PPR 2.0: Jedes Krankenhaus muss schulen

Wie viel Pflegepersonal braucht ein Krankenhaus? Das ist die Frage, die das Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 beantworten soll. Zurzeit erproben ausgewählte Krankenhäuser dieses Instrument. Geplant ist es flächendeckend zum 1. Januar 2024 einzuführen. Pflegefachkräfte müssen dann einmal täglich den Pflegebedarf eines Patienten einstufen. Das System ist nicht schwer, muss jedoch einmal erklärt und eingeübt werden.

„Bis zum Ende des Jahres sollten idealerweise 100 Prozent des Fachpersonals geschult sein,“ sagt Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Sinn mache die Schulung allerdings erst, wenn sowohl Software wie auch alternativ analoge Dokumentations- und Erhebungsinstrumente auf den Stationen angepasst worden sind. Pflegefachpersonen sollten dann im besten Fall gleichzeitig in der Bedienung der Software beziehungsweise Dokumentationssystematik und der Anwendung der PPR 2.0 geschult werden. Ab 2025 drohen den Krankenhäusern Geldeinbußen, wenn sie die PPR 2.0 nicht anwenden und nicht auf den ermittelten Bedarf an Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzpersonen mit geeigneten Maßnahmen reagieren (Quelle 1)

PPR 2.0: Gesetz soll mehr Stellen in der Pflege ermöglichen

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (Quelle 2) beschloss der Bundestag im Herbst 2022 Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) V. Dazu gehört auch die Einführung der PPR 2.0 – ein Prozess, der das Ziel einer bedarfsorientierten pflegerischen Personalausstattung hat. Ziel ist es auch, dass die Krankenhäuser bürokratiearmer als jetzt das benötigte Pflegepersonal finanziert bekommen. Das Instrument PPR 2.0 errechnet den Soll-Bedarf an Pflegepersonal. Die Pflegefachpersonen stufen täglich die Patienten in die jeweiligen Kategorien ein, aus denen sich Zeitwerte ergeben und schließlich die notwendigen Personalstellen errechnet werden können.

PPR 2.0: Konkrete Anwendung am Patienten

Um die PPR 2.0 anzuwenden, muss das Pflegepersonal den Bedarf eines Patienten richtig einschätzen und in das Schema der PPR 2.0 einordnen können. Annemarie Fajardo erläutert das an folgendem Beispiel: Ein Patient kommt wegen einer Augenoperation ins Krankenhaus. Ansonsten ist er noch selbstständig, wird also im Bereich A für Allgemeine Pflege in die erste Stufe A1 eingeordnet. Der Verbandswechsel am Auge fällt in die Spezielle Pflege S, ebenfalls Stufe 1. „Die Augen heilen gut ab, aber während er im Krankenhaus ist, entwickelt sich eine Sepsis.“ Oder er bekommt einen Herzinfarkt. Jetzt ist der Patient nicht mehr selbstständig und braucht aufwändige spezielle Pflege. Er wird in A3 und S3 eingestuft.

System grundsätzlich bekannt

In einigen Krankenhäusern ist dieses System grundsätzlich schon bekannt. Denn schon Anfang der 1990er Jahre wurde die PPR (Pflegepersonalregelung), als Instrument zur Personalbedarfserhebung eingeführt. Von 1992 bis 1996 waren Krankenhäuser verpflichtet, die tägliche Pflege zu dokumentieren und auf dieser Grundlage die benötigten Stellen zu berechnen. Die gesetzliche Vorgabe wurde 1997 von der Politik wieder abgeschafft, weil der erhobene Personalbedarf zu hoch war, als dass eine realistische Personalabdeckung umsetzbar gewesen wäre. Nicht wenige Krankenhäuser haben die PPR als internes und damit nicht mehr rechtsverbindliches Instrument beibehalten, um den Pflegepersonalbedarf auch weiterhin ermitteln zu können. Neben der PPR haben sich auch weitere Systeme zur Personalbedarfsbemessung etabliert. Die Fachgesellschaft Profession Pflege kommt nach einer Untersuchung hessischer Akutkrankenhäuser zu dem Schluss, dass die Verbreitung der PPR bei unter 50 Prozent liegt. (Quelle 3)

Bei der PPR 2.0 handelt es sich um eine Weitentwicklung der ursprünglichen PPR. Deshalb bedarf es hier einer Nachschulung, auch für Pflegefachpersonen, die bereits Grundkenntnisse besitzen. So sind aus den bisherigen drei Stufen in Allgemeiner und Spezieller Pflege jetzt vier geworden. Benötigt ein Patient aufgrund von Komplikationen nun doch weitere Behandlungen und ist in seiner Selbstständigkeit massiv eingeschränkt, erfordert dies einen höheren Personalbedarf, der mit den Stufen A4 und S4 abgebildet werden kann.

PPR 2.0: Pflicht für jedes Krankenhaus

PPR 2.0: Pflege in Minutenwerten

„Gerade über diese hochspezialisierte Pflege lassen sich höhere Minutenwerte generieren als bisher“, sagt Annemarie Fajardo. Jede Pflegekategorie bzw. Leistungsstufe entspricht einem bestimmten Minutenwert, hinzu kommen ein Grund- und ein Fallwert. Daraus ergibt sich der Personalbedarf eines Patienten in Minuten. Dieser lässt sich wiederum in Vollzeitstellen umrechnen. „Wenn die Einstufung falsch erfolgt, die Software nicht funktioniert oder bei deren Bedienung Fehler passieren, kommen unzureichende Minutenwerte heraus,“ sagt Annemarie Fajardo. Das hat dann Auswirkungen auf die zukünftige Zahl der Pflegepersonalstellen und letztendlich auf die Versorgung der Patienten.

Kritik an PPR 2.0

Doch für die errechneten Stellen muss das Personal auch erst einmal gefunden werden. Der Deutsche Pflegerat erarbeitete mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und ver.di die PPR 2.0 „Es ist unbedingt notwendig, dass ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung flächendeckend eingeführt wird“, sagt Vizepräsidentin Fajardo. Viel zu lange, nämlich seit 1997, sei in dieser Hinsicht überhaupt nichts passiert. Andererseits können die Krankenhäuser den so ermittelten Personalbedarf wahrscheinlich gar nicht erfüllen. Denn das benötigte Pflegefachpersonal gebe es nicht auf dem Markt – auch deshalb, weil es in den vergangenen Jahren nicht entsprechend ausgebildet wurde und der Bedarf an Pflege sich etwa aufgrund von Hochaltrigkeit und Multimorbidität stetig erhöht. Wenn die Kliniken jedoch die aufgrund der PPR 2.0 errechneten Stellen nicht besetzen, müssen sie Strafen zahlen. Fajardo fürchtet daher, dass ganze Stationen oder Häuser schließen könnten:

„Am Ende des Tages werden wir unter Umständen Krankenhäuser nicht mehr haben, die wir dringend brauchen. Genau deshalb braucht es auch Maßnahmen zur Stärkung der Berufsgruppe, z.B. durch mehr Akademisierung und der Neuordnung des Systems hin zu einer sektorenübergreifenden Versorgung. Hier kann die Profession Pflege eine große Rolle spielen.“

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Quelle 1: Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) (bundesgesundheitsministerium.de)
Quelle 2: Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 – 2022 | Bundesanzeiger Verlag
Quelle 3: PPR 2.0 ist nicht zu empfehlen! – Fachgesellschaft Profession Pflege (pro-pflege.eu)