LVR kooperiert mit webtvcampus – neuer Kurs zum Thema „Zwangsmaßnahmen an Patienten“

webtvcampus produziert in Kooperation mit dem LVR Langenfeld einen neuen Kurs zum Thema „Zwangsmaßnahmen an Patienten“.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018. Danach sind die Fixierungen von Patienten künftig an strengere Auflagen geknüpft. Zwangsruhigstellungen, die „absehbar die Dauer von ungefähr einer halben Stunde“ überschreiten müssen von Richtern genehmigt werden. Konkret hatten zwei Patienten geklagt, die bei ihrer Unterbringung in Psychiatrien in Bayern und Baden-Württemberg über mehrere Stunden fixiert worden waren.

Bis Mai 2019 müssen die Länder ihre Gesetze entsprechend anpassen.

Diese Rechtsprechung betrifft nicht nur Psychiatrien, sondern auch somatische Krankenhäuser, insbesondere geriatrischen Bereichen und stationäre Pflegeeinrichtungen. Umso wichtiger ist es, dass die Mitarbeiter in solchen Einrichtungen über die Problematik und die neue Gesetzeslage informiert und in einem nächsten Schritt hinreichend geschult werden.

Der neue WebTV-Kurs „Zwangsmaßnahmen an Patienten“ steht ab Mitte des Jahres auf dem webtvcampus zur Verfügung.