Unser WebTV-Kurs „Küchenhygiene“ unterweist Ihre Mitarbeiter leicht verständlich und effektiv.

Küchenhygiene für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
(Folgebelehrung IfSG §42/43)

WebTV-Kursversionen für:

Kursinhalte sind an die Abläufe in Ihrem Unternehmen anpassbar

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht: Belehrung, Hygieneschulung & HACCP Schulung

Alle Personen, die in einem Unternehmen Lebensmittel zubereiten, müssen alle zwei Jahre zu Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten geschult werden. So sieht es der §42/43 Infektionsschutzgesetz vor.  Ziel ist die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

Wer muss zur IfSG Belehrung?

Die Folgebelehrung, die häufig auch fälschlich „Infektionsschutzgesetzbelehrung“ genannt wird, richtet sich an einen großen Personenkreis. Dies sind zuächst Mitarbeiter in Großküchen, in Restaurantküchen, in Mensa-, Schul- oder Kita-Küchen. Außerdem müssen auch die Menschen belehrt werden, die Essen aufbereiten. Dazu gehört z. B. die Vorbereitung von gelieferten Speisen in einer Pflegeeinrichtung oder die Gabe von Speisen auf der Station eines Krankenhauses.

Die maßgeschneiderte Hygieneschulung für Ihre Mitarbeiter

Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz richtet sich zusätzlich auch an diejenigen Mitarbeiter, die mit anvertrauten Menschen wie Patienten oder Bewohnern gemeinsam Lebensmitteln zubereiten: an Erzieherinnen in der Kita sowie an Sozialdienstmitarbeiter in Senioreneinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder der Psychiatrie.

Für die verschiedenen Zielgruppen bietet webtvcampus unterschiedliche WebTV-Kurse an, in denen die jeweiligen Besonderheiten präzise berücksichtigt werden. Auf diese Weise bekommen alle Mitarbeiter genau die Informationen, die Sie dem Gesetz nach benötigen.

Die gesetzlichen Forderungen nach §42 IfSG einhalten

Der Gesetzgeber hat in §42 IfSG den Schulungsumfang zunächst genau definiert. Es geht um Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote bei verschiedenen Krankheitsbilder. Die Hygieneschulung von webtvcampus erklärt die verschiedenen Krankenheitsbilder und Symptome und vermittelt, bei welchen Anzeichen der Umgang mit Lebensmitteln untersagt ist bzw. ein Tätigkeitsverbot besteht.

Das A und O der Küchenhygiene kompakt vermittelt

Der WebTV-Kurs geht über die Belehrung nach §42/43 Infektionsschutzgesetz bewusst hinaus. Wesentlicher Teil ist die Hygienebelehrung, eine Schulung in der das A und O der Küchenhygiene vermittelt wird. Hierunter fallen die 10 goldenen Regeln der Lebensmittelhygiene, die jeder, der Speisen zubereitet, kennen muss. Weil die WebTV-Kurse ganzheitlich aufgebaut sind, wird in einem eigenen Modul zusätzlich auch eine HACCP-Schulung integriert. Denn eine Schulung zur Umsetzung der HACCP-Richtlinien, welche die Vorgaben der früheren Lebensmittelverordnung ersetzen, ist ebenfalls Pflicht.

Ihr Ansprechpartner

Sehr gerne erläutern wir Ihnen unser Kursprogramm und die Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Möchten Sie einen Demozugang oder haben Sie sonstige Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Sarah Heibel.

fon: +49 (0) 221 30930-40
mail: heibel@webtvcampus.de