Schulen Sie Ihre Mitarbeiter umfassend und nach gesetzlichen Vorgaben zum Thema Hygiene.

Hygiene für Psychiatrien

WebTV-Kurse zum Thema Hygiene gibt es auch für:

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar

Hygiene für Mitarbeiter von psychiatrischen Einrichtungen

Hygiene ist selbstverständlich auch für Psychiatrien ein zentrales Thema. Mit dem WebTV-Kurs zur Hygienebelehrung für Mitarbeiter eines Psychiatrie unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter nach den gesetzlichen Vorgaben. Unsere Online-Kurse vermitteln die Vorschriften laut § 23 Infektionsschutzgesetzes, den Hygieneverordnungen der Länder und vor allem den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, der KRINKO beim Robert Koch Institut.

Die Inhalte wurden von erfahrenen Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern in Zusammenraffet mit renommierten Kliniken und Sozialeinrichtungen (z.B. St. Franziskusstiftung Münster) entwickelt.

Anschaulich, verständlich, effektiv: die Hygienebelehrung für Psychiatrie-Mitarbeiter

Die Online-Hygienebelehrung für Psychiatrien vermittelt, was krankmachende Erreger sind und wie sich Keime verbreiten. Wir vermitteln, wie eine korrekte Händedesinfektion aussieht und wann welche persönliche Schutzausrüstung  getragen werden muss.

Was steht im Hygieneplan, welche Hygienemaßnahmen sind im jeweiligen Haus beim Umgang nur 4 MRGN Erregern zu beachten? Was ist ein Hygienebeauftragter und welche Hygienevorschriften sind in der psychiatrischen Einrichtung einzuhalten?

Dieser Kurs soll ihre Mitarbeiter sensibilisieren

Diese und weitere Fragen werden in dem WebTV-Kurs Hygiene für Mitarbeiter einer psychiatrischen Einrichtung praxisnah, anschaulich vermittelt. Die Inhalte werden in Dokufilm-Qualität  vermittelt, denn wir möchten die Aufmerksamkeit Ihrer Mitarbeiter gewinnen und den Blick für das wichtige Thema Hygiene schärfen.

Hygieneunterweisung für alle Mitarbeiter einer Psychiatrie ein Muss

Die Hygieneunterweisung ist in der Regel für alle Mitarbeiter jährlich vorgeschrieben.
Ausnahme ist die sog. Infektionsschutzbelehrung gem. §42/43 Infektionsschutzgesetz. Die Erstbelehrung muss bei den Gesundheitsämtern erfolgen. Für die Folgebelehrung, die in einem Rhythmus von zwei Jahren vorgeschrieben ist nutzen Ihre Mitarbeiter bequem den WebTV-Kurs.

Passgenau und rechtssicher: die Online-Infektionsschutzbelehrung nach Maß

Ihre Fachleute legen die Kursinhalte entsprechend den Bedürfnisse Ihrer psychiatrischen Einrichtung und Ihrer Mitarbeitergruppen fest. So entstehen hochwertige Online-Kurse für eine zielgerichtete Wissensvermittlung.

Ihr Ansprechpartner

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.

fon: +49 (0) 221 30930-40
mail: heibel@webtvcampus.de