Hygiene in der Großküche (Folgebelehrung IfSG § 42/43)
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht: Belehrung, Hygieneschulung & HACCP Schulung
Alle Personen, die in einem Unternehmen Lebensmittel zubereiten, müssen alle zwei Jahre zu Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten geschult werden. So sieht es der §42/43 Infektionsschutzgesetz vor. Ziel ist die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Die Folgebelehrung, die häufig auch fälschlich „Infektionsschutzgesetzbelehrung“ genannt wird, richtet sich an einen großen Personenkreis. Dies sind zuächst Mitarbeiter in Großküchen, in Restaurantküchen, in Mensa-, Schul- oder Kita-Küchen. Außerdem müssen auch die Menschen belehrt werden, die Essen aufbereiten. Dazu gehört z. B. die Vorbereitung von gelieferten Speisen in einer Pflegeeinrichtung oder die Gabe von Speisen auf der Station eines Krankenhauses.
Die maßgeschneiderte Hygieneschulung für Ihre Mitarbeiter
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz richtet sich zusätzlich auch an diejenigen Mitarbeiter, die mit anvertrauten Menschen wie Patienten oder Bewohnern gemeinsam Lebensmitteln zubereiten: an Erzieherinnen in der Kita sowie an Sozialdienstmitarbeiter in Senioreneinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder der Psychiatrie.
Für die verschiedenen Zielgruppen bietet webtvcampus unterschiedliche WebTV-Kurse an, in denen die jeweiligen Besonderheiten präzise berücksichtigt werden. Auf diese Weise bekommen alle Mitarbeiter genau die Informationen, die Sie dem Gesetz nach benötigen.
Die gesetzlichen Forderungen nach §42 IfSG einhalten
Der Gesetzgeber hat in §42 IfSG den Schulungsumfang zunächst genau definiert. Es geht um Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote bei verschiedenen Krankheitsbilder. Die Hygieneschulung von webtvcampus erklärt die verschiedenen Krankheitsbilder und Symptome und vermittelt, bei welchen Anzeichen der Umgang mit Lebensmitteln untersagt ist bzw. ein Tätigkeitsverbot besteht.
Der WebTV-Kurs geht über die Belehrung nach §42/43 Infektionsschutzgesetz bewusst hinaus. Wesentlicher Teil ist die Hygienebelehrung, eine Schulung in der das A und O der Küchenhygiene vermittelt wird. Hierunter fallen die 10 goldenen Regeln der Lebensmittelhygiene, die jeder, der Speisen zubereitet, kennen muss. Weil die WebTV-Kurse ganzheitlich aufgebaut sind, wird in einem eigenen Modul zusätzlich auch eine HACCP-Schulung integriert. Denn eine Schulung zur Umsetzung der HACCP-Richtlinien, welche die Vorgaben der früheren Lebensmittelverordnung ersetzen, ist ebenfalls Pflicht.
Der Gesetzgeber hat in §42 IfSG den Schulungsumfang zunächst genau definiert. Es geht um Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote bei verschiedenen Krankheitsbilder. Die Hygieneschulung von webtvcampus erklärt die verschiedenen Krankheitsbilder und Symptome und vermittelt, bei welchen Anzeichen der Umgang mit Lebensmitteln untersagt ist bzw. ein Tätigkeitsverbot besteht.
Der WebTV-Kurs geht über die Belehrung nach §42/43 Infektionsschutzgesetz bewusst hinaus. Wesentlicher Teil ist die Hygienebelehrung, eine Schulung in der das A und O der Küchenhygiene vermittelt wird. Hierunter fallen die 10 goldenen Regeln der Lebensmittelhygiene, die jeder, der Speisen zubereitet, kennen muss. Weil die WebTV-Kurse ganzheitlich aufgebaut sind, wird in einem eigenen Modul zusätzlich auch eine HACCP-Schulung integriert. Denn eine Schulung zur Umsetzung der HACCP-Richtlinien, welche die Vorgaben der früheren Lebensmittelverordnung ersetzen, ist ebenfalls Pflicht.