Datenschutz für Krankenhäuser & Kliniken
Warum Datenschutz im Krankenhaus so wichtig ist
In Krankenhäusern werden Krankheiten diagnostiziert, geheilt und Patienten gepflegt. Komplexe und intime Prozesse, bei denen das Erheben von Patientendaten für Ärzte, Schwestern und Pfleger elementar ist. Allerdings betreffen die Gesundheitsdaten einen sensiblen Teil der Persönlichkeit. Daher gelten strenge Anforderungen an die Handhabung dieser Daten.
Egal ob Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) oder das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). In allen Rechtswerken ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das zentrale Ziel. Der Datenschutz im Gesundheitswesen bezieht sich auf besonders schützenswerte und sensible Gesundheitsdaten. Bei deren Erhebung und Verarbeitung ist gerade in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen immer der Mensch involviert. Deshalb sind regelmäßige Datenschutzschulung der Mitarbeiter ein Muss, um für dieses elementare Thema zu sensibilisieren und nicht zuletzt weil Verstöße gegen die Gesetze bzw. die Verordnung finanzielle aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Datenschutz im Krankenhaus: praxisorientiert und rechtssicher
Die Inhalte wurden von Datenschutzprofis aus renommierten Kliniken und Wohlfahrtsverbänden, wie den Diözesancaritasverbänden in Köln und Aachen, entwickelt.
Neben der Vermittlung von theoretischen und rechtlichen Grundlagen z. B. auch zum Bundesdatenschutzgesetz, dem BDSG, geht es in der Datenschutzschulung um konkrete Fragestellungen in der Praxis. Was ist Datenschutz im Krankenhaus? Datenschutz im Krankenhaus – welche Rolle spielen Angehörige? Was sind die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Krankenhaus? Und was ist beim Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogenen Daten zu beachten? Auf diese und viele weitere Fragen liefert der Kurs „Datenschutz im Krankenhaus“ Antworten.
Kurse gem. DSGVO, KDG oder DSG-EKD
Über den Kurs „Datenschutz im Krankenhaus“ hinaus bietet webtvcampus 20 weitere unterschiedliche Kurseditionen, welche auf die Besonderheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten eingehen. Denn Mitarbeiter in einer stationären Pflegeeinrichtung benötigen andere Information als Erzieherinnen in einer Kindertagesstätte.
Neben dem Datenschutz-Kurs für Kliniken bietet webtvcampus daher spezielle Datenschutz-Kurse für
- Stationäre Pflegeeinrichtung
- Ambulante Pflegeeinrichtung
- Beratungseinrichtung (z. B. Schwangerschaftsberatung)
- Betreuungseinrichtung (z. B. Behindertenbetreuung)
- Kindertagesstätte
- Verwaltung
Die evangelische und katholische Kirche grenzen sich mit spezifischen Datenschutzgesetzen voneinander ab. Daher gelten für Kliniken in katholischer Trägerschaft das KDG, für evangelische Häuser das DSG-EKD und für Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft die Datenschutzverordung der EU, die DSGVO, die europäische Datenschutzgrundverordnung.
Auch wenn die Gesetze in wesentlichen Punkten identische Regelungen vorgeben, bilden die WebTV-Kurse die Abweichungen detailliert ab. Die Kursedition „Datenschutz im Krankenhaus“ bietet webtvcampus wahlweise in einer DSGVO-, eine KDG- und einer DSG-EKD-Version an. Wählen Sie auch für Ihre Klinik die garantiert rechtssichere Datenschutzschulung und vermitteln Sie, wie Datenschutz im Hinblick auf die Patientendaten in öffentlichen, privatisierten und kirchlichen Krankenhäusern rechtlich korrekt funktioniert. In einem speziellen Modul geht der Kurs außerdem auf das korrekte Verhalten bei Videokonferenzen ein.
Über den Kurs „Datenschutz im Krankenhaus“ hinaus bietet webtvcampus 20 weitere unterschiedliche Kurseditionen, welche auf die Besonderheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten eingehen. Denn Mitarbeiter in einer stationären Pflegeeinrichtung benötigen andere Information als Erzieherinnen in einer Kindertagesstätte.
Neben dem Datenschutz-Kurs für Kliniken bietet webtvcampus daher spezielle Datenschutz-Kurse für
- Stationäre Pflegeeinrichtung
- Ambulante Pflegeeinrichtung
- Beratungseinrichtung (z. B. Schwangerschaftsberatung)
- Betreuungseinrichtung (z. B. Behindertenbetreuung)
- Kindertagesstätte
- Verwaltung
Die evangelische und katholische Kirche grenzen sich mit spezifischen Datenschutzgesetzen voneinander ab. Daher gelten für Kliniken in katholischer Trägerschaft das KDG, für evangelische Häuser das DSG-EKD und für Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft die Datenschutzverordung der EU, die DSGVO, die europäische Datenschutzgrundverordnung.
Auch wenn die Gesetze in wesentlichen Punkten identische Regelungen vorgeben, bilden die WebTV-Kurse die Abweichungen detailliert ab. Die Kursedition „Datenschutz im Krankenhaus“ bietet webtvcampus wahlweise in einer DSGVO-, eine KDG- und einer DSG-EKD-Version an. Wählen Sie auch für Ihre Klinik die garantiert rechtssichere Datenschutzschulung und vermitteln Sie, wie Datenschutz im Hinblick auf die Patientendaten in öffentlichen, privatisierten und kirchlichen Krankenhäusern rechtlich korrekt funktioniert. In einem speziellen Modul geht der Kurs außerdem auf das korrekte Verhalten bei Videokonferenzen ein.