Fahrerunterweisung nach UVV
Wer geschäftlich oder dienstlich regelmäßig mit einem Fahrzeug unterwegs ist, der unterliegt einem erhöhten Risiko, an einem Unfall beteiligt zu werden. Deshalb ist die Fahrerunterweisung nach UVV gesetzlich verpflichtender Bestandteil des Arbeitsschutzes für jedes Unternehmen, in dem PKW als Betriebsmittel eingesetzt werden. Grundlage hierfür sind § 12 ArbSchG und die DGUV Vorschrift 70. Eine UVV-Fahrerunterweisung muss immer vor der erstmaligen Nutzung eines entsprechenden Dienstwagens oder Poolfahrzeugs erfolgen, bei Einführung neuer PKW und danach mindestens einmal pro Jahr. Die regelmäßige Unterweisung aller Fahrerinnen und Fahrer soll sicherstellen, dass die Nutzer im Umgang mit dem Fahrzeug vertraut sind, dies soll gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
Unterweisung entsprechend der hausinternen Gefährdungsbeurteilung
Die konkreten Inhalte einer Fahrerunterweisung sind immer von verschiedenen Faktoren abhängig. Nicht zuletzt vom jeweiligen Fahrzeug und dessen Nutzung. Aus diesem Grund muss sich die Unterweisung der Fahrerinnen und Fahrer immer an der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens orientieren. Die online-Fahrerunterweisung von webtvcampus fasst die wichtigsten Informationen für Ihre Mitarbeiter kurz und knapp zusammen und erleichtert so die Aufgaben der Fuhrparkverantwortlichen. Neben der Benennung verschiedener Risikofaktoren im Straßenverkehr, thematisiert die Unterweisung außerdem ausführlich die Fahrzeugkontrolle durch den jeweiligen Nutzer vor Fahrtantritt sowie die Sicherheitsausstattung von PKWs. Weitere Themen sind Ladungssicherung, Fahren bei schlechtem Wetter und der Einsatz von Fahrassistenzsystemen.