Mehr Gesundheit für Ihre Mitarbeiter

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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gemäß § 1 AGG
Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: So erfüllen Sie Ihre Schutzpflicht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Arbeitsrecht entscheidend verändert. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2006 sind alle Arbeitgeber nach §1 AGG dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen durch Diskriminierung zu treffen. Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethischer Herkunft oder Geschlecht oder Religion, Weltanschauung oder Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder – falls vorhanden – zu beseitigen.

Dem AGG unterliegen dabei alle Arbeitgeber in der Bundesrepublik: private und öffentlich-rechtliche genauso wie Kleinunternehmen.

Jeder Mitarbeiter, aber auch Bewerber, die sich in einem Unternehmen vorstellen, können von Benachteiligung betroffen sein. Diskriminierung kann von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen verübt werden – aber auch von Außenstehenden.

Eine regelmäßige Unterweisung ist nach § 12 des AGG Pflicht

Um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern, müssen Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert werden. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – was ist das? Bei dieser Frage müssen Unternehmen ansetzen, denn jeder Arbeitgeber ist nach §12 des AGG dazu verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung zu schulen. Tut er dies, dann gilt seine Schutzpflicht als erfüllt.

Eine unerfüllte Schulungspflicht kann teuer werden

Wird dieser Schulungspflicht allerdings nicht regelmäßig nachgekommen, dann kann es im Streitfall für das Unternehmen teuer werden. In einem solchen Fall sind Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen möglich.

AGG: in 5 einfachen Kapiteln erklärt

In fünf leicht verständlichen Video-Kapiteln erfahren die Beschäftigten das wichtigste zum sogenannten Anti-Diskriminierungsgesetz.

In rund 25 Minuten beantworten wir in Doku-Film-Qualität folgende wesentliche Fragen:

  • Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
  • Welche Personen und Merkmale sind geschützt
  • Wann liegt eine Benachteiligung vor?
  • Wann gibt es zulässige Ausnahmen?

Zusatz-Kapitel für Führungskräfte

Was ist eine mittelbare Benachteiligung und worin besteht eine unmittelbare Benachteiligung? Außerdem informieren wir die Führungskräfte in zwei Zusatz-Kapiteln über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und über die korrekte Ausschreibung von Stellen sowie das richtige Bewerber-Verfahren.

Regelmäßige Schulungen reduzieren das Haftungsrisiko

Mit dem WebTV-Kurs „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG“ kommen Sie als Arbeitgeber nicht nur der gesetzlichen Schulungspflicht der Beschäftigten nach – gleichzeitig reduzieren Sie so auch effektiv das Haftungsrisiko Ihres Unternehmens.

Dokumentation der Lernerfolge: rechtssicher und sekundengenau

Wie bei jedem WebTV-Kurs wird die Teilnahme sekundengenau und rechtssicher dokumentiert. Außerdem muss jedes Kapitel mit einer Kontrollfrage abgeschlossen werden, um am Ende des Kurses automatisch eine Teilnahmebescheinigung für die Unterlagen zu erhalten.

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.

fon: +49 (0) 221 30930-40
mail: heibel@webtvcampus.de