Datenschutz für der Verwaltung & im Büro

Datenschutz in Verwaltungen: ein sensibles Thema

Die Qualität des Datenschutzes in Ihrer Verwaltung steht und fällt auch mit Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter. Ob Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) oder das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Alle Rechtswerke haben den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Ziel. Besonders in Verwaltungen von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen geht es um Menschen und deren hochsensible Daten. In Punkto Datensicherheit ist die Datenschutzschulung der Mitarbeiter ein Muss. Denn Verstöße gegen die Gesetze bzw. die Verordnung können finanzielle aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Datenschutz praxisorientiert und kompakt vermittelt

Die Kursinhalte wurden gemeinsam mit Datenschutzprofis aus renommierten Kliniken und Wohlfahrtsverbänden, wie den Diözesancaritasverbänden in Köln und Aachen, entwickelt.

Neben der Vermittlung von theoretischen und rechtlichen Grundlagen z. B. auch zum Bundesdatenschutzgesetz, dem BDSG, geht es in der Datenschutzschulung um praktische Fragestellungen. Welche Funktion hat ein Datenschutzbeauftragter? Was muss beim Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten beachtet werden? Auf diese Fragen geben unsere Kurse Antworten und berücksichtigen immer den konkreten Einrichtungstyp. Denn die Vorgaben müssen in der Praxis einer Verwaltung eben anders umgesetzt werden als in einer Kindertagstätte.

Definition – Geschichte – Gesetze – Organisation
Artikel 1 Grundgesetz - Begriff Datenschutz - Bedeutung Datenschutz Gesundheitseinrichtung - EU - DGSVO - BDSG - KDG - DSG-EKD - Zwecke des Datenschutzes - Rechtmäßigkeit - Zweckbindung - Verhältnismäßigkeit - Rechte der Betroffenen - Transparenz - Datenschutzbeauftragte & -koordinatoren
Um welche Daten geht es?
Personenbezogene Daten - Definition - Schutzwürdigkeit - Sabine Müller als Beispiel - Einführung der Kategorien - Besonderheit: Gesundheitsdaten - Personenbezogene Daten in sozialen Einrichtungen - Basis-/Stamm- vs. Betreuungsdaten - Welche Daten sind zu erfassen?
Verwendung von Daten in sozialen Einrichtungen
Papierakte - Digitalisierungen - Datenerhebung - Datenspeicherung - Datenweitergabe - Formen der Datenspeicherung
Datenschutz vor der Erhebung
Transparenzpflicht während des gesamten Betreuungs-/Behandlungsprozesses - Verständlichkeit der Aufklärung - Selbstbestimmtheit des Betroffenen - Verantwortung des Mitarbeiters - Persönliche Aufklärung - Umfang der Aufklärung - Rechte des Betroffenen - Transparenz im Laufe der Betreuung - Zustimmung des Betroffenen - Konsequenzen bei Ablehnung - Unterstützung durch Leitung - Sondersituation Notfall
Datenschutz bei der Erhebung
Unterschied Basis- vs. Verlaufsdaten - Überleitbogen - Aufnahme - Kategorien - Nutzung Formulare - handschriftliche Notizen - Datenminimierung - Datensparsamkeit - umfassend - nachhaltig - relevant - Datenfahrplan - Definition des Zwecks der Erfassung - Ziele der Erfassung
Datenschutz bei der Verwendung
Technische und organisatorische Maßnahmen (räumlich & digital) - Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle - verschlossene Lagerung - Schränke - Passwortrichtlinie - Zugang zu PCs - Definition von Nutzerrechten - Haftung bei Weitergabe von Passwörtern - Speicherung auf mobilen Datenträgern (USB, Smartphone, Tablet, Foto, Video) - Hinweis auf interne Vorschriften
Datenschutz bei der Weitergabe
Passive (unbefugte) Weitergabe: keine offene Ablage von Daten - gesperrte Bildschirme - keine Aufnahmegespräche in öffentlichen Räumen - Offene zugängliche Daten = Datenschutzverletzung - Mail-Verschlüsselung - Ablage von Dateien in dazu gehörige Ordner - Aktive Weitergabe mit Befugnis: Identitätssicherung bei telefonischen Auskünfte - Weitergabe grundsätzlich nur mit Dokumentation bei Relevanz - 6 Kriterien der Weitergabe - Minimierung der Daten, die weitergegeben werden dürfen - zweckgebunden und erforderlich - Weitergabe grundsätzlich nur mit Einwilligung (vorliegender oder einzuholender) - Aktive Weitergabe ohne Befugnis: staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren nach Strafgesetzbuch - akute Selbst- und Fremdgefährdung (§ 34 STGB bzw. § 323c STGB) - Infektionsschutzgesetz - Kostenträger - Aufsichtsbehörden (Wohn- und Teilhabegesetz - Notfall: Gefahr im Verzug (Berücksichtigung PatVerFü)
Datenschutzverletzungen
Definition - Datendiebstahl - Passwortverlust - Prävention - Meldepflicht - Beheben von Mängeln - Aufgaben der Leitungen bei Datenschutzverletzungen
Verantwortung und Aufgaben für Mitarbeiter in Leitungsfunktionen
Delegieren von Verantwortlichkeiten - Datenschutzklassen - Datenschutzkonzept - TOMs - Vorgehen bei Datenschutzverletzungen - Beratung durch die Datenschutzbeauftragten & -koordinatoren

DSGVO, KDG, DSG-EKD: für jede Einrichtung der passende Kursinhalt

In 21 unterschiedlichen Kurseditionen gehen wir auf die Besonderheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten für Verwaltungen, aber auch für weiteren Institutionen ein:

  • Stationäre Pflegeeinrichtung
  • Ambulante Pflegeeinrichtung
  • Beratungseinrichtung
  • Betreuungseinrichtung
  • Kindertagesstätten
  • Krankenhäuser/Kliniken

Die evangelische und katholische Kirche grenzen sich mit ihren Datenschutzgesetzen voneinander ab. Daher gelten für Einrichtungen in katholischer Trägerschaft das KDG, für evangelische Häuser das DSG-EKD und für Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft die Datenschutzverordnung der EU, die DSGVO, die europäische Datenschutzgrundverordnung.

Die WebTV-Kurse arbeiten alle Abweichungen detailliert heraus. Die Editionen können bei webtvcampus wahlweise in einer DSGVO-, eine KDG- und einer DSG-EKD-Version gebucht werden. Schaffen Sie jetzt mit dem spezifischen Datenschutzkurs für die Mitarbeiter Ihrer Handlungssicherheit Handlungssicherheit.

WebTV-Kurse zum Thema Datenschutz gibt es für:

Kursinhalte an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar.

Alle WebTV-Kurs zum Datenschutz werden in drei unterschiedlichen Versionen, jeweils gem. DSGVO, KDG bzw DSG-EKD angeboten.

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.