Hygienebelehrung am Arbeitsplatz: Das müssen Ihre Mitarbeiter wissen
Hygiene ist für viele Unternehmen und Einrichtungen ein zentrales Thema. Es geht um die Verhütung von Infektionskrankheiten beim Menschen, um die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten, die frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. So definiert es das Infektionsschutzgesetz.
Damit das gelingt, ist in allen Unternehmen, in denen Patienten behandelt, Kinder und Bewohner betreut oder Lebensmittel zubereitet werden, die Hygieneunterweisung zwingend. Für alle Mitarbeiter in derartigen Unternehmen ist die Infektionsschutzbelehrung Pflicht.
Mit einem dieser WebTV-Kurse zur Hygienebelehrung unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter in Kliniken, in sozialen Einrichtungen, in Großküchen oder als Reinigungsdienstleister nach den gesetzlichen Vorgaben.
Hygieneunterweisung: gem KRINKO
Unsere Online-Kurse vermitteln die Vorschriften laut § 23 Infektionsschutzgesetzes, den Hygieneverordnungen der Länder und vor allem den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, der KRINKO beim Robert Koch Institut.
Die Inhalte wurden von erfahrenen Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern in Zusammenarbeit mit renommierten Kliniken und Sozialeinrichtungen (z.B. St. Franziskusstiftung Münster) entwickelt.
Unsere Online-Hygienebelehrung vermittelt, was krankmachende Erreger sind und wie sich Keime verbreiten. Wir zeigen Ihren Mitarbeitern, wie eine korrekte Händedesinfektion aussieht und wann welche persönliche Schutzausrüstung zu tragen ist.
Was steht im Hygieneplan, welche Hygienemaßnahmen sind im jeweiligen Haus beim Umgang nur 4 MRGN Erregern zu beachten? Welche Hygienevorschriften sind in der Pflegeeinrichtung einzuhalten und was ist ein Hygienebeauftragter?
Diese Fragen werden in den unterschiedlichen Editionen der WebTV-Kurse praxisnah, anschaulich und in TV-Qualität beantwortet. Hygienekurse, die den gesetzlichen Vorgeben entsprechen und Spaß machen!
Hygieneunterweisung: wie oft muss sie erfolgen?
Die Hygieneunterweisung ist in der Regel für alle Mitarbeiter jährlich vorgeschrieben.
Ausnahme ist die sog. Infektionsschutzbelehrung gem. §42/43 Infektionsschutzgesetz. Die Erstbelehrung muss bei den Gesundheitsämtern erfolgen. Für die Folgebelehrung, die in einem Rhythmus von zwei Jahren vorgeschrieben ist nutzen Ihre Mitarbeiter bequem den WebTV-Kurs.
Ihre Fachleute legen die Kursinhalte entsprechend den Bedürfnisse Ihrer Einrichtung und Ihrer Mitarbeiter fest. So entstehen qualitativ hochwertige Online-Kurse mit kompakter Wissensvermittlung.
Die individuellen Kursinhalte finden Sie auf den jeweiligen Kursseiten:
- Hygienekurs für die ambulanten Pflegeeinrichtungen
- Hygienekurs für Großküchen
- Hygienekurs für Jugendeinrichtungen
- Hygienekurs für Kitas
- Hygienekurs für Kliniken
- Hygienekurs für Pflegeeinrichtungen
- Hygienekurs für Psychiatrie
- Hygienekurs für Rehaeinrichtungen
- Hygienekurs für Werkstätten für behinderte Menschen
Die Hygieneunterweisung ist in der Regel für alle Mitarbeiter jährlich vorgeschrieben.
Ausnahme ist die sog. Infektionsschutzbelehrung gem. §42/43 Infektionsschutzgesetz. Die Erstbelehrung muss bei den Gesundheitsämtern erfolgen. Für die Folgebelehrung, die in einem Rhythmus von zwei Jahren vorgeschrieben ist nutzen Ihre Mitarbeiter bequem den WebTV-Kurs.
Ihre Fachleute legen die Kursinhalte entsprechend den Bedürfnisse Ihrer Einrichtung und Ihrer Mitarbeiter fest. So entstehen qualitativ hochwertige Online-Kurse mit kompakter Wissensvermittlung.
Die individuellen Kursinhalte finden Sie auf den jeweiligen Kursseiten:
- Hygienekurs für die ambulanten Pflegeeinrichtungen
- Hygienekurs für Großküchen
- Hygienekurs für Jugendeinrichtungen
- Hygienekurs für Kitas
- Hygienekurs für Kliniken
- Hygienekurs für Pflegeeinrichtungen
- Hygienekurs für Psychiatrie
- Hygienekurs für Rehaeinrichtungen
- Hygienekurs für Werkstätten für behinderte Menschen