Mehr Sicherheit in der Pflege

Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege nach § 113a SGB XI

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Die vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) verfassten Expertenstandards bilden den aktuell anerkannten Wissensstand in der Pflege ab. Krankenhäuser schulen wir entsprechend SGB 5, § 135a, Absatz 1, Pflegeheime entsprechend SGB 11, § 11, Absatz 1.

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar

Expertenstandard: Mobilität von Pflegebedürftigen erhalten und fördern

Eine selbstständige Lebensführung ohne auf Unterstützung angewiesen zu sein, soziale Teilhabe oder generell eine gute Lebensqualität – all dies ermöglicht eine sichere Mobilität. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen, die von Pflegefachkräften versorgt werden, ist jedoch von unterschiedlich stark ausgeprägten Einbußen der Mobilität betroffen.

Damit einher geht ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung weiterer Funktionseinbußen und gesundheitlicher Probleme sowie für eine Ortsfixierung oder Bettlägerigkeit. Im Umkehrschluss bedeutet das: eine gut erhaltene Mobilität wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv aus und kann u.a. zur Dekubitus- und Sturzprophylaxe beitragen.

Der Expertenstandard zählt die Erhaltung und Förderung der Mobilität daher zu den zentralen Aufgaben der Pflege.

Expertenstandard: Förderung der Mobilität erfolgreich durch Versorgungskontinuität

Mobilitätseinschränkungen gelten als grundsätzlich beeinflussbar und vielfach auch vermeidbar.

Damit Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität wirksam sein können, spielt die Dauer der Durchführung eine entscheidende Rolle.
Der Expertenstandard richtet sich daher in erster Linie an Pflegefachkräfte und Einrichtungen in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege.
Zielgruppe sind Personen, die nach § 14 SGB XI als pflegebedürftig gelten.

Wie verbindlich ist der Expertenstandard?

Entwickelt wurde der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ nach § 113a SGB XI im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 Absatz 1 SGB XI vertreten durch den Verein Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege e.V.

Rechtlich verbindlich für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen ist der Expertenstandard, sobald er im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Solange dies nicht der Fall ist, empfiehlt der Qualitätsausschuss Pflege die freiwillige Einführung.

WebTV-Kurs: Praxisnah und gut verständlich

Der WebTV-Kurs „Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ ist in enger Kooperation mit Pflegeexperten der St. Franziskus-Stiftung Münster entstanden.
Pflegefachkräfte lernen neben Hintergrundwissen zum Pflegethema Mobilität Handlungsempfehlungen für die Praxis kennen.

Von der Einschätzung des Mobilitätsstatus der Bewohner oder Klienten über die Maßnahmenplanung bis hin zur Evaluation.

Außerdem erfahren sie, welche verschiedenen Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität geeignet sind. Das betrifft z.B. die körperliche Aktivität, die Gestaltung der Umgebung oder auch den Einsatz von Hilfsmitteln.

Die Kursinhalte werden in ansprechender Doku-Film-Qualität in insgesamt 10 kurzen Videokapiteln vermittelt.

Jedes Kapitel muss am Ende mit einer Kontrollfrage beantwortet werden. Der Kurs kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Die Teilnahme wird rechtssicher und sekundengenau dokumentiert.

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.

fon: +49 (0) 221 30930-40
mail: heibel@webtvcampus.de