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Beispielrechnung Arbeitsschutzunterweisung gemäß §12 ArbSchG
Zusatzinformation: Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sollen Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch bessere Personalausstattung und Arbeitsbedingungen erreicht werden. Das PpSG sieht einen Anspruch für vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf Zahlung von Vergütungszuschlägen zur Finanzierung von insgesamt 13.000 zusätzlichen Pflegestellen vor. Um die Digitalisierung in der Pflege zu stärken, fördert die Pflegeversicherung in den Jahren 2019 bis 2021 die Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung von Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung. Die Anträge auf Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen und auf Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowie zur Digitalisierung in der Pflege müssen an die zuständigen Pflegekassen gerichtet werden.