Hygiene in der Großküche (Folgebelehrung IfSG § 42/43)

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht: Belehrung, Hygieneschulung & HACCP Schulung

Alle Personen, die in einem Unternehmen Lebensmittel zubereiten, müssen alle zwei Jahre zu Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten geschult werden. So sieht es der §42/43 Infektionsschutzgesetz vor.  Ziel ist die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

Die Folgebelehrung, die häufig auch fälschlich „Infektionsschutzgesetzbelehrung“ genannt wird, richtet sich an einen großen Personenkreis. Dies sind zuächst Mitarbeiter in Großküchen, in Restaurantküchen, in Mensa-, Schul- oder Kita-Küchen. Außerdem müssen auch die Menschen belehrt werden, die Essen aufbereiten. Dazu gehört z. B. die Vorbereitung von gelieferten Speisen in einer Pflegeeinrichtung oder die Gabe von Speisen auf der Station eines Krankenhauses.

Die maßgeschneiderte Hygieneschulung für Ihre Mitarbeiter

Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz richtet sich zusätzlich auch an diejenigen Mitarbeiter, die mit anvertrauten Menschen wie Patienten oder Bewohnern gemeinsam Lebensmitteln zubereiten: an Erzieherinnen in der Kita sowie an Sozialdienstmitarbeiter in Senioreneinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder der Psychiatrie.

Für die verschiedenen Zielgruppen bietet webtvcampus unterschiedliche WebTV-Kurse an, in denen die jeweiligen Besonderheiten präzise berücksichtigt werden. Auf diese Weise bekommen alle Mitarbeiter genau die Informationen, die Sie dem Gesetz nach benötigen.

Einführung
Wie Essen krank macht - Alle tragen Verantwortung - Folgen von Fehlern beim Umgang - die rechtlichen Rahmenbedingungen - IfSG § 42/43
Erreger und Infektionserkrankungen
Die guten und die bösen Keime - Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten - Krankheiten durch Erreger - Schnupfen, E.coli, Cholera, Norovirus & Co.
Übertragungswege der Erreger
Übertragungswege - die Hände als Hauptvehikel - Luftübertragung - der indirekte Weg über unreine Materialien in der Küche
Lebensmitteln, die besonders gefährdet sind
Abgrenzung Eiweiß und Wasser - Eiweiß - Fisch und Fleisch - Eis - Backwaren – Sprossen & Co. - weitere Lebensmittel
Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot – Melden von Krankheiten
Die persönliche Hygiene - Symptome einer Magen- & Darmerkrankung - Meldung beim Arbeitgeber und der Gang zum Arzt - Früherkennung und Nachsorge - Wunden & Hauterkrankungen
Goldene Regeln der Küchenhygiene
Haltbarkeitsdatum - Frischekontrolle - Säuberung - Kühlkette - Trennung von reinen und unreinen LM - Vermeidung des direkten Händekontakts - Sauberkeit der Ausrüstung - Durchgaren - zugedeckte Lagerung - Personal-Hygiene
Persönliche Hygiene
Haare - Schmuck - Nägel - Hände - Kleidung
Händehygiene
Händewaschung - Händedesinfektion - Menge, Zeit & Dramaturgie - Indikationen
Schutzkleidung
Hauben - Schutzkittel - Handschuhe: welche, wann und warum - Schürze - Hygieneplan
Lieferung und Lagerung von Lebensmitteln
Rechtliche Grundlagen (EU 852/2004) - Anlieferung - Bestellkontrolle - Warenkontrolle - Grundsätze für Lagerräume - Lagertemperaturen - Kühlkette - Dokumentation
Produktionshygiene
Trennung rohe/bearbeitete Lebensmittel - Auftauen - Garen - Abkühlen - Ausgabe - Cook & Hold - Cook & Chill - Temperaturkontrollen - Dokumentation
Reinigung und Desinfektion
Grobreinigung - Flächendesinfektion - Bodenreinigung - unreine/reine Seite Spülküche - Reinigung Spülmaschine - Umgang mit Reinigungsmitteln und -materialien
Schädlingsprävention
Gefahren durch Schädlinge - Anzeichen - Schädlingsmonitoring - Präventionsregeln
Hygiene in Betriebsräumen
Umkleideräume - Trennung Privat-/Arbeitskleidung - Hygieneregeln in Produktionsräumen - Schäden - Verhaltensregeln für externe Besucher - Verhaltensregeln für Mitarbeiter anderer Bereiche
Abfallentsorgung
Kriterium Mindesthaltbarkeitsdatum - Umgang mit Speiseresten - Entsorgung Küchenabfälle - Reinigung und Desinfektion Abfallbehälter - Hygiene Abfalllager - Schutzkleidung

Die gesetzlichen Forderungen nach §42 IfSG einhalten

Der Gesetzgeber hat in §42 IfSG den Schulungsumfang zunächst genau definiert. Es geht um Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote bei verschiedenen Krankheitsbilder. Die Hygieneschulung von webtvcampus erklärt die verschiedenen Krankheitsbilder und Symptome und vermittelt, bei welchen Anzeichen der Umgang mit Lebensmitteln untersagt ist bzw. ein Tätigkeitsverbot besteht.

Der WebTV-Kurs geht über die Belehrung nach §42/43 Infektionsschutzgesetz bewusst hinaus. Wesentlicher Teil ist die Hygienebelehrung, eine Schulung in der das A und O der Küchenhygiene vermittelt wird. Hierunter fallen die 10 goldenen Regeln der Lebensmittelhygiene, die jeder, der Speisen zubereitet, kennen muss. Weil die WebTV-Kurse ganzheitlich aufgebaut sind, wird in einem eigenen Modul zusätzlich auch eine HACCP-Schulung integriert. Denn eine Schulung zur Umsetzung der HACCP-Richtlinien, welche die Vorgaben der früheren Lebensmittelverordnung ersetzen, ist ebenfalls Pflicht.

WebTV-Kurse zum Thema Hygiene gibt es für:

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar.

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.