Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Sensibilisieren Sie Ihre Verwaltungsmitarbeitende

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Arbeitsrecht entscheidend verändert. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2006 sind alle Arbeitgeber nach §1 AGG dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen durch Diskriminierung zu treffen. Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethischer Herkunft oder Geschlecht oder Religion, Weltanschauung oder Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder ggf. zu beseitigen.

Dem AGG unterliegen dabei alle Arbeitgeber in der Bundesrepublik: private und öffentlich-rechtliche genauso wie Kleinunternehmen.

Jeder Mitarbeiter, aber auch Bewerber, die sich in einem Unternehmen vorstellen, können von Benachteiligung betroffen sein. Diskriminierung kann von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen verübt werden – aber auch von Außenstehenden.

Eine regelmäßige Unterweisung auch für jede Verwaltung Pflicht

Um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern, müssen Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert werden. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – was ist das? Bei dieser Frage müssen Unternehmen ansetzen, denn jeder Arbeitgeber – auch in der Verwaltung – ist nach §12 des AGG dazu verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung zu schulen. Tut er dies, dann gilt seine Schutzpflicht als erfüllt.

Wird dieser Schulungspflicht allerdings nicht regelmäßig nachgekommen, dann kann es im Streitfall für das Unternehmen teuer werden. In einem solchen Fall sind Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen möglich.

In fünf leicht verständlichen Video-Kapiteln erfahren die Beschäftigten das wichtigste zum sogenannten Anti-Diskriminierungsgesetz.

In rund 25 Minuten beantwortet der WebTV-Kurs folgende wesentliche Fragen:

  • Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
  • Welche Personen und Merkmale sind geschützt?
  • Wann liegt eine Benachteiligung vor?
  • Wann gibt es zulässige Ausnahmen?

Regelmäßige Schulungen reduzieren das Haftungsrisiko

Was ist eine mittelbare Benachteiligung und worin besteht eine unmittelbare Benachteiligung? Außerdem informieren wir die Führungskräfte in zwei Zusatz-Kapiteln über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und über die korrekte Ausschreibung von Stellen sowie das richtige Bewerber-Verfahren.

Mit dem WebTV-Kurs „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG für Mitarbeiter von Verwaltungen“ kommen Sie als Arbeitgeber nicht nur der gesetzlichen Schulungspflicht der Beschäftigten nach – gleichzeitig reduzieren Sie so auch effektiv das Haftungsrisiko Ihres Unternehmens.

Auch bei diesem WebTV-Kurs für Verwaltungsmitarbeiter wird die Teilnahme sekundengenau und rechtssicher dokumentiert. Außerdem muss jedes Kapitel mit einer Kontrollfrage abgeschlossen werden,. Anschließend erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung, die er seinem Vorgesetzten vorlegen kann.

WebTV-Kurse zum Thema Allg. Gleich-Behandlungsgesetz gibt es für:

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.