IT-Sicherheit

BSI-Gesetz: strenge Auflagen KRITIS-Unternehmen

In Zeiten der Digitalisierung ist die IT-Sicherheit eine große Herausforderung. Mit dem BSI-Gesetz hat der Gesetzgeber eine Institution geschaffen, die Unternehmen der kritischen Infrastruktur – den sogenannten KRITIS-Unternehmen – eine Reihe von Auflagen macht. Ziel ist es, das öffentliche Leben gegen Hackerangriffe zu schützen. Viele Gesundheitseinrichtungen unterliegen dieser KRITIS-Verordnung (BSI-KritisV). Wesentlicher Teil dieser Verordnung ist das Postulat der regelmäßige Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf die IT-Sicherheit.

Mit dem WebTV-Kurs IT-Sicherheit helfen wir allen Gesundheitseinrichtungen, ihre Mitarbeiter für den sicheren Umgang mit Computer, E-Mails & Co zu sensibilisieren.

Sicheres Arbeiten an Computer, Tablet & Co

Die Kurs-Inhalte wurden von erfahrenen IT-Sicherheitsexperten und in Kooperation mit der Hospitalvereinigung St. Marien, einem der größten Klinikverbünde im Rheinland, realisiert.

In TV-Qualität und ganz bequem über das Internet erfahren Verwaltungsangestellte, Pflegekräfte und Ärzte, was es im Hinblick auf die IT-Sicherheit bei der Arbeit mit PC, Tablet und anderen elektronischen Geräten zu beachten gilt.

In kurzen kompakten Videokapiteln informieren wir Ihre Mitarbeiter über konkrete Gefahren im modernen Daten-Zeitalter, über Abwehr und Verantwortung. Wir erklären die drei IT-Schutzziele (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) und was der Mitarbeiter zum Erreichen dieser Ziele beitragen kann. Dazu gehört zum Beispiel der sichere Umgang mit Passwörtern und IT-Sicherheitssystemen.

Kompakte Inhalte zu Datenverarbeitung und -sicherheit

Woran erkenne ich infizierte Datenanhänge, was ist eine Phishing-Website und wie lassen sich E-Mails effektiv verschlüsseln?

Auf all diese Fragen gibt dieser Kurs Antworten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der IT-Infrastruktur in Ihrem Haus. Zum Schutz des Personals, zum Schutz der Patienten und zum Schutz Ihres gesamten Unternehmens.

Denn gerade KRITIS-Unternehmen müssen nach dem BSI-Gesetz (§ 8a BSIG)  die Einhaltung von IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik regelmäßig gegenüber dem BSI nachweisen.

Wie bei allen WebTV-Kursen des webtvampus wird die Bearbeitung sekundengenau und rechtssicher dokumentiert. Wann und wo Ihre Mitarbeiter die Online-Kurse bearbeiten, kann individuell gewählt werden. Die Tatsache, dass sie bearbeitet werden müssen, steht allerdings fest und entspricht den Vorgaben von BSI-Gesetz und KRITIS-Verordnung.

WebTV-Kurse zum Thema IT-Sicherheit gibt es für:

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.