Mehr Handlungssicherheit für Mitarbeiter und Bewohner Ihrer Einrichtung

Brandschutzhelfer für Pflege- & Sozialeinrichtungen

WebTV-Kurse zum Thema Brandschutz gibt es auch für:

u.a. gemäß ASR A2.2. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Essenziell für soziale Einrichtungen: Brandschutzhelferausbildung

Für jedes Unternehmen, aber insbesondere für Pflegeeinrichtungen stellen Brände eine erhebliche Gefährdung dar. Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, genügend Personen in Ihrer Einrichtung zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) und die „DGUV-Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“.

Anzahl und Aufgaben der Brandschutzhelfer in einer Einrichtung

Brandschutzhelfer übernehmen wichtige Aufgaben zum Umgang, zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bränden. Sie haben aus diesem Grund eine wesentliche Schlüsselfunktion für einen effektiven Brandschutz im Hause inne. Die genaue Anzahl der nötigen Brandschutzhelfer in einer sozialen Einrichtung wird durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ermittelt – in der Regel spricht man von einem Anteil von mindestens fünf Prozent der Beschäftigten.

Brandschutzhelfer-Lehrgang in der Pflege

Schichtbetrieb, die eingeschränkte Mobilität der Bewohner, Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen – all diese Faktoren, die in Pflegeeinrichtungen gegeben sind, erfordern ein Höchstmaß an Handlungssicherheit im Falle eines Brandes, aber auch bei der Prävention.

Mit dem WebTV-Kurs „Brandschutzhelfer“ erwerben Ihre Mitarbeiter den theoretischen Teil der betrieblichen Brandschutzhelferausbildung und erhalten eine essenzielle Handlungssicherheit, wenn es um das Thema Brandschutz geht.
Der 70-minütige Kurs besteht aus 21 informativen und praxisnahen Video-Kapiteln in TV-Qualität. Es werden unter anderem die Grundzüge des Brandschutzes behandelt, auf die betriebliche Brandschutzorganisation eingegangen sowie Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen erläutert.

Praktische Unterweisung Brandschutzhelfer

Der praktische Teil kann im Anschluss an den – speziell für dieses Schulungsmodell konzipierten – Kurs durchgeführt werden. Die DGUV empfiehlt, den Brandschutzhelfer-Lehrgang alle drei bis fünf Jahre bzw., wenn es wesentliche Änderungen im Betrieb gibt, aufzufrischen.

Von der Praxis für die Praxis: Brandschutzhelfer Online-Kurs in Zusammenarbeit mit Experten entstanden

Der WebTV-Kurs wurde gemeinsam mit verschiedenen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutz sowie der Berufsfeuerwehr Leverkusen und der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenburg/Mark entwickelt. Er richtet sich vor allem an die Beschäftigten von sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, die für die Funktion des Brandschutz- und ggf. Evakuierungshelfers vorgesehen sind.

Hinweise zur Buchung

Der WebTV-Kurs „Brandschutzhelfer“ und die Brandschutz-Unterweisung sind zum identischen Ticketpreis buchbar.
Bei einer Brandschutzhelfer-Schulung müssen die Mitarbeiter den Kurs erst nach frühestens drei Jahren wiederholen. Die reguläre Brandschutz-Unterweisung muss dagegen jährlich erfolgen.

Entscheiden Sie bei einer Beauftragung für Ihr Haus individuell, wie viele Personen welchen der beiden Kurse absolvieren sollen. Auf diese Weise unterstützen wir Sie dabei, Ihre Mitarbeiter bestmöglich zu dem komplexen Thema Brandschutz zu schulen. Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich telefonisch an uns. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

fon: +49 (0) 221 30930-40
mail: heibel@webtvcampus.de