Expertenstandard Kontinenzförderung in der Pflege

Kontinenzförderung in der Pflege: Das Thema aus der Tabuzone holen

Für Betroffene ist es häufig mit Scham besetzt: das Thema Inkontinenz. Sozialer Rückzug, eine verringerte Lebensqualität und steigender Pflegebedarf können die Folge sein. Dabei handelt es sich bei Inkontinenz um ein weit verbreitetes Problem, das in allen Altersstufen auftreten kann. Dementsprechend hat es auch in der Pflegepraxis eine große Relevanz. Der Expertenstandard zur Kontinenzförderung richtet sich an Pflegefachkräfte in der ambulanten Pflege, in Einrichtungen der stationären Langzeitpflege, in Krankenhäusern oder in weiteren Einrichtungen, wie z.B. Kontinenzberatungsstellen oder Sanitätshäusern. Er befasst sich sowohl mit Harn- als auch mit Stuhlkontinenz. Zielsetzung ist, die Kontinenz von erwachsenen Menschen mit einem pflegerischen Unterstützungsbedarf zu erhalten oder zu fördern. Liegt eine Inkontinenz bereits vor, soll diese beseitigt, weitgehend reduziert oder kompensiert werden.

Expertenstandard: Kontinenzförderung orientiert sich am Pflegeprozess

Der Expertenstandard „Kontinenzförderung in der Pflege“ zeigt auf, welche Bedeutung der professionellen Pflege bei Erhalt und Förderung von Kontinenz zukommt. Bei seinen Empfehlungen zum systematischen Vorgehen orientiert sich der Expertenstandard am Pflegeprozess: Von der pflegerischen Anamnese über die Maßnahmenplanung, die Durchführung von Information, Schulung und Beratung, die Umsetzung der Maßnahmen bis hin zur Evaluation. Außerdem werden Maßnahmen und Hilfsmittel vorgestellt. Und Pflegekräfte erhalten Tipps, wie sie mit Betroffenen über das Tabuthema Inkontinenz ins Gespräch kommen können.

WebTV-Kurse zum Thema Kontinenzförderung gibt es für:

Die vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) verfassten Expertenstandards bilden den aktuell anerkannten Wissensstand in der Pflege ab. Krankenhäuser schulen wir entsprechend SGB 5, § 135a, Absatz 1, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste entsprechend SGB 11, § 11, Absatz 1.

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar.

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Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.