Brandschutzhelfer für Verwaltungen & Büros
Brandschutzhelferausbildung in der Verwaltung: eine wichtige Maßnahme
Der Arbeitgeber muss im Falle eines Brandes nicht nur die Sicherung des Unternehmens, sondern vor allem die Sicherheit der Büromitarbeiter gewährleisten können. Auch wenn die meisten der in einer Verwaltung arbeitenden Menschen in der Regel nicht in ihrer Mobilität eingeschränkt sind – anders als beispielsweise Patienten in einer Klinik – besteht auch hier ein Gefährdungsrisiko. Die Schulung von Verwaltungsmitarbeitern ist daher ein wesentlicher Baustein des effektiven Brandschutzes und erfordert eine angemessene Aufmerksamkeit.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer durch den in Zusammenarbeit mit Brandschutzexperten entwickelten WebTV-Kurs vermittelt entscheidendes Wissen, um die notwenige Handlungssicherheit in einer durch Feuer entstandenen Gefahrenlage zu bekommen. Gleichzeitig erhalten Ihre Mitarbeiter Werkzeuge an die Hand, mit deren Hilfe Brandunfälle von vornherein verhütet werden können.
Brandschutzhelfer in Verwaltungen Pflicht
Der § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) und die „DGUV-Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ verpflichten Arbeitgeber dazu, mindestens fünf Prozent der Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer auszubilden. Die genaue Anzahl wird durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Hat das Unternehmen viele Mitarbeiter oder handelt es sich um eine Einrichtung, in der es eine hohe Anzahl an Personen mit eingeschränkter Mobilität gibt, fällt der Anteil der notwendigen Brandschutzhelfern konsequenterweise höher aus.
Brandschutzhelferausbildung: digital mit webtvcampus
Der theoretische Teil der Ausbildung kann laut DGUV auch digital durch kompetente externe Anbieter erfolgen. Die obligatorischen praktischen Übungen können dann im Anschluss vor Ort stattfinden. Die Ausbildung sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt bzw. dann aufgefrischt werden, wenn es im Unternehmen zu wesentlichen Änderungen kommt.
Der rund 70-minütige Kurs behandelt in insgesamt 21 informativen und praxisnahen Video-Kapiteln Themenbereiche wie: Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände und Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Der WebTV-Kurs „Brandschutzhelfer“ richtet sich informativ an alle Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, in der Technik oder in der Verwaltung. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften für Arbeitssicherheit des Klinikums Leverkusen und Brandschutz sowie der Berufsfeuerwehr Leverkusen und der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenburg/Mark entwickelt, bildet der Online-Kurs eine optimale Vorbereitung auf den Ernstfall.
Der WebTV-Kurs „Brandschutzhelfer“ und die Brandschutz-Unterweisung sind zum identischen Ticketpreis buchbar.
Bei einer Brandschutzhelfer-Schulung müssen die Mitarbeiter den Kurs erst nach frühestens drei Jahren wiederholen. Die reguläre Brandschutz-Unterweisung muss dagegen jährlich erfolgen.
Der theoretische Teil der Ausbildung kann laut DGUV auch digital durch kompetente externe Anbieter erfolgen. Die obligatorischen praktischen Übungen können dann im Anschluss vor Ort stattfinden. Die Ausbildung sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt bzw. dann aufgefrischt werden, wenn es im Unternehmen zu wesentlichen Änderungen kommt.
Der rund 70-minütige Kurs behandelt in insgesamt 21 informativen und praxisnahen Video-Kapiteln Themenbereiche wie: Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände und Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Der WebTV-Kurs „Brandschutzhelfer“ richtet sich informativ an alle Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, in der Technik oder in der Verwaltung. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften für Arbeitssicherheit des Klinikums Leverkusen und Brandschutz sowie der Berufsfeuerwehr Leverkusen und der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenburg/Mark entwickelt, bildet der Online-Kurs eine optimale Vorbereitung auf den Ernstfall.
Der WebTV-Kurs „Brandschutzhelfer“ und die Brandschutz-Unterweisung sind zum identischen Ticketpreis buchbar.
Bei einer Brandschutzhelfer-Schulung müssen die Mitarbeiter den Kurs erst nach frühestens drei Jahren wiederholen. Die reguläre Brandschutz-Unterweisung muss dagegen jährlich erfolgen.