Brandschutzhelferausbildung – Menschen in Unternehmen souverän schützen

Rund 200.000 Mal kommt es in Deutschland jedes Jahr zu einem Brand. Aufgrund der enormen Koordinationsleistung stellt ein Ausbruch gerade für große soziale Einrichtungen, Krankenhäuser und auch Verwaltungen, in denen sich viele Menschen aufhalten, eine erhöhte Gefährdung dar.

 

Umso wichtiger ist es hier, geschultes Personal vor Ort zu haben, das in einer solchen Gefahrensituation die Ruhe bewahrt und in der Lage ist, korrekt, verantwortungsbewusst und schnell zu handeln. Daher gehört neben einer regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten auch die Ausbildung von sogenannten Brandschutzhelfern zum betrieblichen Brandschutz.

 

Der WebTV-Kurs „Brandschutzhelfer“ deckt den gesamten theoretischen Teil der Brandschutzhelfer-Ausbildung ab und erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben.

 

Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Arbeitgeber verantwortlich. Deshalb verpflichtet ArbSchG § 10 alle Arbeitgeber dazu „die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfen, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind“. Das führt dazu, dass alle Beschäftigten bei Einstellung und nachfolgend mindestens einmal jährlich über die in ihren Arbeitsbereichen vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen sind.

 

Zusätzlichen sind Unternehmen durch das „Arbeitsschutzgesetz“, die „Technischen Regeln der Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)“ und die „DGUV-Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu benennen. Erreicht werden soll dadurch…

  • die schnelle und sichere Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • die Vermeidung der Ausbreitung von Entstehungsbränden und
  • die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens der gefährdeten Personen im Brandfall ohne Eigengefährdung

Brandschutzhelfer-Lehrgang für mindestens 5% der Beschäftigen

Während die „Technischen Regeln der Arbeitsstätten“ bei normaler Brandgefährdung einen Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten als ausreichend bezeichnen, ist die tatsächlich notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Dabei müssen betriebsspezifische Gegebenheiten immer berücksichtigt werden.

 

Hierzu zählen unter anderem:

  • erhöhte Brandgefährdung – etwa durch Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • die Anwesenheit vieler Personen oder auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • Schichtbetrieb, Urlaubszeiten, Krankheit und Personalwechsel
  • und natürlich auch Arbeitsstätten mit großer räumlichen Ausdehnung

Brandschutzhelfer übernehmen besondere Brandschutzaufgaben und unterstützen den Brandschutzbeauftragten in seiner Arbeit. Das kann zum Beispiel die Prävention von Bränden, das Sichern einer Gefahrensituation im Falle eines Brandes, die Organisation der Evakuierung des Unternehmens oder die Funktion als Ansprechpartner für die Feuerwehr sein.

Einführung
Jährlich mehr als 300 Brandtote | Sachschaden in Milliardenhöhe
Grundlagen der Verbrennung
Feuer: eine chemische Reaktion | Branddreieck | Brandphasen | brennbare Stoffe: fest, flüssig, gasförmig | Flammpunkt, Zündpunkt, Brennpunkt | Selbstentzündung | flüssiger Sauerstoff
Vorgänge beim Löschen
Löschmethoden | Brennstoff entziehen | ersticken | kühlen
Die Brandklassen: A bis F
Brandklassen A, B, C, D und F | Stoffe und Brandverhalten | geeignete Löschmittel | Gefahr Fettbrand | Brandklasse E: abgeschafft
Vorsatz und Fehlverhalten
Brand: Uniklinik Bergmannsheil Bochum 2016 | häufige Brandursachen: Elektrizität, menschliches Fehlverhalten, offenes Feuer | Gefahr durch Rauchen: im Bett, bei Behandlung mit Sauerstoff
Elektrizität
Elektrizität: jeder 3. Brand | Ursache: technischer Defekt | Ursache: kaputte Kabel | Elektrobrände verhindern | Gefahr durch Mehrfachsteckdosen | Risiko: Leitungen in alten Gebäuden
Kerzen und offenes Feuer
Mehr Brände in der Weihnachtszeit | Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen | Teelichter: unterschätzte Gefahr | Richtiger Umgang und richtig löschen
Rauch und Kohlenmonoxid
Rauch: hochgiftig | Wirkung von Kohlenmonoxid | kein Geruchssinn im Schlaf | 5000 giftige Substanzen im Rauch | Giftcocktail durch Alltagsgegenstände | Schwelbrände: Rauch, Orientierungslosigkeit, thermische Gefahr | Explosion, Druckwelle und herumfliegende Teile
Betriebsspezifische Brandgefahren: Akkus & Alkohol
Lithium-Ionen-Akkus: Brandgefahr | Regeln im Umgang mit Akkus | Gefahr: Desinfektionsmittel, richtiger Umgang und Lagerung
Vorschriften und Pflichten
Pflichten des Arbeitgebers/Unternehmers | Hauptaufgaben des Brandschutzhelfer: Menschen retten, Entstehungsbrände löschen, Unterstützung des Arbeitgebers
Baulicher Brandschutz
Vorbeugend: Brandwand, Besonderheiten, Zweck, Feuerwiderstandsklassen | Brandschutztüren, -tore, -rollläden, Funktion und Zweck | Verkeilen verboten | Flucht- und Rettungswege: Zweck, hindernisfrei, Kennzeichnung | Sammelpunkt | Brand- und Rauchabschnitt | Sicherheitsbereich
Alarmierungswege und -mittel
Vorbeugung und Früherkennung | Brandmeldeanlage, Funktion und Aufbau | Brandkenngrößen | Rauch: die gefährlichste Kenngröße | Brandmeldezentrale: Aufbau und Funktion | Meldertypen: optisch, thermisch, Flammenmelder und Multisensorenmelder | Handfeuermelder
Feuerlöscheinrichtungen und Löschmittel
Feuerlöscher: ideal zur Brandbekämpfung | Löschertypen: Dauerdruck-, Auflade- und Gaslöscher | Löschmittel: Pulver, Schaum, Wasser, CO2 | Einsatzbereiche: Vor- und Nachteile | Speziallöscher für Fett- und Metallbrand | Wirkung | Wandhydrant Typ S für jedermann | Funktion und Standort
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Eine spezielle Hausordnung | Teil A für alle | Teil B für Beschäftigte | Teil C für befähigte Personen | Inhalt der Brandschutzordnung
Pläne und Sicherheitskennzeichnung
Flucht- und Rettungspläne: öffentlich ausgehängt | Inhalt und Aufbau | Sicherheitszeichen, Brandschutz- und Rettungszeichen | Funktion, Aussehen und wichtige Zeichen
Brandschutzbeauftragte
Der Brandschutzbeauftragte | Aufgaben
Aufgaben von Brandschutzhelfern
Brandschutzhelfer: retten, löschen und räumen | alarmieren | die W-Regeln | Unterstützung des Brandschutzbeauftragten | sichten und kontrollieren | Aufgaben nach Teil C der Brandschutzordnung | Eigenschutz beachten, im Rahmen der Möglichkeiten helfen
Alarmierung
Ruhe bewahren | Aufgaben des Brandschutzhelfers | Befugnisse | was zu tun ist | Alarm auslösen, Notruf absetzen | W-Regeln | Hilfe zur Selbstrettung | Rettung von eingeschränkten Personen | am Sammelplatz: Zählappell, Meldung an die Feuerwehr | Patienten bleiben in den Zimmern | Räumung in den nächsten Brandabschnitt
Nutzung von Feuerlöscheinrichtungen
Entstehungsbrand: klein, wenig Rauch, wenig Wärme | Wiederholung: Löschmittel und Brandklassen | Löschregeln | brennende Personen löschen | benutzte Löscher | Wandhydrant, Bedienung | Hinweis auf praktische Schulung
Räumen oder Evakuieren?
Räumen und Evakuieren: Unterschied | Räumungsplan, Zuständigkeiten, Hilfsmittel | Ablauf: informieren, Personen mitnehmen, koordinieren | am Sammelplatz: Zählappell, Vermisste | Einweisen der Feuerwehr
Räumen einer Gemeinschaftseinrichtung

Brandschutzhelfer-Kurs durch fachkundige Experten

Laut DGUV-Informationen kann die Ausbildung von Brandschutzhelfern „durch die Unternehmen, deren Beauftragte oder auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern“ erfolgen.

 

So ist in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutz sowie der Berufsfeuerwehr Leverkusen und der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenburg/Mark ein umfangreicher WebTV-Kurs zur Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern entwickelt worden. Der rund 70-minütige Kurs behandelt in insgesamt 21 informativen und leicht verständlichen Video-Kapiteln die Themenbereiche:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Nachdem Beschäftigte den theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer per Videokurs absolviert haben und jedes Kapitel mit der Beantwortung einer Frage abgeschlossen wurde, bleibt den Ausbildern vor Ort ausreichend Zeit, um auf betriebsspezifische Besonderheiten einzugehen, Fragen zu beantworten und praktische Übungen zu tätigen. Für den praktischen Teil der Brandschutzhelferausbildung fordert die DGUV u.a.:

  • Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • realitätsnahe Übungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Um die erworbenen Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen, empfiehlt die DGUV eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre bzw. immer dann, wenn es zu wesentlichen betrieblichen Änderungen im Unternehmen gekommen ist.

WebTV-Kurse zum Thema Brandschutzhelfer gibt es für:

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar

Haben Sie Fragen?

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.