Datenschutz für die ambulante Pflege

Von Ablage bis Pflegedokumentation: die umfassende Datenschutzschulung

Die Anforderungen an den Datenschutz in der ambulanten Pflege sind komplex. Schließlich sind neben Krankenhausträgern auch Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegedienste dazu verpflichtet, die erbrachte Pflegeleistung möglichst exakt zu dokumentieren. In dieser Pflegedokumentation werden das Pflegeziel festgelegt, die Pflegeplanung ausgestellt und die Verläufe der Pflege abgebildet.

 

Da hier äußerst sensible Daten über den Pflegeempfänger abgebildet sind, müssen Pflegekräfte auch hier die Anforderungen an den Datenschutz kennen und einhalten. Schließlich geht es um hochsensible und vertrauliche Inhalte.

 

Datenschutzschulungen von Mitarbeitenden sind unerlässlich, um Handlungs-und Patientensicherheit zu gewährleisten. Zudem können Verstöße gegen die Gesetze und die Verordnungen finanzielle, aber auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Konsequent und effizient: Kurse mit Datenschutzprofis entwickelt

Die Kursinhalte wurden von webtvcampus in Kooperation mit Datenschutzprofis aus renommierten Kliniken und Wohlfahrtsverbänden, wie den Diözesancaritasverbänden in Köln und Aachen, erarbeitet.

 

Neben der Vermittlung von theoretischen und rechtlichen Grundlagen, z. B. auch zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), geht es in der Datenschutzschulung um konkrete Fragestellungen in der Praxis.

 

  • Welche Rolle hat ein Datenschutzbeauftragter und was ist beim Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogenen Daten zu beachten?
  • Was gehört in eine Pflegedokumentation?
  • Wie ist eine solche Pflegedokumentation aufzubewahren?
  • Wie unterscheidet sich eine aktive von einer passiven unbefugten Datenweitergabe?

 

Auf diese und weitere Fragen geben unsere Kurse einrichtungsbezogene Antworten. Denn die Vorgaben müssen in der ambulanten Pflege anders umgesetzt werden als in einer Kita oder einer Verwaltung.

Kursinhalt

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
Artikel 1 Grundgesetz | Begriff Datenschutz | Bedeutung Datenschutz soziale Einrichtung | EU, DGSVO, BDSG | KDG | Zwecke des Datenschutzes | Rechtmäßigkeit | Zweckbindung | Verhältnismäßigkeit | Rechte der Betroffenen | Transparenz | Datenschutzbeauftragte & -koordinatoren
Um welche Daten geht es?
Personenbezogene Daten | Definition | Schutzwürdigkeit | Sabine Müller als Beispiel | Einführung der Kategorien | Besonderheit: Gesundheitsdaten | Personenbezogene Daten in sozialen Einrichtungen | Basis-/Stamm- vs. Betreuungsdaten | Welche Daten sind zu erfassen?
Die Verarbeitung von Daten
Papierakte | Digitalisierungen | Datenerhebung | Datenspeicherung | Datenweitergabe | Formen der Datenspeicherung
Datenschutz vor der Erhebung
Transparenzpflicht während des gesamten Betreuungs-/Behandlungsprozesses | Verständlichkeit der Aufklärung |Selbstbestimmtheit des Betroffenen | Verantwortung des Mitarbeiters | Aufklärungsformen | Umfang der Aufklärung | Rechte des Betroffenen | Transparenz im Laufe der Betreuung | Zustimmung des Betroffenen | Konsequenzen bei Ablehnung | Unterstützung durch Leitung | Sondersituationen
Datenschutz bei der Erhebung
Unterschied Basis- vs. Verlaufsdaten | Überleitbogen | Aufnahme | Kategorien | Nutzung Formulare | Nutzung autorisierter Geräte & Programme | Handschriftliche Notizen | Datenminimierung | Datensparsamkeit | Erhebung: umfassend, nachhaltig, relevant | Datenfahrplan | Definition des Zwecks der Erfassung | Ziele der Erfassung
Datenschutz bei der Verwendung
Technische und organisatorische Maßnahmen (räumlich & digital) | Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle | Verschlossene Lagerung | Schränke | Passwortrichtlinie | Multifaktor-Authentifizierung | Zugang zu PCs | Definition von Nutzerrechten | Haftung bei Weitergabe von Passwörtern | Speicherung auf mobilen Datenträgern (USB, Smartphone, Tablet, Foto, Video) | Hinweis auf interne Vorschriften
Datenschutz bei der Weitergabe
Passive (unbefugte) Weitergabe: keine offene Ablage von Daten | Gesperrte Bildschirme | Keine Aufnahmegespräche in öffentlichen Räumen | Offene zugängliche Daten = Datenschutzverletzung | Mail-Verschlüsselung | Ablage von Dateien in dazugehörige Ordner | Aktive Weitergabe mit Befugnis: Identitätssicherung bei telefonischen Auskünfte | Weitergabe grundsätzlich nur mit Dokumentation bei Relevanz | Kriterien der Weitergabe | Minimierung der Daten, die weitergegeben werden dürfen | Zweckgebunden und erforderlich | Weitergabe grundsätzlich nur mit Einwilligung (vorliegender oder einzuholender) | Aktive Weitergabe ohne Befugnis: staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren nach Strafgesetzbuch | Akute Selbst- und Fremdgefährdung (§ 34 STGB bzw. § 323c STGB) | Infektionsschutzgesetz | Kostenträger | Aufsichtsbehörden (Wohn- und Teilhabegesetz) | Notfall: Gefahr im Verzug
Verantwortung und Aufgaben für Mitarbeitende in Leitungsfunktionen (nur bei KDG)
Delegieren von Verantwortlichkeiten | Datenschutzklassen | Datenschutzkonzept | TOMs | Vorgehen bei Datenschutzverletzungen | Beratung durch die Datenschutzbeauftragten & -koordinatoren

Verschiedene Kurseditionen gem. DSGVO, KDG oder DSG-EKD

In insgesamt elf Kurseditionen beleuchten wir die Besonderheiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten und gehen auf die unterschiedlichen Schulungsbedürfnisse für jeden Einrichtungstyp ein. Denn so speziell wie der Arbeitsbereich mit seinen Aufgaben, sind auch die Anforderungen an den Datenschutz in der ambulanten Pflege.

 

Die evangelische und katholische Kirche grenzen sich mit spezifischen Datenschutzgesetzen voneinander ab. Es gelten daher für Einrichtungen in katholischer Trägerschaft das KDG, für evangelische Häuser das DSG-EKD und für Pflegeeinrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft die Datenschutz-Grundverordung der EU (DSGVO). Auch wenn die Gesetze in Wesentlichen identische Regelungen beinhalten, bilden die WebTV-Kurse die Unterschiede detailliert ab.

 

Alle der elf Editionen bietet webtvcampus wahlweise in einer DSGVO-, einer KDG- und einer DSG-EKD-Version an. Von der Ablage von Dateien über die Schweigepflicht in der Pflege bis hin zur Pflegedokumenation: Der WebTV-Kurs Datenschutz für die ambulante Pflege bildet die Inhalte kompakt und zielgruppenspezifisch ab. Wählen Sie auch für Ihre Pflegemitarbeitenden die garantiert rechtssichere Datenschutzschulung und sichern Sie damit einen kostanten Qualitätsstandard.

WebTV-Kurse zum Thema Datenschutz gibt es für:

Kursinhalte an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar.

Alle WebTV-Kurs zum Datenschutz werden in drei unterschiedlichen Versionen, jeweils gem. DSGVO, KDG bzw DSG-EKD angeboten.

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.