Hygieneplan-Erstellung: webtvcampus reagiert auf steigende Nachfragen mit umfassendem Blog-Beitrag

Wie erstelle ich einen Hygieneplan, und welche Vorschriften sind dabei zu beachten? Diese und ähnliche Fragen erreichen die Redaktion von webtvcampus immer öfter. Aufgrund dieser Nachfrage veröffentlicht der Full-Service-Anbieter nun einen ausführlichen Blog-Beitrag, der umfassende Antworten liefert.

 

Gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind alle Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen. Ziel ist es, mit entsprechenden Maßnahmen Infektionen und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Regelmäßige Hygiene-Schulungen und die Erstellung eines Hygieneplans sind dafür elementar wichtig.

Welche Einrichtungen sind betroffen?

Besonders betroffen sind stationäre Pflegeheime mit Dauer- oder Kurzzeitpflegeplätzen, teilstationäre Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste. Diese müssen einen Rahmenhygieneplan erarbeiten, der auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Einrichtung – sei es ein Pflegeheim, eine Kita oder eine Jugendhilfeeinrichtung – zugeschnitten ist.

 

Erstellung und Prüfung des Hygieneplans

Die Erstellung des Hygieneplans erfolgt durch eine Hygienefachkraft der jeweiligen Einrichtung. Dieser Plan dient der Einrichtungsleitung als Nachweis dafür, dass alle Maßnahmen zum Infektionsschutz – nach aktuellem wissenschaftlichen Stand – umgesetzt werden. „Das Personal muss entsprechend eingewiesen werden, und dies ist auch zu dokumentieren“, betont Heike König, Stabsstelle Hygiene in der Alexianer Münster GmbH. Da die Einhaltung dieser Maßnahmen regelmäßig von den Gesundheitsämtern sowie dem Medizinischen Dienst überprüft wird.

Inhaltliche Anforderungen an den Hygieneplan

Inhaltlich relevant sind dabei unter anderem die Beschreibung der Einsatzorte, die Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie die Hygieneverordnungen der Bundesländer. Ebenso müssen die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut, die Vorgaben der Landeszentren für Gesundheit sowie die Vorschriften zum Arbeitsschutz berücksichtigt werden.

 

Weitere Infos im ausführlichen Blog-Beitrag: https://webtvcampus.de/blog/hygieneplan-richtig-erstellen-wie-geht-das/!

 

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