Datenschutz für der Verwaltung & im Büro
Datenschutz in Verwaltungen: ein sensibles Thema
Die Qualität des Datenschutzes in Ihrer Verwaltung steht und fällt auch mit Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter. Ob Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) oder das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Alle Rechtswerke haben den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Ziel. Besonders in Verwaltungen von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen geht es um Menschen und deren hochsensible Daten. In Punkto Datensicherheit ist die Datenschutzschulung der Mitarbeiter ein Muss. Denn Verstöße gegen die Gesetze bzw. die Verordnung können finanzielle aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Datenschutz praxisorientiert und kompakt vermittelt
Die Kursinhalte wurden gemeinsam mit Datenschutzprofis aus renommierten Kliniken und Wohlfahrtsverbänden, wie den Diözesancaritasverbänden in Köln und Aachen, entwickelt.
Neben der Vermittlung von theoretischen und rechtlichen Grundlagen z. B. auch zum Bundesdatenschutzgesetz, dem BDSG, geht es in der Datenschutzschulung um praktische Fragestellungen. Welche Funktion hat ein Datenschutzbeauftragter? Was muss beim Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten beachtet werden? Auf diese Fragen geben unsere Kurse Antworten und berücksichtigen immer den konkreten Einrichtungstyp. Denn die Vorgaben müssen in der Praxis einer Verwaltung eben anders umgesetzt werden als in einer Kindertagstätte.
DSGVO, KDG, DSG-EKD: für jede Einrichtung der passende Kursinhalt
In 21 unterschiedlichen Kurseditionen gehen wir auf die Besonderheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten für Verwaltungen, aber auch für weiteren Institutionen ein:
- Stationäre Pflegeeinrichtung
- Ambulante Pflegeeinrichtung
- Beratungseinrichtung
- Betreuungseinrichtung
- Kindertagesstätten
- Krankenhäuser/Kliniken
Die evangelische und katholische Kirche grenzen sich mit ihren Datenschutzgesetzen voneinander ab. Daher gelten für Einrichtungen in katholischer Trägerschaft das KDG, für evangelische Häuser das DSG-EKD und für Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft die Datenschutzverordnung der EU, die DSGVO, die europäische Datenschutzgrundverordnung.
Die WebTV-Kurse arbeiten alle Abweichungen detailliert heraus. Die Editionen können bei webtvcampus wahlweise in einer DSGVO-, eine KDG- und einer DSG-EKD-Version gebucht werden. Schaffen Sie jetzt mit dem spezifischen Datenschutzkurs für die Mitarbeiter Ihrer Handlungssicherheit Handlungssicherheit.
In 21 unterschiedlichen Kurseditionen gehen wir auf die Besonderheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten für Verwaltungen, aber auch für weiteren Institutionen ein:
- Stationäre Pflegeeinrichtung
- Ambulante Pflegeeinrichtung
- Beratungseinrichtung
- Betreuungseinrichtung
- Kindertagesstätten
- Krankenhäuser/Kliniken
Die evangelische und katholische Kirche grenzen sich mit ihren Datenschutzgesetzen voneinander ab. Daher gelten für Einrichtungen in katholischer Trägerschaft das KDG, für evangelische Häuser das DSG-EKD und für Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft die Datenschutzverordnung der EU, die DSGVO, die europäische Datenschutzgrundverordnung.
Die WebTV-Kurse arbeiten alle Abweichungen detailliert heraus. Die Editionen können bei webtvcampus wahlweise in einer DSGVO-, eine KDG- und einer DSG-EKD-Version gebucht werden. Schaffen Sie jetzt mit dem spezifischen Datenschutzkurs für die Mitarbeiter Ihrer Handlungssicherheit Handlungssicherheit.