Mehr Sicherheit für Pflegekräfte und Patienten

Expertenstandards

WebTV-Kursversionen für:

Die vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) verfassten Expertenstandards bilden den aktuell anerkannten Wissensstand in der Pflege ab. Krankenhäuser schulen wir entsprechend SGB 5, § 135a, Absatz 1, Pflegeheime entsprechend SGB 11, § 11, Absatz 1.

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar

Expertenstandards fördern die Qualität in der Pflege

Wer krank oder pflegebedürftig wird, möchte sich auf ein einheitlich hohes Qualitätsniveau in der professionellen Pflege verlassen können. Um das zu gewährleisten, gibt es die Expertenstandards.

Sie werden entwickelt vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, kurz DNQP.
Das an der Hochschule Osnabrück ansässige DNQP ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Fachkollegen in der Pflege. Die Expertenstandards zählen zu seinen zentralen Aufgaben.

Die Standards stellen auf Basis von nationalen und internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie praktischen Erfahrungen den aktuellen Wissensstand ihres jeweiligen Themas dar. Bisher gibt es Expertenstandards zu den Themen Dekubitusprophylaxe, Entlassungsmanagement, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe, Harnkontinenz, Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, Ernährungsmanagement, Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz, physiologische Geburt, Mobilität und Mundgesundheit.

Die Expertenstandards können jedoch nur wirken, wenn ihre Inhalte dem Personal in medizinischen Einrichtungen auch vermittelt werden. Deshalb entwickelt webtvcampus zu jedem Expertenstandard einen Kurs. Darin erfahren Pflegekräfte, wie sie Handlungsempfehlungen und wissenschaftliche Erkenntnisse im Klinikalltag umsetzen können.

Sind Expertenstandard-Schulungen Pflicht?

Die Expertenstandards selbst sind nicht rechtlich verbindlich. Sie bilden aber den anerkannten, aktuellen Wissensstand ab. Dem müssen Leistungen in Krankenhäusern und Kliniken, in Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege entsprechen.

Für Krankenhäuser gilt Sozialgesetzbuch 5, Paragraph 135 a, Absatz 1:
„Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.
Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.“

Für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste ist Sozialgesetzbuch 11 Paragraph 11, Absatz 1 entscheidend:
„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse.“

Kurse für Kliniken, Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen

Die WebTV-Kurse zu den Expertenstandards gibt es in einer Version für Kliniken und Krankenhäuser, aber auch in einer Version für stationäre Pflegeeinrichtungen. Außerdem gibt es einzelne Expertenstandards, wie „Entlassungsmanagement“, die in Rehakliniken eingesetzt werden können. Durch die Möglichkeit, verschiedene Kursversionen zu erstellen, sind die Expertenstandards an die Schulungsbedürfnisse beliebig vieler Mitarbeitergruppen anpassbar.

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.

fon: +49 (0) 221 30930-40
mail: heibel@webtvcampus.de