Expertenstandard Förderung der Hautintegrität in der Pflege

Expertenstandard: Hautintegrität beeinflusst das persönliche Wohlbefinden

Die Haut ist das größte Organ des Menschen und schützt u.a. vor äußeren Einflüssen. Darüber hinaus kann sie nicht nur das körperliche Wohlbefinden beeinflussen, sondern verschiedene Aspekte des Lebens. Wer sich in seiner Haut wohlfühlt, ist nicht von ungefähr auch redensartlich mit seiner Gesamtsituation zufrieden. Welches Hautbild von einer Person allerdings als positiv bewertet wird, ist oftmals durch Kultur, Tradition und Schönheitsideale geprägt.

Hautreinigung und -pflege: Kernaufgaben der professionellen Pflege

Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Hautintegrität“ widmet sich einem Kernthema pflegerischen Handelns – der Haut- und Körperpflege. Dabei nimmt der Expertenstandard konkret folgende Hautprobleme in den Fokus: Inkontinenz-assoziierte Dermatitis, Windeldermatitis, Intertrigo, Skin Tears und Xerosis cutis. Jeder Betroffene, der einen pflegerischen Unterstützungsbedarf hat, soll pflegerische Interventionen erhalten, die die Hautintegrität erhalten und fördern, so die Zielsetzung des Expertenstandards.

Erhaltung und Förderung der Hautintegrität im pflegerischen Alltag

Die Vorgehensweise von Pflegefachkräften in der Praxis erfolgt anhand der Schritte des Pflegeprozesses: Von der Einschätzung über die Planung sowie Durchführung von Maßnahmen bis hin zur Evaluation. Dabei sollen die individuellen Routinen und Vorlieben der Betroffenen besonders berücksichtigt werden. Ebenso wie ihre individuellen Erfahrungen und Vorgehensweise bezüglich ihrer Hautprobleme. Der Expertenstandard zur Hautintegrität richtet sich an Pflegefachkräfte in der ambulanten Pflege, in Einrichtungen der stationären Langzeitpflege, in Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen, in denen Pflegefachkräfte tätig sind.

WebTV-Kurse zum Thema Förderung der Hautintegrität gibt es für:

Die vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) verfassten Expertenstandards bilden den aktuell anerkannten Wissensstand in der Pflege ab. Krankenhäuser schulen wir entsprechend SGB 5, § 135a, Absatz 1, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste entsprechend SGB 11, § 11, Absatz 1.

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar.

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.