Neues Strahlenschutzgesetz: Auf dem webtvcampus kommen Sie Ihrer Unterweisungspflicht nach

Der WebTV-Kurs Strahlenschutz erfüllt alle wichtigen Parameter

Mit dem Strahlenschutzgesetz, das am 31. Dezember 2018 in Kraft getreten ist, wurde die bisher gültige Röntgenverordnung abgeschafft , die alte Strahlenschutzverordnung neu gefasst und in die Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzes integriert. Die neue Strahlenschutzverordnung enthält essenzielle, grundrechtsrelevante Aspekte des Strahlenschutzes. In der Strahlenschutzverordnung werden diese Vorgabe dann weiter präzisiert. Für den Einsatz ionisierender Strahlen in medizinischen Einrichtungen sind die Regelungen der Strahlenschutzverordnung besonders relevant.

Laut der Strahlenschutzverordnung muss der Strahlenschutzverantwortliche dafür sorgen, dass folgende Mitarbeitende unterwiesen werden:

  • Personen, die im Rahmen einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit tätig werden
  • Personen, denen (…) Zutritt zu einem Kontrollbereich erlaubt wird.

Die Strahlenschutzverordnung regelt in § 63, wie genau die Unterweisung zu erfolgen hat und was sie abbilden muss.

webtvcampus Player: digitale Unterweisung im Strahlenschutz
webtvcampus Player: digitale Unterweisung im Strahlenschutz

Einmal jährlich ist die Unterweisung im Strahlenschutz Pflicht – Wie funktioniert das auf dem webtvcampus?

Die Unterweisung muss erstmals vor Aufnahme der Beschäftigung oder vor dem erstmaligen Zutritt zu einem Kontrollbereich erfolgen. Danach ist die Unterweisung mindestens einmal im Jahr zu wiederholen.

Eine Anmeldung Ihrer Mitarbeiter ist jährlich möglich. Auch das Nachmelden neuer Mitarbeiter ist unkompliziert – auch unterjährig möglich.

Unterweisung im Strahlenschutz: mit webtvcampus inhaltlich perfekt abdecken & protokollieren?

Die Unterweisung muss die hausinternen Arbeitsmethoden inklusive der möglichen Gefahren vermitteln und darstellen, wie die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen aussehen. Außerdem sind die für ihre Beschäftigung oder ihre Anwesenheit wesentlichen Inhalte des Strahlenschutzrechts zu vermitteln. Darüber hinaus muss die Genehmigung oder Anzeige, der Strahlenschutzanweisung und die zum Zweck der Überwachung von Dosisgrenzwerten und der Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze erfolgende Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten klar sein.

Die Teilnahme an den webtvcampus-Kursen wird gem. § 63 Abs. 6 sekundengenau protokolliert, sodass eine Überprüfung – auch hinsichtlich der vermittelten Inhalte in Bezug auf die innerbetrieblichen Verfahrensweisen jederzeit – auch nachträglich – möglich ist.

Jeder Mitarbeiter erhält nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses eine Teilnahmebescheinigung, in der die vermittelten Inhalte erfasst sind und die dem Vorgesetzten unterschrieben vorgelegt werden kann. Hiermit ist die Überprüfung der Teilnahme durch den Vorgesetzten und auch durch die aufsichtsführende Behörde gewährleistet.

Eine Strahlenschutzunterweisung muss mündlich erfolgen – Wie geht das auf dem digitalen webtvcampus?

Nach § 63 Strahlenschutzverordnung muss die Unterweisung in einer für die zu unterweisenden Personen verständlichen Form und Sprache und außerdem mündlich erfolgen.

Mündlich bezeichnet als Gegenbegriff zur Schriftlichkeit die gesprochene Sprache. Da bei WebTV-Kursen Schulungsfilme mit anschließenden Fragen durchlaufen werden müssen, ist das Kriterium der „Mündlichkeit“ erfüllt.

Ist eine Unterweisung laut Strahlenschutzverordnung über webtvcampus zulässig?

Die zuständige Behörde kann zulassen, dass die Unterweisung durch Nutzung von E-Learning-Angeboten oder von audiovisuellen Medien erfolgt, wenn es dabei eine Erfolgskontrolle gibt und die Möglichkeit für Nachfragen gewährleistet ist.

Der Strahlenschutzverantwortliche muss dafür sorgen, dass Personen, die Zutritt zu Kontrollbereichen haben, vorher über die möglichen Gefahren und ihre Vermeidung aufgeklärt wurden. Er muss außerdem dafür sorgen, dass Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen festgehalten und von der unterwiesenen Person unterschrieben wird. Die Dokumentation muss der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden können.

WebTV-Kurse sind Schulungsfilme mit anschließenden Fragen, ohne deren richtige Beantwortung der Kurs nicht fortgesetzt werden kann. Während des gesamten Kurses werden Ansprechpartner für Rückfragen – in der Regel der Strahlenschutzbeauftragte – mit Telefonnummer und E-Mail- Adresse am unteren Bildrand eingeblendet. Damit ist eine Interaktion bei Verständnisfragen im Rahmen der Kursbearbeitung möglich.

Eine Zulassung muss beantragt werden – Wie unterstützt webtvcampus Sie dabei?

Eine Zulassung muss bei der entsprechenden aufsichtführenden Behörde für jedes Haus beantragt werden.

Bei dieser Antragstellung bietet webtvcampus Hilfestellung. Damit Sie unkompliziert darlegen können, dass die oben genannten Anforderungen an die Unterweisung im Strahlenschutz bei einer Schulung mit Ihrem individuellen WebTV-Kurs erfüllt sind. Inzwischen sind die WebTV-Kurse bereits in der Region Berlin, Bremen, Hessen, Arnsberg, Düsseldorf und Köln zugelassen worden. Wir besprechen also mit Ihnen nicht nur die speziellen innerbetrieblichen Verfahrensweisen, sondern auch die Vorgehensweise bei der Beantragung einer Zulassung –  wie gewohnt in einem individuellen Gespräch.

Ihr Ansprechpartner

Sehr gerne erläutern wir Ihnen alle inhaltlichen und organisatorischen Details zum WebTV-Kurs Strahlenschutz & die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie in einem Demozugang einen ersten Eindruck vom Strahlenschutz Kurs gewinnen oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.

fon: +49 (0) 221 30930-40
mail: heibel@webtvcampus.de