw. pädagogisch geschulten Vortragenden acht Stunden lang zu lauschen. Zum Glück sind mittlerweile Powerpoint-Präsentationen zugelassen und die Schulkreide und -tafeln abgeschafft.

Selbst wenn Teile dieser Kurse mittlerweile digital ersetzt werden dürfen, so bleibt es im Kern bei der Präsenzpflicht.

So gelingt Digitalisierung nicht.

Im Juni 2020 kündigt der Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Chef des Kanzleramtes nach monatelanger Entwicklung eine Corona-App an. „Ein großer Schritt für die Pandemie-Bekämpfung“ lobt der Kanzleramtsminister. Im Nachhinein stellt sich die App als Rohrkrepierer heraus.

Warum ist es eigentlich so schwierig, den Datenschutz für einen beschränkten Zeitraum zu lockern, um den Gesundheitsämtern die Möglichkeit einer schnellen Nachverfolgung zu geben? Stattdessen setzen wir auf Soldaten der Bundeswehr, die in mühsamer Kleinstrecherche als Sherlock Holmes auf Schnitzeljagd Infektionswege nachverfolgen müssen. Damit sie überhaupt eine Chance haben, müssen die Inzidenz-Ziele auf ein Niveau gesenkt werden, das vermutlich selbst mit scharfen Lockdown-Regeln nicht erreichbar sein wird.

Hätte eine beherzte Digitalisierung Menschenleben retten können?

Meiner Meinung nach hätte die Corona-Pandemie, mit besseren digitalen Maßnahmen, weniger Menschen das Leben gekostet. Die Digitalisierung ist kein Allheilmittel. Dort aber, wo sie genutzt werden kann, sollte sie auch eingesetzt, ja vorgeschrieben werden. Hierzu müssen Politik, Legislative und auch die Exekutive die Weichen stellen. Digital muss da, wo möglich immer der Vorzug vor Analog gegeben werden.

Es muss endlich ein digitaler Ruck durchs Land gehen, damit Deutschland den Anschluss nicht verliert. Denn Digitalisierung muss man machen. Im Übrigen unabhängig von Corona. Nur reden, ankündigen, aussitzen und verschieben reicht nicht.

Jochen Massmann

Geschäftsführer webtvcampus

jmassmann@webtvcampus.de