Brandschutzhelfer für Kliniken & Krankenhäuser
Die Brandschutzhelferausbildung für Klinikmitarbeiter
Feuer in Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäusern stellen laut des „Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V.“ ein ernstzunehmendes Problem dar. Das liegt zum einen daran, dass es sich um sensible Einrichtungen handelt, in der viele Brandgefahren lauern. Zum anderen an den sich dort aufhaltenden Patienten, die oft bettlägerig oder an Maschinen angeschlossen sind und eine rasche Evakuierung erschweren. In einem solchen Ernstfall muss es Menschen geben, die nicht nur das Gebäude kennen und medizinisches Hintergrundwissen haben, sondern auch in der Lage sind, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter zu ergreifen.
Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer befähigt Ihre Klinikmitarbeiter dazu und unterweist sie gleichzeitig in alle erforderlichen Brandschutzthemen – von den rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes über den vorbeugenden Brandschutz in Klinik-Gebäuden bis hin zum abwehrenden Brandschutz, zur Rettung von Personen und Einweisung sowie Unterstützung der Feuerwehr.
Brandschutzhelfer in Kliniken: Arbeitgeber in der Pflicht
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) und der „DGUV-Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Personen in Ihrem Unternehmen zu Brandschutzhelfern auszubilden.
Die Anzahl richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung, bei der insbesondere betriebsspezifische Gegebenheiten berücksichtig werden müssen. In Kliniken und Krankenhäusern zählen hierzu beispielsweise:
- erhöhte Brandgefährdung, etwa durch Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
- die Anwesenheit vieler Personen oder auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Schichtbetrieb, Urlaubszeiten, Krankheit und Personalwechsel
- Arbeitsstätten mit großer räumlicher Ausdehnung.
Brandschutzhelfer Online-Kurs mit Brandschutz-Experten und renommierter Klinik entwickelt
Der rund 70-minütige WebTV-Kurs „Brandschutzhelfer“ ist in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutz sowie der Berufsfeuerwehr Leverkusen und der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenburg/Mark entstanden. In insgesamt 21 informativen und leicht verständlichen Video-Kapiteln behandelt der umfangreiche Kurs zur Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern die Themenbereiche:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall.
Der Kurs ist so aufgebaut, dass die Ausbilder vor Ort, nachdem die Beschäftigten den theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer per Videokurs bearbeitet und absolviert haben, noch ausreichend Zeit haben, um praktische Übungen anzubieten, auf betriebsspezifische Besonderheiten Ihrer Klinik einzugehen und Fragen zu beantworten.
Alle drei bis fünf Jahre, bzw. immer dann, wenn es zu wesentlichen betrieblichen Änderungen in Kliniken und Krankenhäusern kommt, sollten die Inhalte der Brandschutzhelferausbildung laut DGUV aufgefrischt werden.
Der rund 70-minütige WebTV-Kurs „Brandschutzhelfer“ ist in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutz sowie der Berufsfeuerwehr Leverkusen und der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenburg/Mark entstanden. In insgesamt 21 informativen und leicht verständlichen Video-Kapiteln behandelt der umfangreiche Kurs zur Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern die Themenbereiche:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall.
Der Kurs ist so aufgebaut, dass die Ausbilder vor Ort, nachdem die Beschäftigten den theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer per Videokurs bearbeitet und absolviert haben, noch ausreichend Zeit haben, um praktische Übungen anzubieten, auf betriebsspezifische Besonderheiten Ihrer Klinik einzugehen und Fragen zu beantworten.
Alle drei bis fünf Jahre, bzw. immer dann, wenn es zu wesentlichen betrieblichen Änderungen in Kliniken und Krankenhäusern kommt, sollten die Inhalte der Brandschutzhelferausbildung laut DGUV aufgefrischt werden.