Multiresistente Erreger: BGH dehnt die Beweispflicht für Kliniken bei Hygieneverstößen aus

Multiresistente Erreger lassen in jedem Krankenhaus die Alarmglocken schrillen. Auch in den Medien ist das brisante Thema omnipräsent. So widmete sich das ZDF in dieser Woche in mehreren Sendungen, u.a. der 37 Grad Dokumentation „Der unsichtbare Feind“, den sogenannten „Killerkeimen“. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) erkranken in Deutschland jährlich mehr als 50.000 Menschen an Infektionen durch multiresistente Erreger. Für Patienten haben die Infektionen erhebliche, manchmal sogar tödliche Folgen.

Wie und wann eine Infektion erfolgt ist, können Patienten meist nicht nachvollziehen. Ihnen fehlt das Wissen darüber, welche Maßnahmen ein Krankenhaus getroffen hat, um eine sachgerechte Organisation und Koordinierung der Behandlungsabläufe und die Einhaltung der Hygienebestimmungen sicherzustellen.

Hygieneschulungen erhöhen die Sicherheit für Patient und Krankenhaus

Dass die Beweispflicht nicht beim Patienten liegt, unterstrich der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 25.06.2019 erneut. Die jeweilige medizinische Einrichtung muss vollumfänglich den Nachweis erbringen, die gesetzlichen Hygienevorschriften eingehalten zu haben.

Für Kliniken und Krankenhäuser gelten die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI. Diese Vorschriften müssen alle Mitarbeiter kennen. Dies stellt für die Krankenhäuser eine organisatorische Herausforderung dar. Dennoch: Mit dem neuen Urteil des BGH werden Schulungen zur Hygiene noch mehr zum Schlüsselfaktor für eine lückenlose Qualitätssicherung. Die medizinische Einrichtung muss somit Hygienepläne, interne Arbeits¬anweisungen sowie die entsprechenden Schulungen und Unterweisungen des gesamten Personals nachweisen.
Möglich ist letzteres nur mit einem von Mitarbeitern akzeptierten, jederzeit zugänglichen und digitalen System, das genau dokumentiert, welchem Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt welches Wissen vermittelt wurde. Die Quelle der Infektion sei „immer der Patient“, betont Andrej Trampuz, Oberarzt und Sektionsleiter für Infektiologie an der Charité Berlin. Aber das Personal ist angehalten, die Übertragung auf andere Patienten durch entsprechende Hygienemaßnahmen zu verhindern.

Rechtssicherer Schulungsnachweis durch WebTV-Kurs
Eine Unterweisung von Mitarbeitern auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes ist daher zur Verhinderung von nosokomialen Infektionen unverzichtbar und ein wesentlicher Beitrag zur Patientensicherheit.
webtvcampus bietet maßgeschneiderte Web-TV-Kurse für das Klinikpersonal. Etwa 150.000 Mitarbeiter, u.a. aus dem Klinikum Leverkusen, den Universitätskliniken des Saarlandes oder der St. Franziskus-Stiftung Münster werden bereits auf diesem komfortablen Weg geschult. Zeitraum und Ort können alle Teilnehmer selbst bestimmen. In allen Krankenhäusern, die die Kurse von webtvcampus einsetzen, ist die Akzeptanz bei den Mitarbeitern enorm hoch.

Die Teilnahme an den WebTV-Kursen kann sekundengenau in RealTime dokumentiert und rechtssicher nachgewiesen werden. Ein wichtiger Aspekt, der für Kliniken eine enorme Bedeutung hat, wenn es zu einem Hygieneverstoß gekommen ist.

Über webtvcampus:

webtvcampus versteht sich als Marktführer für rechtssichere und effiziente Mitarbeiter¬schulungen über das Internet. Das Unternehmen vermittelt komplexe Themen in spannenden Internet-Videos. Alle WebTV-Kurse werden in Kooperation mit führenden Gesundheitseinrichtungen entwickelt, z. B. dem Klinikum Dortmund oder dem Klinikum Leverkusen. In den Schulungen wird das komplette Spektrum des Wissenschaftsfilms genutzt: von Realszenen, über aufwändige 3D-Animationen bis zu Interview-Sequenzen. Filme, die Spaß machen und motivieren.
Weitere Informationen zu webtvcampus finden Sie unter https://webtvcampus.de

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