Datenschutz für Psychiatrien

Kurse vom Profi: rechtssicher, verständlich und kompakt

Die Qualität des Datenschutzes in einer psychiatrischen Einrichtung hängt auch davon ab, wie sensibilisiert die Mitarbeitenden für dieses Thema sind. Egal, ob Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) oder das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) – all diese Rechtswerke haben ein Ziel: den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

 

Gerade in einer Psychiatrie, wo Mitarbeitenden mit hochsensiblen Daten umgehen, sind Mitarbeiterschulungen unerlässlich. Hinzu kommt, dass Verstöße gegen die Gesetze bzw. die Verordnung finanzielle und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben können.

 

Wie bei allen WebTV-Kursen sind auch die Datenschutzkurse für Psychiatrien in Zusammenarbeit mit Datenschutzprofis aus renommierten Kliniken und Wohlfahrtsverbänden entwickelt worden.

Umgang mit vertraulichen Daten in psychiatrischen Einrichtungen: praxisnah erklärt

Neben der Vermittlung von theoretischen und rechtlichen Grundlagen z. B. auch zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), behandelt diese Datenschutzschulung auch Fragestellungen in der Praxis.

 

  • Welche Aufgabe hat ein Datenschutzbeauftragter?
  • Was muss beim Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogenen Daten beachtet werden?

 

Auf Fragen wie diese geben die Datenschutz-Kurse für Psychiatrien Antworten.

Kursinhalt

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
Artikel 1 Grundgesetz | Begriff Datenschutz | Bedeutung Datenschutz Gesundheitseinrichtung | EU | DGSVO | BDSG | KDG | Zwecke des Datenschutzes | Rechtmäßigkeit | Zweckbindung | Verhältnismäßigkeit | Rechte der Betroffenen | Transparenz | Datenschutzbeauftragte & -koordinatoren
Um welche Daten geht es?
Personenbezogene Daten | Definition | Angaben zur Identifizierung von Personen | Schutzwürdigkeit | Einführung der Kategorien | Besonderheit: Gesundheitsdaten | Verbotsprinzip | Ausnahmen vom Verbotsprinzip | Personenbezogene Daten in Gesundheitseinrichtungen | Basis-/Stamm- vs. Betreuungsdaten | Welche Daten sind zu erfassen? | Rechtmäßigkeit | Ziele der Erfassung (Dokumentation und Optimierung des Behandlungsablaufs)
Die Verwendung von Daten
Papierakte | Digitalisierungen | Datenerhebung | Datenspeicherung | Datenweitergabe | Formen der Datenspeicherung
Datenschutz bei der Erhebung
Verbotsprinzip | Ausnahmen vom Verbotsprinzip | Aufnahme | Behandlungsvertrag | Aufklärung Betroffene | Betroffenenrechte | Grundsätze: Datenminimierung / Datensparsamkeit: umfassend, nachhaltig, relevant | Datenfahrplan
Datenschutz bei der Verwendung
Technische und organisatorische Maßnahmen (räumlich & digital) | Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle | Verschlossene Lagerung | Schränke | Passwortrichtlinie | Multifaktor-Authentifizierung | Zugang zu PCs | Definition von Nutzerrechten | Haftung bei Weitergabe von Passwörtern
Datenschutz bei der Weitergabe
Bewusste vs. unbewusste Weitergabe | Gefahr durch offene Ablage von Akten | Gefahr durch telefonische Betrugsmaschen | Verwendung von autorisierten Geräten & Programmen | Aufklärungsgespräche | Personenkreis der Empfänger | Personenkreis der Sender | Übermittlung von Daten im Rahmen der Weiterbehandlung | Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patient | Ermächtigung von Dritten | Ausnahmen (besondere Behandlungssituationen in der Psychiatrie, Kommunikation mit Kostenträgern, Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden, Meldepflichten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes)
Datenschutzverletzungen
Definition | Beispiele | Meldung | Ansprechpartner | Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters | Kategorie der betroffenen Daten | Kommunikation mit der Einrichtungsleitung | Benachrichtigung von betroffenen Personen
Erstellen von Fotos und Videos
Fotos und Video als personenbezogene Daten | Identifizierbarkeit der Person | Einverständniserklärung: Medium, Zweck und Verteiler | Das „berechtigte Interesse“ | Gruppenfotos | Aufnahmen von Mitarbeitern
Sichere Veröffentlichung von Fotos und Videos
Zustimmung zur Veröffentlichung: Medium, Zweck | Analog vs. digital | Serverstandort | Veröffentlichung in sozialen Medien | Nur Nutzung von datenschutzkonformen Messengerdiensten | Weitergabe per Mail in externe Netze nur mit Verschlüsselung | Keine Weitergabe dienstlicher Aufnahmen über private Geräte
Datenschutzkonforme Nutzung von Videokonferenzen
Personenbezug und Videokonferenzen | VK mit Mitarbeitern vs. VK im Rahmen von Behandlungen und Betreuungen | Nur Systeme, die in der Einrichtung autorisiert sind | Aufgaben des Moderators | Festlegung der Rahmenbedingungen | Aufklärungspflicht | Zustimmungspflicht bei Aufzeichnungen | Gestaltung der eigenen Konferenzumgebung: Hintergund, andere Personen, unerwünschte Mithörer etc. | Voraussetzung für Bildschirmfreigaben von Präsentationen | Besondere Regeln für die Nutzung von VK bei Behandlungen und Betreuungen

Ob DSGVO, KDG oder DSG-EKD: webtvcampus arbeitet die Besonderheiten heraus

In insgesamt elf Kurseditionen beleuchten wir die Besonderheiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten und gehen auf die unterschiedlichen Schulungsbedürfnisse für jeden Einrichtungstyp ein.

 

Auch wenn die Gesetze im Wesentlichen identische Regelungen vorgeben, bilden die WebTV-Kurse die Abweichungen detailliert ab. Jede der elf Editionen bietet webtvcampus in einer DSGVO-, einer KDG- und einer DSG-EKD-Version an. Wählen Sie die für Ihre psychiatrische Einrichtung rechtssichere Datenschutzschulung und machen Sie Ihre Mitarbeitenden handlungssicher.

WebTV-Kurse zum Thema Datenschutz gibt es für:

Kursinhalte an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar.

Alle WebTV-Kurs zum Datenschutz werden in drei unterschiedlichen Versionen, jeweils gem. DSGVO, KDG bzw DSG-EKD angeboten.

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.