IT-Sicherheit
BSI-Gesetz: strenge Auflagen KRITIS-Unternehmen
In Zeiten der Digitalisierung ist die IT-Sicherheit eine große Herausforderung. Mit dem BSI-Gesetz hat der Gesetzgeber eine Institution geschaffen, die Unternehmen der kritischen Infrastruktur – den sogenannten KRITIS-Unternehmen – eine Reihe von Auflagen macht. Ziel ist es, das öffentliche Leben gegen Hackerangriffe zu schützen. Viele Gesundheitseinrichtungen unterliegen dieser KRITIS-Verordnung (BSI-KritisV). Wesentlicher Teil dieser Verordnung ist das Postulat der regelmäßige Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf die IT-Sicherheit.
Mit dem WebTV-Kurs IT-Sicherheit helfen wir allen Gesundheitseinrichtungen, ihre Mitarbeiter für den sicheren Umgang mit Computer, E-Mails & Co zu sensibilisieren.
Sicheres Arbeiten an Computer, Tablet & Co
Die Kurs-Inhalte wurden von erfahrenen IT-Sicherheitsexperten und in Kooperation mit der Hospitalvereinigung St. Marien, einem der größten Klinikverbünde im Rheinland, realisiert.
In TV-Qualität und ganz bequem über das Internet erfahren Verwaltungsangestellte, Pflegekräfte und Ärzte, was es im Hinblick auf die IT-Sicherheit bei der Arbeit mit PC, Tablet und anderen elektronischen Geräten zu beachten gilt.
In kurzen kompakten Videokapiteln informieren wir Ihre Mitarbeiter über konkrete Gefahren im modernen Daten-Zeitalter, über Abwehr und Verantwortung. Wir erklären die drei IT-Schutzziele (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) und was der Mitarbeiter zum Erreichen dieser Ziele beitragen kann. Dazu gehört zum Beispiel der sichere Umgang mit Passwörtern und IT-Sicherheitssystemen.
Kompakte Inhalte zu Datenverarbeitung und -sicherheit
Woran erkenne ich infizierte Datenanhänge, was ist eine Phishing-Website und wie lassen sich E-Mails effektiv verschlüsseln?
Auf all diese Fragen gibt dieser Kurs Antworten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der IT-Infrastruktur in Ihrem Haus. Zum Schutz des Personals, zum Schutz der Patienten und zum Schutz Ihres gesamten Unternehmens.
Denn gerade KRITIS-Unternehmen müssen nach dem BSI-Gesetz (§ 8a BSIG) die Einhaltung von IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik regelmäßig gegenüber dem BSI nachweisen.
Wie bei allen WebTV-Kursen des webtvampus wird die Bearbeitung sekundengenau und rechtssicher dokumentiert. Wann und wo Ihre Mitarbeiter die Online-Kurse bearbeiten, kann individuell gewählt werden. Die Tatsache, dass sie bearbeitet werden müssen, steht allerdings fest und entspricht den Vorgaben von BSI-Gesetz und KRITIS-Verordnung.
Woran erkenne ich infizierte Datenanhänge, was ist eine Phishing-Website und wie lassen sich E-Mails effektiv verschlüsseln?
Auf all diese Fragen gibt dieser Kurs Antworten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der IT-Infrastruktur in Ihrem Haus. Zum Schutz des Personals, zum Schutz der Patienten und zum Schutz Ihres gesamten Unternehmens.
Denn gerade KRITIS-Unternehmen müssen nach dem BSI-Gesetz (§ 8a BSIG) die Einhaltung von IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik regelmäßig gegenüber dem BSI nachweisen.
Wie bei allen WebTV-Kursen des webtvampus wird die Bearbeitung sekundengenau und rechtssicher dokumentiert. Wann und wo Ihre Mitarbeiter die Online-Kurse bearbeiten, kann individuell gewählt werden. Die Tatsache, dass sie bearbeitet werden müssen, steht allerdings fest und entspricht den Vorgaben von BSI-Gesetz und KRITIS-Verordnung.