Fünf gute Gründe für Unterweisungen

Sind Unterweisungen nur lästige Pflicht oder kann Ihr Unternehmen daraus Nutzen ziehen? Wir nennen Ihnen fünf gute Gründe, warum Sie Ihr Personal  unbedingt schulen müssen – nicht nur mit Erstunterweisungen, sondern auch mit regelmäßigen Wiederholungen. Betriebliche Unterweisungen können Sie in mehrfacher Hinsicht nach vorne bringen.

Erstens: Gesetzliche Verpflichtung

Der Gesetzgeber schreibt zahlreiche betriebliche Unterweisungen vor, etwa in Hygiene, IT-Sicherheit, Strahlenschutz, Transfusion, Arbeitssicherheit oder Umgang mit Zytostatika. Dieser Verpflichtung müssen Sie natürlich nachkommen. Hier finden Sie weitere gesetzlich vorgeschriebene Pflichtunterweisungen.

Zweitens: Voraussetzung für Zertifizierungen

Im Rahmen von Zertifizierungen einzelner Bereiche im Krankenhaus oder ganzer Kliniken wird die ordnungsgemäße Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen überprüft. Kann die Mitarbeiterunterweisung nicht nachgewiesen werden, wird die Zertifizierung möglicherweise nicht erfolgen.

Hintergrund

In der Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001 7.2  heißt es: Die Organisation muss

  • für Personen, die unter ihrer Aufsicht Tätigkeiten verrichten, welche die Leistung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems beeinflussen, die erforderliche Kompetenz bestimmen;
  • sicherstellen, dass diese Personen auf Grundlage angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind;
  • wo zutreffend, Maßnahmen einleiten, um die benötigte Kompetenz zu erwerben, und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu bewerten;
  • angemessene dokumentierte Informationen als Nachweis der Kompetenz aufbewahren.

Drittens: Haftung gegenüber Patienten

Wenn die Unterweisung fehlt, kann das teuer werden. Eine korrekte Unterweisung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führt im Schadensfall zu einer erheblichen Verbesserung der Rechtsposition des Krankenhauses.

Ein Beispiel:

Der Bundesgerichtshof hat 2007 und 2008 in zwei Urteilen (Az. VI ZR 158/06 und VI ZR 118/06) die Haftung bei Hygienemängeln verschärft: Diese zählen zu den „voll beherrschbaren Risiken“, das heißt Hygiene ist grundsätzlich regelbar, sowohl durch schriftliche Vorgaben als auch in ihrer Umsetzung. Damit kann es schnell zur Beweislastumkehr kommen. Dafür reicht es schon, wenn sonstige Verstöße gegen Hygienestandards vom Patienten aufgezeigt werden, die noch nicht einmal ursächlich für den eingeklagten Schaden sein müssen.

Viertens: Haftung der Leitungsebenen

Der Verstoß gegen gesetzliche Unterweisungsverpflichtungen kann für die Geschäftsführung strafrechtlich relevant werden. Sie ist zum Teil bußgeld- bzw. strafbewehrt (z. B. §§ 73, 74 IfSG) und führt somit auch zu einer Haftung der Geschäftsführung eines Krankenhauses.

Fünftens: Steigerung des Umsatzes

Korrekt und regelmäßig durchgeführte Pflichtunterweisungen sind auch ein Marketingargument. Gut geschultes Personal trägt zur Patientensicherheit bei. Damit kann nach außen geworben werden. Außerdem minimiert es Haftungs- und Schadensfälle deutlich. Beides wirkt sich wiederum positiv auf den Umsatz der Klinik oder des Unternehmens aus.

Was ist eine Unterweisung?

In einer Unterweisung zeigen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, wie sie sich bei der Arbeit sicherheitsbewusst und gesundheitsgerecht verhalten. Sie klären über mögliche Gefährdungen und passende Schutzmaßnahmen auf, geben Raum zum Ausprobieren und Trainieren und sorgen dafür, dass Kenntnisse und Fähigkeiten gelernt, aufgefrischt oder gefestigt werden. Das Ziel einer Unterweisung ist, dass die Unterwiesenen am Ende wissen, wie sie sich richtig verhalten, dass sie sich richtig verhalten können und auch richtig verhalten wollen, um ihren Arbeitsalltag gesund und sicher zu gestalten.

Wie muss eine Unterweisung aussehen?

Eine Unterweisung muss mündlich erfolgen, aber nicht persönlich. Deshalb sind auch digitale Unterweisungen möglich. Die Online-Kurse von webtvcampus zum Beispiel bestehen aus Filmen, in denen gesprochen wird.

Neben der klassischen Präsenzveranstaltung gewinnt die digitale Unterweisung zunehmend an Beliebtheit – nicht zuletzt aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt. Die Vorteile:

  • verringerter Organisationsaufwand für die Verantwortlichen
  • nachhaltige Wissensvermittlung durch hohe Lernkonzentration
  • individuelle Lehrformate zur Erhöhung der Aufmerksamkeit

Warum ist die Dokumentation wichtig?

Die Pflicht zur Dokumentation der durchgeführten Unterweisung ergibt sich aus DGUV Vorschrift 1 § 4 Nr. 1. In folgenden Fällen besteht zum Beispiel nicht nur die Unterweisungspflicht, sondern auch die Pflicht zur Dokumentation:

Davon abgesehen ist die Dokumentation immer sinnvoll. Denn erstens kann das Fehlen oder nicht Vorhandensein eines Unterweisungsnachweises bei der juristischen Bewertung von Arbeitsunfällen ausschlaggebend sein, auch wenn keine Nachweispflicht besteht. Und zweitens fühlt sich die unterwiesene Person, wenn sie den Unterweisungsnachweis unterzeichnet, stärker zur Einhaltung der gelernten Inhalte verpflichtet.

Unterweisungen: gut für die  Unternehmenskultur

Ihre Fürsorgepflicht als Unternehmensleitung schließt ein, dass Sie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen. Man kann auch aus dieser gesetzlichen Pflicht einen echten Nutzen ziehen, indem man die Angestellten gezielt informiert und motiviert. Dadurch können Risiken besser eingeschätzt und Fehler somit vermieden werden.

Unterweisen ist aber noch viel mehr als fachliches Wissen. Unterweisen ist auch ein wichtiger Aspekt der Führung bzw. der Unternehmenskultur. Je mehr Aufmerksamkeit Sie als Unternehmer den angesprochenen Themen schenken, umso mehr wird deren Bedeutung auch den Beschäftigten bewusst. Für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist es motivierend, wenn sie wissen, dass Sie sich um ihre Sicherheit sorgen.

Darüber hinaus können sie sich an veränderte Arbeitssituationen leichter anpassen, wenn sie regelmäßig geschult werden. Dies wiederum bewirkt eine Verbesserung des Betriebsklimas und letztendlich auch eine deutlich höhere Kunden- oder Patientenzufriedenheit.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Unterweisung Ihres Personals!

Turid Reischig
Rechtsanwältin
Fachbeirat webtvcampus
reischig@webtvcampus.de