Unterweisung im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
Ein zielorientierter Arbeits- und Gesundheitsschutz muss einem ganzheitlichen Ansatz folgen. Er umfasst ein breites Maßnahmenspektrum. Dies betrifft auch ambulanten Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. In der ambulanten Versorgung gelten ähnliche Regelungen wie in stationären Einrichtungen: der Arbeitgeber muss die Gefährdungen, denen Mitarbeotende ausgesetzt sein könnten zunächst beurteilen und auf dieser Basis Handlungsanweisungen formuliere. Diese muss er kommunizieren und die Mitarbeitenden müssen die Anweisungen einhalten.
Damit dies gelingt müsssen alle Mitarbeitenden, auch in der ambulanten Palliativversorgung, geschult werden und zwar jährlich. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt dies in §12 ArbSchG explizit vor.
Mit dem WebTV-Kurs zum Arbeitsschutz in der ambulanten Palliativversorgung kommen Sie dieser Verpflichtung rechtssicher nach. Der Kurs entspricht den Inhalten des Kurses für ambulante Pflegeeinrichtungen, da die Vorgaben hier identisch sind.
Arbeitssicherheit: Warum ist die jährliche Schulung Pflicht?
Obwohl der Tätigkeitsbereich in der ambulanten Versorgung häufig das private Umfeld der zu betreuenden Person ist, muss der Arbeitgeber analog zu stationären Bereichen, wie z.B. einer Klinik, die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung bei der Gestaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigen.
Auch, weil nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 der Arbeitgeber immer Maßnahmen planen, treffen und zu überwachen hat, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind. Hinzu kommen selbstverständlich die Vorgaben der Biostoff-Verordnung (BioStoffV) und auch der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV). Und auch das Führen von Fahrzeugen spielt für den Arbeitsschutz im ambulanten Bereich eine wichtige Rolle.
Aber Arbeitsschutzunterweisung, muss das wirklich sein? Und wenn überhaupt: Wie häufig muss die durchgeführt werden? Diese Fragen stellen sich Arbeitgeber häufig.
Die Antworten darfauf finden sich im Arbeitsschutzgesetz:
Das Arbeitsschutzgesetz §12 und die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 1, § 4, sind hier ganz klar. Nach einer ersten Unterweisung zu Beginn der Tätigkeit muss die Belehrung jährlich aufgefrischt werden. Unabhängig davon gibt es aber noch einen wichtigen, vielleicht noch wichtigeren Grund für die jährliche Schulung: Das Wohl Ihres Personals.
Denn ein funktionierendes Arbeitsschutz-Managementsystem unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zu vermeiden und generell die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu wahren. Mit der Unterweisung zum Arbeitsschutz von webtvcampus schulen Sie Ihre Mitarbeiter effektiv und komfortabel in der vorgegebenen Taktung zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Individuelle Kursinhalte & effektive Wissensvermittlung
In Zusammenarbeit mit zahlreichen Arbeitsschutzexperten der Berufsgenossenschaften und renommierten Großkliniken sind unsere Online-Kurse zu den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz entstanden. Die Kurse Arbeitsschutz richten sich u.a. an Klinikpersonal, Verwaltungsmitarbeiter oder Beschäftigte in Pflege- und Sozialeinrichtungen.
Wir bieten Ihnen für jeden Bereich Ihres Unternehmens einen passenden Kurs. Mit unserem differenzierten Kursangebot können Mitarbeitergruppen in Ihrem Unternehmen gezielt angesprochen werden. Die Entscheidung über die Kurszusammensetzung treffen Ihre Fachleute.
Die Videokapitel unserer Kurse geben Ihren Beschäftigten eine Übersicht über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen: von A wie Arbeitskleidung bis Z wie zuständige Behörde. Wir zeigen, wo im Arbeitsalltag Gefahren lauern und wie Gesundheitsschäden vermieden werden können: Wie werden Gefahrstoffe gekennzeichnet und warum und wie müssen Unfälle gemeldet werden?
Der Online-Kurs vermittelt, warum Arbeitssicherheit wichtig ist. Mitarbeiter erfahren ganz praktisch, was sie tun können, um an Ihrem Arbeitsplatz gesund zu bleiben. Wir zeigen, wie Haltungsschäden verhindert werden können und wie der Bildschirmarbeitsplatz ergonomisch eingerichtet wird.
WebTV-Kurse vermitteln das Thema „Unterweisung Arbeitsschutz“ über Filme, die in spannende Kapitel gegliedert und leicht verständlich aufbereitet sind. Alle webbasierten Kurse sind in TV-Qualität produziert und unterhalten Ihre Mitarbeiter, statt zu langweilen. Wo und wann Ihre Mitarbeiter die Kapitel anschauen und die integrierten Lernerfolgskontrollen bearbeiten, bleibt immer eine individuelle Entscheidung. Wählen Sie für Ihr Unternehmen die Arbeitsschutzbelehrung, die bei Ihren Mitarbeitern wirklich ankommt.
Schauen Sie doch mal rein und wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns.
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