Arbeitsschutz für Kinder- und Jugendeinrichtungen

Arbeitsschutz: Machen Sie Ihre Einrichtung sicher

Die Arbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist anstrengend und kann für den eigenen Körper belastend sein. Schon das „auf den Arm nehmen“ kleinerer Kinder ist ein tägliches Gewichtheben. Bei älteren Kindern und Jugendlichen kann die Betreuung der Hausaufgaben auf den Rücken gehen – wenn sich die Mitarbeiter ständig über Hefte und Bücher beugen müssen. Das Thema Ergonomie am Arbeitsplatz besitzt also gerade in Betreuungsstätten, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, eine immense Bedeutung. Welche Tätigkeiten in einer solchen Gemeinschaftseinrichtung ein Gefährdungspotenzial haben, muss allen Mitarbeitern bewusst sein.

Die Gefährdungsbeurteilung  ist der erste Schritt zu mehr Sicherheit in Ihrer Einrichtung und leistet einen Beitrag zu mehr Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In einer solchen Beurteilung werden Gefahren systematisch erkannt und die nach § 6 Arbeitsschutzgesetz geforderte Dokumentation erstellt.

Risiken identifizieren und eliminieren

Konkret bedeutet das: Arbeitsbereiche festlegen, Tätigkeiten erfassen, Gefährdungen erkennen und Risiken beurteilen. Hierbei sollten Sie auch die allgemeinen Gefährdungsfaktoren wie psychische Belastungen, elektrischen Strom oder den Umgang mit Gefahrstoffen im Blick haben.

Wenn die Gefährdungsbeurteilung erfolgt ist, haben Sie den Grundstein für die Sicherheit in Ihrer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gelegt. Auf diesem Fundament können Sie aufbauen und Ihre Mitarbeiter stringent unterweisen. Denn wenn Schutzmaßnahmen klar sind, ist das die beste Voraussetzungen für ein gesundes und leistungsfähiges Team und eine sichere Einrichtung.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Ziele des Arbeitsschutzes | Pflichten des Arbeitgebers | Pflichten des Arbeitnehmers | Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Organisation des Arbeitsschutzes
Arbeitsschutzgesetz | Arbeitssicherheitsgesetz | Betriebsärzte | Gefährdungsbeurteilungen | Betriebs- und Arbeitsanweisungen
Unfallmeldung
Wege- und Arbeitsunfälle | Durchgangsarzt | Meldung und Dokumentation | Verbandbuch
Kennzeichnung von Gefahren
Verbotszeichen | Gebotszeichen | Warnzeichen | Rettungszeichen | Brandschutzzeichen
Gefahren im Umgang mit biologischen Stoffen
Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen | Übertragungswege | Schutzkleidung
Gefahren im Umgang mit chemischen Stoffen
Formen der Gefährdung | Klassifizierung | Kennzeichnungspflicht
Sonstige Gefährdungen und andere Gründe für Arbeitsunfälle
Alltägliche Gefahren | Lärm | Stolper- und Sturzgefährdungen | psychische Belastungen | Routine | Feuchtarbeiten | elektrische Geräte
Betriebs- und Arbeitsanweisungen
Gefährdungsbeurteilung | Erstellung | Aufbau | Inhalt | Aufbewahrung
Schutz vor Gefährdungen durch biologische Stoffe
Kinderkrankheiten | Impfungen | Schutzkleidung | Händedesinfektion und Hautschutz
Der sichere Umgang mit chemischen Gefahrstoffen
Chemische Stoffe erkennen | Gefahrstoffverordnung | Kennzeichnung | Reinigungs- und Desinfektionspläne | Haltbarkeit | Handschuhe | Betriebsanweisungen
Sicherheit für die Kinder und Jugendliche in der Einrichtung
Gefahrensituationen | Versicherungsschutz | Meldepflicht | Vorbeugung | Kontrolle | Verletzungen
Ergonomie als Teil des Arbeitsschutzes
Definition | körperliche Belastungen reduzieren | Anpassung der Arbeitsbedingungen | technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen
Mehrfachnutzung von Bildschirmarbeitsplätzen
Bildschirmarbeitsplätze | ergonomische Bürostühle – Einstellungen im Detail | Monitor | Tastatur | Anpassung des Schreibtisches | IT-Sicherheit und Datenschutz
Heben, Tragen, Ziehen und Schieben
Wie hebe ich richtig | richtig transportieren | Drehungen mit Gegenständen | Nutzung von Hilfsmitteln
Neigen, Beugen, Bücken
Unterscheidung | Rotation der Wirbelsäule | Belastung der Knie | Hilfsmittel und rückengerechtes Mobiliar | Arbeitsplatz anpassen

Geschultes Personal bedeutet auch Sicherheit für Kinder und Jugendliche

Laut §12 des Arbeitsschutzgesetzes sind alle Unternehmen – auch Kinder- und Jugendeinrichtungen – verpflichtet, ihre Mitarbeiter jährlich zum Thema Arbeitsschutz zu unterweisen und regelmäßig über Betriebsanweisungen und betriebliche Rahmenbedingungen zu informieren. In 15 kompakten Videokapiteln wird z.B. der sichere Umgang mit biologischen Stoffen wie etwa Blut oder Urin thematisiert, ebenso wie die achtsame Arbeit mit chemischen Gefahrstoffen – beispielsweise mit Reinigungsmitteln. Selbstverständlich gehört auch die Ergonomie zu den vermittelten Inhalten dieses WebTV-Kurses. Und auch auf die Verletzungsgefahr bei Sport mit den Jugendlichen geht der Kurs ein.

Das Team einer Kinder- und Jugendeinrichtung muss auch dafür sensibilisiert sein, ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheit und den Schutz der in einer Einrichtung betreuten Kinder und Jugendlichen zu legen. Starten Sie also mit der Gefährdungsbeurteilung in Ihrer Einrichtung und bauen Sie mit einer Arbeitsschutz-Unterweisung hierauf auf.

Der WebTV-Kurs „Arbeitsschutz für Kinder- und Jugendeinrichtungen“ macht eine umfassende Unterweisung Ihrer gesamten Mitarbeiterschaft möglich: komfortabel, flexibel und rechtssicher.

WebTV-Kurse zum Thema Arbeitsschutz gibt es für:

Kursinhalte an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.