Medizinischer Abfall: Entsorgung muss genau geregelt sein

Medizinischer Abfall und Entsorgung – ein wichtiges Thema. Wird es auf die leichte Schulter genommen, kann das gefährliche Folgen haben: Gebrauchte Kanülen durchstechen Abfallsäcke und verletzen Reinigungskräfte. Von infektiösem Material geht eine Ansteckungsgefahr für Personal und Patienten aus. Und Reste von Zytostatika zum Beispiel belasten die Umwelt. Bei der Entsorgung medizinischer Abfälle ist deshalb Sorgfalt und Fachkenntnis gefragt.

Medizinische Abfälle richtig entsorgen

In Deutschland regelt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) die „Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“. Sie berücksichtigt dabei Hygiene, Arbeitsschutz, Infektionsschutz und Umweltschutz. Die Regelungen gelten für Krankenhäuser genau wie für Pflegeheime, Arztpraxen, Labore und alle anderen medizinischen Einrichtungen. Und ebenso für die Tiermedizin.

Infektiöse Abfälle

Besonders wichtig ist dabei der Umgang mit Abfall, der bei Patienten mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten anfällt – zum Beispiel HIV und Virushepatitis, Cholera, Ruhr oder Tuberkulose. Als infektiöse Abfälle gelten etwa blutgetränkte Tücher aus Operationen dieser Patienten oder deren gebrauchte und ungespülte Dialysesysteme. Auch in Laboren angelegte mikrobiologische Kulturen, in denen Erreger vermehrt wurden, zählen dazu. Diese infektiösen Abfälle gehören sofort in reißfeste, dichte und feuchtigkeitsbeständige Behältnisse. Sie werden mitsamt Behälter in speziellen Anlagen verbrannt. Besondere Anforderungen gibt es für die Entsorgung von infektiösen Kanülen, Skalpellen und Ähnlichem (siehe auch „Spitze und scharfe Gegenstände“): Sie gehören in stich- und bruchfeste Einwegbehälter und werden damit verbrannt. Alle Sammelgefäße mit infektiösem Abfall müssen mit dem „Biohazard“-Symbol gekennzeichnet sein. Eine Musteranleitung für die Verpackung infektiöser Abfälle gibt das RKI.

Abfall aus der Behandlung von Corona-Patienten stuft das RKI übrigens grundsätzlich nicht als infektiös ein. Reißfeste und verschlossene Müllsäcke, am besten feuchtigkeitsbeständig und dickwandig, reichen aus, um dem Arbeitsschutz und Infektionsschutz zu genügen. Spitze und scharfe Gegenstände müssen natürlich auch hier in stich- und bruchsicheren Behältern gesammelt werden.

 

Wohin mit dem Corona-Müll?

Test-Kits, Probenstäbchen, Masken – die Corona-Pandemie macht viel Müll. Die gute Nachricht: Als gefährlicher Abfall im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung gilt dieser Müll nicht. Deshalb können Haushalte den medizinischen Abfall einfach entsorgen – über den Restmüll.

Allerdings sollte der Müllbeutel stabil und fest verschlossen sein, wenn er in die Tonne wandert, so heißt es in einer Bund-/Länderempfehlung vom März 2021.

Demnach ist die Virusmenge im Test-Kit bei positivem Ergebnis nur gering. Wenn Tests und Masken in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden, ist dem Umweltschutz deshalb Genüge getan. Der Transport in stabilen und dichten Säcken dient dem Schutz der Mitarbeiter.

Spitze und scharfe Gegenstände

Auch wenn Kanülen, Skalpelle oder Akupunktur-Nadeln nicht infektiös sind, geht von ihnen Gefahr aus. Stich- oder Schnittverletzungen sind häufige Arbeitsunfälle in medizinischen Einrichtungen. Gerade das Reinigungspersonal ist hier gefährdet. Kanülen und Skalpelle durchdringen Müllbeutel, Handschuhe und Kittel. Deshalb gilt für die Entsorgung dieses medizinischen Abfalls: Bitte nie in Abfallsäcke werfen. Er gehört in stich- und bruchfeste Einwegbehälter, die sich nicht mehr öffnen lassen, wenn sie einmal verschlossen sind. Solange dieser medizinische Abfall nicht infektiös ist, darf er – sicher verpackt – mit dem Restmüll entsorgt werden.

Zytostatika

Beim Umgang mit Zytostatika, also Krebsmedikamenten, stellt sich auch die Frage nach deren Entsorgung. Sie fallen in der Onkologie, in Apotheken, Arztpraxen und Laboren an. Dabei wird unterschieden zwischen gering kontaminierten Abfällen und gefährlichen Abfällen. Als gering kontaminiert und damit nicht gefährlich gelten Tupfer, Handschuhe, Atemschutzmasken, Kittel und leere Zytostatikabehältnisse. Sie werden genau wie anderer medizinischer Abfall, der nicht als gefährlich gilt, entsorgt: in reißfesten, dichten und feuchtigkeitsbeständigen Behältnissen, mit denen er in normalen Müllverbrennungsanlagen vernichtet wird.

Anders sieht es aus, wenn die Originalbehälter nicht vollständig geleert sind – zum Beispiel durch einen Abbruch der Therapie. Dann werden sie als gefährlicher Abfall eingestuft. Genauso wie Spritzenkörper und Infusionsflaschen mit deutlich erkennbaren Restinhalten oder Infusionssysteme, die mit Zytostatika kontaminiert sind. Wenn die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Laufe der Zubereitung oder Anwendung von Zytostatika eine große Menge Flüssigkeit abbekommt, muss sie ebenfalls mit dem gefährlichen Abfall entsorgt werden. Und verfallene CMR-Arzneimittel in Originalpackungen oder Reste an Trockensubstanzen und Tabletten dürfen auch nicht in die Umwelt gelangen.

Für die Entsorgung dieser medizinischer Abfälle aus dem Umgang mit Zytostatika gilt: Er wird in stich- und bruchfesten Einwegbehältern gesammelt und muss darüber hinaus als Gefahrgut gekennzeichnet sein. Dieser besondere medizinische Abfall wird in Anlagen zur Sonderabfallverbrennung entsorgt.

Blut und Blutkonserven

In der Transfusionsmedizin geht es auch um die Entsorgung von Blutprodukten – zum Beispiel Blutkonserven, die nicht zum Einsatz gekommen sind. Sie dürfen auf dem Weg in die Sondermüllverbrennungsanlage vor allem nicht auslaufen. Deshalb müssen sie in geeigneten, sicher verschlossenen Behältern transportiert werden. Einzelne flüssige Blutprodukte dürfen in Ausgüssen entleert werden, wenn die Abwassersatzung der jeweiligen Kommune das gestattet.

Medizinischer Abfall: Entsorgung nach Plan

Damit sind die wichtigsten, aber bei weitem nicht alle Abfall-Sorten benannt, die in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen anfallen. Die richtige Entsorgung medizinischer Abfälle erfordert hohe Aufmerksamkeit und eine gute Organisation. Sinnvoll ist ein Abfallentsorgungsplan. Kliniken und Krankenhäuser müssen nach einer Bundesverordnung einen Abfall-Beauftragten ernennen, sobald mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr anfallen. Bei Häusern mit mehr als 800 Betten empfiehlt die LAGA sogar, diesen hauptamtlich zu bestellen. Zusammen mit Betriebsärzten und den Fachkräften für Hygiene und Arbeitsschutz sollen die Abfall-Beauftragten die Entsorgung medizinischer Abfälle organisieren.

 

Wohin Medikamente entsorgen?

Die meisten abgelaufenen Medikamente gehören in den Restmüll. Denn der wird in Deutschland verbrannt oder mit anderen Verfahren so behandelt, dass er die Umwelt nicht gefährdet. So erklärt es das Bundesumweltministerium. Dagegen dürfen abgelaufene oder übrig gebliebene Medikamente nicht ins Abwasser gelangen: Deshalb bitte nie in Toilette oder Ausguss spülen! Auch flüssige Medikamente kommen – in ihrer Verpackung – in den Hausmüll. Nicht in den Restmüll dürfen zum Beispiel Krebsmedikamente oder Asthma-Sprays. Hier geben die Beipackzettel und die Apotheken Hilfestellungen, wie Privathaushalte damit verfahren sollten.