Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

WebTV-Kurs AGG für Psychiatrien

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Arbeitsrecht entscheidend verändert. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2006 sind alle Arbeitgeber nach §1 AGG dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen durch Diskriminierung zu treffen. Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethischer Herkunft oder Geschlecht oder Religion, Weltanschauung oder Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Dem AGG unterliegen dabei alle Arbeitgeber in der Bundesrepublik: private und öffentlich-rechtliche genauso wie Kleinunternehmen.

Jeder Mitarbeiter, aber auch Bewerber, die sich in einer Psychiatrie vorstellen, können von Benachteiligung betroffen sein. Diskriminierung kann von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen verübt werden – aber auch von Außenstehenden.

Eine regelmäßige Unterweisung ist nach § 12 des AGG Pflicht

Um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern, müssen Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert werden. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – was ist das? Bei dieser Frage müssen auch Psychiatrien ansetzen, denn jeder Arbeitgeber ist nach §12 des AGG dazu verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung zu schulen, um seine Schutzpflicht zu erfüllen.

Wird dieser Schulungspflicht allerdings nicht regelmäßig nachgekommen, dann kann es im Streitfall für die Psychiatrie teuer werden. In einem solchen Fall sind Schadensersatz- und Entschädigun

In fünf leicht verständlichen Video-Kapiteln erfahren die Beschäftigten das wichtigste zum sogenannten Anti-Diskriminierungsgesetz.

In rund 25 Minuten beantworten wir in Doku-Film-Qualität folgende wesentliche Fragen:

  • Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
  • Welche Personen und Merkmale sind geschützt?
  • Wann liegt eine Benachteiligung vor?
  • Wann gibt es zulässige Ausnahmen?

gszahlungen möglich.

Menschenwürde und Gleichberechtigung
Einleitung - Gleichheitssatz - Definition: Diskriminierung - Begriff: Benachteiligung - Rechtlicher Schutz
Das AGG
Rechtliche Grundlagen - Ziele - geschützte Merkmale: ethnische Herkunft oder Rasse - Geschlecht - Religion und Weltanschauung - Behinderung - Alter - sexuelle Identität
Geltungsbereich und Benachteiligungsformen
Arbeitsrecht und Zivilrecht - Diskriminierung im Alltag - Formen der Benachteiligung: mittelbar, unmittelbar, Belästigung, sexuelle Belästigung, Anweisung zur Benachteiligung
Verhalten bei Benachteiligung
Das Gespräch suchen - bei der zuständigen Stelle beschweren - Beweise sammeln und Argumente zurechtlegen - an eine externe Stelle wenden - Leistungsverweigerungsrecht - Klagen vor Gericht - Haftung des Arbeitgebers und Rechtsfolgen - die Beweislast
Zulässige Ausnahmen und positive Diskrimierung
Berufliche Anforderungen - Religion oder Weltanschauung - Sonderfall Kirche - Alter - Förderung benachteiligter Gruppen
AGG im Beruf
Stellenausschreibungen - Bewerbungsverfahren - Absagen
Pflichten des Arbeitgebers
Informieren - schulen - Arbeitnehmer schützen und geeignete Maßnahmen ergreifen - Beschwerdestelle einrichten

Zusatz-Kapitel für Führungskräfte

Was ist eine mittelbare Benachteiligung und worin besteht eine unmittelbare Benachteiligung? Außerdem informieren wir die Führungskräfte in zwei Zusatz-Kapiteln über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und über die korrekte Ausschreibung von Stellen sowie das richtige Bewerber-Verfahren.

Mit dem WebTV-Kurs „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG für Psychiatrien“ kommen Sie als Arbeitgeber nicht nur der gesetzlichen Schulungspflicht der Beschäftigten nach – gleichzeitig reduzieren Sie so auch effektiv das Haftungsrisiko Ihrer Psychiatrie.

Wie bei jedem WebTV-Kurs für Psychiatrien wird die Teilnahme sekundengenau und rechtssicher dokumentiert. Außerdem muss jedes Kapitel mit einer Kontrollfrage abgeschlossen werden, um am Ende des Kurses automatisch eine Teilnahmebescheinigung für die Unterlagen zu erhalten.

WebTV-Kurse zum Thema Allg. Gleich-Behandlungsgesetz gibt es für:

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.