Brandschutzhelfer
Brandschutzhelferausbildung – Menschen in Unternehmen souverän schützen
Rund 200.000 Mal kommt es in Deutschland jedes Jahr zu einem Brand. Aufgrund der enormen Koordinationsleistung stellt ein Ausbruch gerade für große soziale Einrichtungen, Krankenhäuser und auch Verwaltungen, in denen sich viele Menschen aufhalten, eine erhöhte Gefährdung dar.
Umso wichtiger ist es hier, geschultes Personal vor Ort zu haben, das in einer solchen Gefahrensituation die Ruhe bewahrt und in der Lage ist, korrekt, verantwortungsbewusst und schnell zu handeln. Daher gehört neben einer regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten auch die Ausbildung von sogenannten Brandschutzhelfern zum betrieblichen Brandschutz.
Der WebTV-Kurs „Brandschutzhelfer“ deckt den gesamten theoretischen Teil der Brandschutzhelfer-Ausbildung ab und erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben.
Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Arbeitgeber verantwortlich. Deshalb verpflichtet ArbSchG § 10 alle Arbeitgeber dazu „die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfen, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind“. Das führt dazu, dass alle Beschäftigten bei Einstellung und nachfolgend mindestens einmal jährlich über die in ihren Arbeitsbereichen vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen sind.
Zusätzlichen sind Unternehmen durch das „Arbeitsschutzgesetz“, die „Technischen Regeln der Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)“ und die „DGUV-Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu benennen. Erreicht werden soll dadruch:
- die schnelle und sichere Bekämpfung von Entstehungsbränden,
- die Vermeidung der Ausbreitung von Entstehungsbränden und
- die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens der gefährdeten Personen im Brandfall ohne Eigengefährdung.
Brandschutzhelfer-Lehrgang für mindestens 5% der Beschäftigen
Während die „Technischen Regeln der Arbeitsstätten“ bei normaler Brandgefährdung einen Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten als ausreichend bezeichnen, ist die tatsächlich notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Dabei müssen betriebsspezifische Gegebenheiten immer berücksichtigt werden. Hierzu zählen unter anderem:
- erhöhte Brandgefährdung, etwa durch Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
- die Anwesenheit vieler Personen oder auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität,
- Schichtbetrieb, Urlaubszeiten, Krankheit und Personalwechsel
- und natürlich auch Arbeitsstätten mit großer räumlichen Ausdehnung.
Brandschutzhelfer übernehmen besondere Brandschutzaufgaben und unterstützen den Brandschutzbeauftragten in seiner Arbeit. Das kann zum Beispiel die Prävention von Bränden, das Sichern einer Gefahrensituation im Falle eines Brandes, die Organisation der Evakuierung des Unternehmens oder die Funktion als Ansprechpartner für die Feuerwehr sein.
Brandschutzhelfer-Kurs durch fachkundige Experten
Laut DGUV-Informationen kann die Ausbildung von Brandschutzhelfern „durch die Unternehmen, deren Beauftragte oder auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern“ erfolgen.
So ist in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutz sowie der Berufsfeuerwehr Leverkusen und der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenburg/Mark ein umfangreicher WebTV-Kurs zur Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern entwickelt worden. Der rund 70-minütige Kurs behandelt in insgesamt 21 informativen und leicht verständlichen Video-Kapitel die Themenbereiche:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall.
Nachdem die Beschäftigten den theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer per Videokurs absolviert haben und jedes Kapitel mit der Beantwortung einer Frage abgeschlossen wurde, bleibt den Ausbildern vor Ort ausreichend Zeit, um auf betriebsspezifische Besonderheiten einzugehen, Fragen zu beantworten und für praktische Übungen. Für den praktischen Teil der Brandschutzhelferausbildung fordert die DGUV u.a.:
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- realitätsnahe Übungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich.
Um die erworbenen Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen, empfiehlt die DGUV eine Wiederholung des Kurses alle drei bis fünf Jahre, bzw. immer dann, wenn es zu wesentlichen betrieblichen Änderungen im Unternehmen gekommen ist.
Laut DGUV-Informationen kann die Ausbildung von Brandschutzhelfern „durch die Unternehmen, deren Beauftragte oder auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern“ erfolgen.
So ist in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutz sowie der Berufsfeuerwehr Leverkusen und der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenburg/Mark ein umfangreicher WebTV-Kurs zur Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern entwickelt worden. Der rund 70-minütige Kurs behandelt in insgesamt 21 informativen und leicht verständlichen Video-Kapitel die Themenbereiche:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall.
Nachdem die Beschäftigten den theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer per Videokurs absolviert haben und jedes Kapitel mit der Beantwortung einer Frage abgeschlossen wurde, bleibt den Ausbildern vor Ort ausreichend Zeit, um auf betriebsspezifische Besonderheiten einzugehen, Fragen zu beantworten und für praktische Übungen. Für den praktischen Teil der Brandschutzhelferausbildung fordert die DGUV u.a.:
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- realitätsnahe Übungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich.
Um die erworbenen Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen, empfiehlt die DGUV eine Wiederholung des Kurses alle drei bis fünf Jahre, bzw. immer dann, wenn es zu wesentlichen betrieblichen Änderungen im Unternehmen gekommen ist.