Datenschutz für Reha-Einrichtungen

Warum Datenschutz in der Reha so wichtig ist

In Reha-Einrichtungen werden Patienten geheilt und gepflegt. Das sind komplexe und intime Prozesse, bei denen das Erheben von Patientendaten für Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte elementar ist. Für die Handhabung dieser Gesundheitsdaten gelten strenge Anforderungen, weil sie einen sensiblen Teil der Persönlichkeit betreffen.

 

Egal ob Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) oder das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD): In allen Rechtswerken ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das zentrale Ziel. Der Datenschutz im Gesundheitswesen bezieht sich auf besonders schützenswerte und sensible Gesundheitsdaten. Bei deren Erhebung und Verarbeitung ist gerade in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen immer der Mensch involviert. Deshalb sind regelmäßige Datenschutzschulungen der Mitarbeiter ein Muss, um für dieses elementare Thema zu sensibilisieren. Nicht zuletzt, weil Verstöße gegen die Gesetze und Verordnungen finanzielle, aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Verständlich, kompakt, effizient – der Kurs vom Datenschutz-Profi

Die Inhalte wurden von Datenschutz-Profis aus renommierten Kliniken und Reha-Einrichtungen entwickelt. Auch die Experten von Wohlfahrtsverbänden wie den Diözesancaritasverbänden in Köln und Aachen haben mitgewirkt.

 

Neben der Vermittlung von theoretischen und rechtlichen Grundlagen, zum Beispiel zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), geht es in der Datenschutz-Schulung um konkrete Fragestellungen in der Praxis. Was ist Datenschutz in der Reha? Welche Rolle spielen dabeiAngehörige? Was sind die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in der Reha-Einrichtung? Und was ist beim Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten zu beachten? Auf diese und viele weitere Fragen liefert der Kurs „Datenschutz in Reha-Einrichtungen“ Antworten.

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
Artikel 1 Grundgesetz - Begriff Datenschutz - Bedeutung Datenschutz Gesundheitseinrichtung - EU - DGSVO - BDSG - KDG - DSG-EKD - Zwecke des Datenschutzes - Rechtmäßigkeit - Zweckbindung - Verhältnismäßigkeit - Rechte der Betroffenen - Transparenz - Datenschutzbeauftragte & -koordinatoren
Um welche Daten geht es?
Personenbezogene Daten - Definition - Schutzwürdigkeit - Sabine Müller als Beispiel - Einführung der Kategorien - Besonderheit: Gesundheitsdaten - Personenbezogene Daten in sozialen Einrichtungen - Basis-/Stamm- vs. Betreuungsdaten - Welche Daten sind zu erfassen?
Die Verwendung von Daten
Papierakte - Digitalisierungen - Datenerhebung - Datenspeicherung - Datenweitergabe - Formen der Datenspeicherung
Datenschutz bei der Erhebung
Unterschied Basis- vs. Verlaufsdaten - Überleitbogen - Aufnahme - Heimvertrag - Kategorien - Nutzung Formulare - handschriftliche Notizen - Datenminimierung / Datensparsamkeit: umfassend, nachhaltig, relevant - Datenfahrplan - Definition des Zwecks der Erfassung - Ziele der Erfassung (Dokumentation und Optimierung des Behandlungsablaufs)
Datenschutz bei der Verwendung
Technische und organisatorische Maßnahmen (räumlich & digital) - Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle - verschlossene Lagerung - Schränke - Passwortrichtlinie - Zugang zu PCs - Definition von Nutzerrechten - Haftung bei Weitergabe von Passwörtern - Speicherung auf mobilen Datenträgern (USB, Smartphone, Tablet, Foto, Video) - Hinweis auf interne Vorschriften
Datenschutz bei der Weitergabe
Bewusste vs. unbewusste Weitergabe - Gefahr durch offene Ablage von Akten - Aufklärungsgespräche - Personenkreis der Empfänger - Personenkreis der Sender - Übermittlung von Daten im Rahmen der Weiterbehandlung - Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patient - Ermächtigung von Dritten - Ausnahmen (besondere Behandlungssituationen in der Psychiatrie, Kommunikation mit Kostenträgern, Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden)
Datenschutzverletzungen
Definition - Beispiele - Meldung - Ansprechpartner - Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters - Kategorie der betroffenen Daten - Kommunikation mit der Einrichtungsleitung - Benachrichtigung von betroffenen Personen
Erstellen von Fotos und Videos
Fotos und Video als personenbezogene Daten - Identifizierbarkeit der Person - Einverständniserklärung: Medium, Zweck und Verteiler - das „berechtigte Interesse“ - Gruppenfotos - Fotoaufnahmen in der Kita - mit welchen Geräten Aufnahmen möglich sind
Sichere Veröffentlichung von Fotos und Videos
Zustimmung zur Veröffentlichung: Medium, Zweck - analog vs. digital - Serverstandort - Veröffentlichung in sozialen Medien - nur Nutzung von datenschutzkonformen Messengerdiensten - Weitergabe per Mail in externe Netze nur mit Verschlüsselung - Fotos/Videos = Datenschutzklasse III - Speicherung in der Cloud?
Datenschutzkonforme Nutzung von Videokonferenzen
Personenbezug und Videokonferenzen - VK mit Mitarbeitern vs. VK im Rahmen von Behandlungen und Betreuungen - nur Systeme, die in der Einrichtung autorisiert sind - Aufgaben des Moderators - Festlegung der Rahmenbedingungen - Aufklärungspflicht - Zustimmungspflicht bei Aufzeichnungen - Gestaltung der eigenen Konferenzumgebung: Hintergrund, andere Personen, unerwünschte Mithörer etc. - Voraussetzung für Bildschirmfreigaben von Präsentationen - besondere Regeln für die Nutzung von VK bei Behandlungen und Betreuungen

Kurse gemäß DSGVO, KDG oder DSG-EKD

Die evangelische und katholische Kirche grenzen sich mit spezifischen Datenschutzgesetzen voneinander ab. Daher gilt für Reha-Einrichtungen in katholischer Trägerschaft das KDG, für evangelische Einrichtungen das DSG-EKD und für Unternehmen in privater oder öffentlich-rechtlicher Hand die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Auch wenn die Gesetze in wesentlichen Punkten identische Regelungen vorgeben, bilden die WebTV-Kurse die Abweichungen detailliert ab. Wählen Sie auch für Ihre Reha-Einrichtung die garantiert rechtssichere Datenschutz-Schulung und vermitteln Sie, wie Datenschutz im Hinblick auf die Patientendaten rechtlich korrekt funktioniert.

WebTV-Kurse zum Thema Datenschutz gibt es für:

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar.

Alle WebTV-Kurs zum Datenschutz werden in drei unterschiedlichen Versionen, jeweils gem. DSGVO, KDG bzw DSG-EKD angeboten.

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.